Beschlussvorlage - VO/2013/0338-20
Grunddaten
- Betreff:
-
Satzung zur Aufhebung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung des Schlacht- und Viehhofes der Stadt Bamberg
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 29 Städt. Veterinäramt
- Referent:in:
- Felix Bertram
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Finanzsenat
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Empfehlung
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23.07.2013
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Erledigt
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Stadtrat der Stadt Bamberg
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Entscheidung
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24.07.2013
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I. Sitzungsvortrag:
Auf den Sitzungsvortrag zum Tagesordnungspunkt VO/2013/0337-29 Satzung zur Aufhebung der Satzung über die Benutzung des Schlacht- und Viehhofes der Stadt Bamberg (Schlacht- und Viehhofsatzung) wird verwiesen. Mit Aufhebung der Benutzungssatzung für den Schlacht- und Viehhof wird auch die entsprechende Gebührensatzung gegenstandslos und ist aufzuheben.
II. Beschlussvorschlag
II. Beschlussvorschlag
1. Der Finanzsenat nimmt vom Bericht der Verwaltung Kenntnis.
2. Der Finanzsenat empfiehlt dem Stadtrat folgenden Beschluss:
Der Stadtrat der Stadt Bamberg beschließt die nachstehende
Satzung
zur Aufhebung der Satzung über die Erhebung von Gebühren
für die Benutzung des Schlacht- und Viehhofes der Stadt Bamberg
Vom
Aufgrund der Art. 23 und 24 Abs. 1 Nr. 1 und 2 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 22. August 1998 (GVBl S. 796, BayRS 2020-1-1-1), zuletzt geändert durch Gesetz vom 24. Juli 2012 (GVBl S. 366), erlässt die Stadt Bamberg folgende Satzung:
§ 1
Aufhebung der Satzung
Die Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung des Schlacht- und Viehhofes der Stadt Bamberg vom 9. Mai 2003, zuletzt geändert durch Satzung vom 14. Dezember 2012 (Rathaus-Journal Amtsblatt der Stadt Bamberg vom 21. Dezember 2012 Nr. 26) wird aufgehoben.
§ 2
In-Kraft-Treten
Diese Satzung tritt am 12. August 2013 in Kraft.
III. Finanzielle Auswirkungen:
Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht
X | 1. | keine Kosten |
| 2. | Kosten in Höhe von für die Deckung im laufenden Haushaltsjahr bzw. im geltenden Finanzplan gegeben ist |
| 3. | Kosten in Höhe von für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungsvorschlag gemacht: |
| 4. | Kosten in künftigen Haushaltsjahren: Personalkosten: Sachkosten: |
Falls Alternative 3. und/oder 4. vorliegt:
In das Finanzreferat zur Stellungnahme.
Stellungnahme des Finanzreferates: