Beschlussvorlage - VO/2013/0459-45
Grunddaten
- Betreff:
-
Kunstwerk "Meeting" des chinesischen Künstlers Wang Shugang; Standortfrage
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 45 Kulturamt
- Beteiligt:
- 47 Garten- und Friedhofsamt; 61 Stadtplanungsamt
- Referent:in:
- Hipelius Werner
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Kultursenat
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Entscheidung
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17.10.2013
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Gestoppt
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Kultursenat
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Entscheidung
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I. Sitzungsvortrag:
Die Skulpturengruppe „Meeting“ des chinesischen Künstlers Wang Shugang ist seit dem 08. Juni 2013 im Rahmen der Ausstellung CIRCLES / KREISE am Schönleinsplatz installiert und hat an diesem exponierten Platz außergewöhnlich viel Zuspruch erhalten. Die Skulpturengruppe wird interaktiv sehr gerne als Kulisse und Fotohintergrund genutzt. Das zeigt, dass das Publikum auch spielerisch und kreativ mit zeitgenössischer Kunst umzugehen versteht, da es auch eine Kunst zum „Anfassen“ ist.
Der Galerist und Kurator der Ausstellung, Alexander Ochs-Barwinek, ist an die Stadt Bamberg herangetreten und hat angeboten, auf privater Basis durch Akquirierung von Paten bzw. Patengemeinschaften (Einzelpersonen, Unternehmen, Stiftungen etc.) das Kunstwerk zu finanzieren. Die derzeitige Fiberglasausführung soll dann durch eine limitierte Edition (weltweit nur 3 Exemplare – Stadt Vancouver, Firmensammlung Zürich-London und Bamberg?) in Bronzeausführung ersetzt werden.
Es ist angedacht, dass bei Zustandekommen des Ankaufs das Kunstwerk im Rahmen einer Schenkung in das Eigentum der Stadt Bamberg übergehen soll. Über die in Aussicht gestellte Schenkung muss der Stadtrat gesondert entscheiden.
Mit dem Ankauf, Transport, Aufstellung und Verankerung dürfen für die Stadt Bamberg allerdings keine Kosten verbunden sein.
Das Gremium „Kunst im öffentlichen Raum, KiöR“ hat sich am 09.10.2013 in seiner Sitzung damit befasst und sich einstimmig für das Kunstwerk als solches ausgesprochen, allerdings gegen den Standort. Begründet wird dies damit, dass der Schönleinsplatz als temporäre Ausstellungsfläche genutzt wird und auch so erhalten bleiben soll. Zum anderen will man auch eine weitere Konzentrierung mit Kunstwerken im engeren Bereich um den Schönleinsplatz (Reiterstandbild Luitpold, geplantes Widerstandsmahnmal im Harmoniegarten, Schönleinsbüste etc.) vermeiden und somit auch zu einer weiteren Entzerrung der Touristenströme beitragen.
Seitens des Gremiums wurden folgende Alternativstandorte vorgeschlagen:
1. Aussichtsplateau auf dem Michelsberg
2. Wilhelmsplatz, Grünfläche vor dem Oberlandesgericht
3. Rosengarten Geyerswörth (vor dem Tourismus- und Kongress Service)
Die Verwaltung schlägt vor, mit dem Kurator und Künstler Gespräche zu führen bezüglich der
vorgeschlagenen Alternativstandorte
III. Finanzielle Auswirkungen:
Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht
X | 1. | keine Kosten |
| 2. | Kosten in Höhe von für die Deckung im laufenden Haushaltsjahr bzw. im geltenden Finanzplan gegeben ist |
| 3. | Kosten in Höhe von für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungsvorschlag gemacht: |
| 4. | Kosten in künftigen Haushaltsjahren: Personalkosten: Sachkosten: |