Beschlussvorlage - VO/2013/0601-20
Grunddaten
- Betreff:
-
Haushaltsberatungen 2014; Sperren und Mittelfreigaben von Haushaltsansätzen des Vermögenshaushaltes für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen Dritter
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 20 Kämmereiamt
- Referent:in:
- Bertram Felix
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Finanzsenat
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Empfehlung
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04.12.2013
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Erledigt
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Stadtrat der Stadt Bamberg
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Entscheidung
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11.12.2013
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I. Sitzungsvortrag:
Auf die in der Sitzung des Stadtrates am 20.11.2013 übergebenen Unterlagen, eventuelle Anträge der Fraktionen zum Haushaltsplan 2014 sowie die Zusammenstellung der Anträge und Mittel-anforderungen für das Haushaltsjahr 2014, die nach Aufstellung des Haushaltsplanes der Stadt eingegangen sind („Nachschiebeliste“), wird verwiesen.
II. Beschlussvorschlag
Der Finanzsenat empfiehlt dem Stadtrat folgende Beschlussfassung:
1. Bis zur öffentlichen Bekanntmachung der Haushaltssatzung der Stadt für das Haushaltsjahr 2014 bleiben die im Vermögenshaushalt der Stadt ausgewiesenen Haushaltsausgabeansätze gesperrt.
2. Die bei den verschiedenen Einzelplänen veranschlagten Investitionszuschüsse für Investitionsförderungsmaßnahmen Dritter (Ausgabengruppe 98) sind - soweit nichts anderes bestimmt ist - bis zum 30.09.2014 gesperrt.
3. Ausgenommen von der Sperre nach Nr. 1 und 2 sind
a) die Haushaltsansätze, die aufgrund rechtlicher Verpflichtung zu leisten sind;
b) die Haushaltsansätze für Investitionsmaßnahmen, für die im Haushaltsjahr 2013 schon gesonderte Mittel oder Verpflichtungsermächtigungen zu Lasten der kommenden Haushaltsjahre ausgewiesen waren und deshalb die Maßnahmen fortgeführt werden müssen, einschließlich der Baumaßnahmen für Neuanlagen und Verbesserung der Straßenbeleuchtung (HSt. 67000.96700); gesperrt bleiben aber Maßnahmen der Förderprogramme, auch wenn im HJ 2013 Mittel bereitgestellt wurden, sofern noch kein Bewilligungsbescheid bzw. keine Zustimmung zum Maßnahmenbeginn vorliegen.
c) die Haushaltsansätze der UAe 3600, 6200, 6250, 6300, 7500, 7915, 8550, 8800 und 8830 für den Erwerb von Grundstücken bzw. die Zahlung von Renten auf Grundbesitz;
d) die Haushaltsansätze des Einzelplanes 9 „Allgemeine Finanzwirtschaft“;
e) die Ansätze des UA 6150 „Städtebauförderung“, sofern Bewilligungsbescheide und entsprechende Einnahmen von Bund und Land vorliegen;
f) die Ansätze der Einzelhaushaltsstellen für Globalbeträge (sofortige Freigabe: 50 v. H. des Haushaltsansatzes)
02000.93500 „Büroeinrichtung einschl. –maschinen“ | 220.000 € |
02000.93510 „Fahrzeuge einschl. Arbeitsgeräte u. –maschinen“ | 285.000 € |
06000.93560 „Anschaffung von IT“ 20000.93540 „Schuleinrichtung u. Lehrmittel“ | 500.000 € 18.000 € |
20000.93560 „IT-Ausstattung“ | 90.000 € |
20000.94040 „Bauwendungen, IT-Verkabelung“ | 19.000 € |
21500.94050 „Sanierung von Toiletten und Duschanlagen“ | 200.000 € |
21500.94060 „Brandschutzmaßnahmen an Schulen“ | 500.000 € |
g) Ansätze der folgenden Einzelhaushaltsstellen: Freigabe: 50 v. H.
60100.94000 | Bauwendungen (städtische Gebäude) | 1.000.000 € |
06900.94010 | Bauwendungen, IT-Verkabelungen | 15.000 € |
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h) die Ansätze der folgenden Einzelhaushaltsstellen: Freigabe: 100 v. H.
23010.98300 | Investitionsumlage an Zweckverband Gymnasien Stadt u. Landkreis Bamberg | 99.200 € |
24010.98310 | Investitionsumlage an den Zweckverband Berufsschulen | 316.000 € |
i) die Ansätze der folgenden Einzelhaushaltsstellen: Freigabe nach öffentlicher Bekanntmachung der Haushaltssatzung
43200.98750 | Invest.zuschuss nach SGB XI für ambulante Pflegeeinrichtungen | 90.000 € |
55100.98790 | Investitionszuschüsse an Sportvereine | 51.200 € |
j) die Ansätze der Gruppierung 9359 „Schuleinrichtung u.a.“ des Einzelplanes 2 „Schulen“ (Freigabe: 100 v. H.)
k) die Ansätze der Haushaltsstellen, für die schon eine gesonderte beschlussmäßige Mittelfreigabe ausgesprochen wurde.