Beschlussvorlage - VO/2008/0039-20
Grunddaten
- Betreff:
-
Änderung des Haushaltsplanes 2008
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 20 Kämmereiamt
- Referent:in:
- Andreas Bubmann
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
|
|
Senat für Wirtschaft, Finanzen und städtische Beteiligungen
|
Empfehlung
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|
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29.04.2008
| |||
●
Erledigt
|
|
Stadtrat der Stadt Bamberg
|
Entscheidung
|
|
I. Sitzungsvortrag:
1.
Stadtratsbeschlüsse
vom 30.01.2008
Mit Beschluss des Stadtrates vom 30.01.2008 wurde die
Verwaltung beauftragt, ein Paket von verschiedenen Ausgaben in den noch nicht
genehmigten Haushalt der Stadt Bamberg 2008 einzuarbeiten, die Haushaltssatzung
entsprechend zu ändern, diese dem Stadtrat in einer der nächsten Sitzungen
vorzulegen und die Haushaltssatzung anschließend der Regierung von Oberfranken
zur Genehmigung zu unterbreiten. Deckung dieser zusätzlichen Ausgaben soll
durch die zu erwartenden Mehreinnahmen bei den Schlüsselzuweisungen des
Freistaates Bayern in Höhe von 2.420.000 € erfolgen. Wegen weiterer
Einzelheiten darf auf die Anlage 1 verwiesen werden.
Außerdem wurde die Verwaltung mit Beschlüssen des
Stadtrates vom 30.01.2008 beauftragt, verschiedene Anliegen der
Stadtratsfraktionen zu überprüfen. Wegen der Einzelheiten hierzu darf auf die
Anlagen 2-5 verwiesen werden.
Die einzelnen Stadtratsbeschlüsse wurden den jeweils
zuständigen Referaten bzw. Fachämtern zur weiteren Veranlassung übersandt,
wobei die Anträge jeweils auf Zulässigkeit und Notwendigkeit – auch
hinsichtlich der Höhe der einzusetzenden Mittel – zu prüfen und
gegebenenfalls in die zuständigen Fachsenate einzubringen waren.
2.
Weiteres
Verfahren
a) Mit Schreiben vom 27.02.2008 beantragte die
GAL-Fraktion, die Kosten für die Lichtzeichenanlage Buger Straße/Paradiesweg in
Höhe von 150.000 € in den Haushaltsplan 2008 aufzunehmen (s. Anlage 6).
b) Nach dem Grundsatz der Vollständigkeit des
Haushaltsplanes sind im Rahmen des beschlossenen Änderungsverfahrens für den
Haushaltsplan 2008 alle in der Zwischenzeit eingetretenen bzw. zu erwartenden
Änderungen hinsichtlich der Einnahmen- und Ausgabenansätze zu berücksichtigen
(siehe auch Anlage 7, Schreiben der Regierung von Oberfranken vom 13.03.2008).
Mit Schreiben des Wirtschafts- und Finanzreferates vom
04.02.2008 wurden deshalb die mittelbewirtschaftenden Referate und Ämter
gebeten, die von ihnen verwalteten Haushaltsansätze – Einnahmen und
Ausgaben – auf ihre Höhe und voraussichtliche Kassenwirksamkeit in 2008
sowie auf mögliche Einsparungen zu überprüfen und notwendige bzw. mögliche
Berichtigungen und Anpassungen an die derzeitigen Verhältnisse an das Amt
20/200 zu melden.
c) Da zudem aktuell die Auswirkungen der
Gewerbesteuerreform bereits durch wenige Steuerzahler fast 4,3 Mio. €
Minderung beträgt, ergibt sich für das Haushaltsjahr 2008 ein nicht zu
unterschätzendes Gefahrenpotenzial für den Haushaltsausgleich.
Das Kämmereiamt und das Stadtjugendamt versuchten
deshalb in mehrfachen Gesprächen die Folgebelastung für die städtischen
Haushalte 2009 bis 2011 zu verringern.
In der Referentenbesprechung wurde das Sozialreferat
mit der Entwicklung eines Stufenplanes beauftragt. Mit diesem sollen möglichst
viele Projekte unterstützt werden, die zukünftige Belastung des Haushaltsplanes
jedoch in einem vertretbaren und finanzierbaren Rahmen gehalten werden.
Eine Arbeitsgruppe aus den Referaten 2 und 5 sowie den
Ämtern 20 und 51 hat deshalb im Hinblick auf diese Vorgabe verschiedene Punkte
des Bausteinesystems des Stadtjugendamtes und des Stadtratsbeschlusses vom
30.01.2008 aufgegriffen, die in der Summe realisierbare Maßnahmen mit einem
Gesamtvolumen von 1,755 Mio. € ergeben. Die Vorschläge sind bei den
Einzelpunkten im Folgenden erläutert.
d) Ziel ist es, einen „Sozial- und
Umweltpakt“ zu schließen und zu realisieren. Dazu hat der Oberbürgermeister
entsprechende Arbeitsaufträge erteilt. Aktuell wird eine erste Stufe
beschlossen. In das weitere Verfahren sollen alle relevanten Gruppen (z. B.
Familienbeirat, Seniorenbeirat, etc.) integriert werden.
3.
Ergebnisse
der fachlichen Überprüfungen
Aufgrund der Ergebnisse der fachlichen Überprüfungen
der Stadtratsbeschlüsse vom 30.01.2008 durch die Fachsenate, Fachreferate und
Fachämter wird folgende Vorgehensweise vorgeschlagen:
a)
Unterstützung
der Frühstücksbetreuung in den Kindergärten (Nr. I. 2. 1 des Stadtratsbeschlusses
vom 30.01.2008 – Anlage 1)
Mit Beschluss des Jugendhilfeaussschusses vom
20.11.2007 erhielt das Jugendamt den Auftrag, ein Entwicklungskonzept zur
Verbesserung der Rahmenbedingungen und der Qualität von Kindertagesstätteneinrichtungen
zu erstellen, das spätestens in den Nachtragshaushalt 2008 eingearbeitet werden
sollte.
Im Rahmen einer eng abgestimmten Zusammenarbeit des
Jugendamtes mit den Trägerverbänden (s. z. B. Stellungnahme des Familienbeirates
der Stadt Bamberg in Anlage 11 a) konnte ein Eckpunktepapier bereits für den
Jugendhilfeausschuss am 08.04.08 als Beschlussvorlage erstellt werden, das eine
Bezuschussung der Frühstücksbetreuung in den Kindergärten in Höhe von 260.000
€ vorsieht.
Problematisch erscheint hier eine Verteilung nach dem
„Gießkannenprinzip“. Das Jugendamt ermittelt deshalb derzeit auf
der Grundlage des Beschlusses des Jugendhilfeausschusses vom 08.04.08 (s. Anlage
11) den Bedarf in den Kindertagesstätten und erstellt anschließend Richtlinien,
in welcher Weise und in welcher Höhe Unterstützungsleistungen gewährt werden
sollen. Entsprechend dieser Richtlinien sollen dann erforderliche
Haushaltsmittel bereitgestellt werden.
b)
Unterstützung
der Mittagsbetreuung an Schulen für Kinder aus besonders bedürftigen Familien
(Nr. I. 2. 2 des Stadtratsbeschlusses vom 30.01.2008 – Anlage 1)
Dieser Punkt ist lt. Stellungnahme des Referates 4
zurückzustellen, da eine parteiübergreifende Initiative im Landtag vorsieht,
eine gesetzliche Regelung zur Schulspeisung einzuführen (s. Anlage 12, Stellungnahme
des Kultur- und Personalreferates vom 04.03.2008).
c)
Bamberger
Modell gegen Jugendarbeitslosigkeit (Nr. I. 2. 3 des Stadtratsbeschlusses vom
30.01.2008 – Anlage 1)
Das Amt für Wirtschaft (siehe Anlage 13,
Stellungnahme vom 19.03.2008) hat mit den in den 90iger Jahren umgesetzten
Fördermaßnahmen zum Thema „Jugendarbeitslosigkeit“ die Erfahrung
lediglich kleinerer zahlenmäßiger Erfolge gemacht, die mit einem enormen Verwaltungsaufwand
bei der Verfahrensabwicklung verbunden sind.
Zusammenfassend wird vom Amt 80 festgestellt, dass ein
derartiges „Bamberger Modell gegen Jugendarbeitslosigkeit“ kritisch
gesehen werden muss, sofern nicht mit allen Beteiligten ein Modell erarbeitet werden kann, das zu
keinen Mitnahmeeffekten führt, Betriebe die bisher ausbilden nicht benachteiligt
und zu keinem unverhältnismäßig hohem Verwaltungsaufwand führt.
Alternativ wird vom Fachamt vorgeschlagen, die von
Herrn Oberbürgermeister Starke eingeführte Initiative Wirtschaftsförderung der
„BAzubi“ mit einem Preisgeld als zusätzliche Wertschätzung zu dotieren.
Nach Stellungnahme der „ARGE Arbeitsagentur
– Stadt Bamberg“ vom 17.03.2008 (s. Anlage 14) sollte ein Bamberger
Modell gegen Jugendarbeitslosigkeit in Form eines Maßnahmepaketes an Betreuungs- und
Förderangeboten als flankierende Maßnahmen ansetzen.
Insbesondere werden folgende Bereiche als besonders
wirksam angesehen:
- Förderung der
Ausbildungsreife von Jugendlichen
-
Sprachförderung für Jugendliche mit Mitrationshintergrund
- Spezielle
Akquise zusätzlicher Ausbildungsstellen
- sozialpädagogische Begleitung von problematischen
Jugendlichen
Hinsichtlich der Stellungnahme des Familienbeirates
der Stadt Bamberg darf auf Anlage 11a verwiesen werden.
Für die Maßnahmen 3a, c und d der Anlage 14 (je 95.000
€ für 2008 und 2009) stehen Haushaltsmittel auf der Haushaltsstelle
4820.6921 "Eingliederungshilfe nach SGB II" zur Verfügung. Für die
Kurse der Maßnahme 3b können 5.000 € für 2008 und 10.000 € für 2009
aus einer Spende Dritter - zweckgebunden für soziale und kulturelle Zwecke - finanziert
werden.
Somit können für das Bamberger Modell gegen
Jugendarbeitslosigkeit 205.000 € bereitgestellt werden.
d)
Projekt
Schulsozialarbeit (Nr. I. 2. 4 des Stadtratsbeschlusses vom 30.01.2008 –
Anlage 1)
Entsprechend der Empfehlung des Jugendhilfeausschusses
vom 08.04.2008 wurden beschlussmäßig beantragte Mittel aus den Mehreinnahmen
der Schlüsselzuweisungen in Höhe von 200.000 € für die auf 3 Schuljahre
befristete Schaffung von weiteren 2,5 Planstellen bei freien Trägern der
Jugendsozialarbeit an Schulen ausgewiesen (s. lfde. Nr. 44 und 82 der Anlage 8
und Beschluss Nr. 2.6 der Anlage 11).
Weitere 25.000 € können im Jahr 2011 aus der
Sonderrücklage „Kinder – Bambergs Zukunft“ (s. Anlage 10
unten bei Hst. 9100.3100) zur Verfügung gestellt werden.
e)
Energetische
Sanierung von städtischen Gebäuden (Nr. I. 2. 5 des Stadtratsbeschlusses vom
30.01.2008 – Anlage 1)
Das Agenda 21-Fachforum "Energie &
Klimaschutz" wurde mit Beschluss des Senates für Umwelt und Verkehr vom
29.11.2007 beauftragt, einen Zeitplan und ein Finanzierungskonzept (inkl. Berücksichtigung
der Fördermöglichkeiten) für die energetische Sanierung exponierter Gebäude zu
erstellen (s. Anlage 15). Laut Stellungnahme des Amtes für Gebäudewirtschaft
(s. Anlage 16) können in 2008 die notwendigen Förderanträge gestellt werden.
Erst danach kann mit der Umsetzung begonnen werden. In die gleiche Richtung
geht die Stellungnahme des Referates 4 vom 14.03.2008 (s. Anlage 17).
Aufgrund des Förderverfahrens werden deshalb für das
Haushaltsjahr 2008 keine Mittel kassenwirksam. Ein Haushaltsansatz ist also
erst für das Jahr 2009 erforderlich. Dieser kann aber nur einzelfallbezogen
nach Überprüfung der Rentierlichkeit der Maßnahme bereitgestellt werden, soweit
die Leistungsfähigkeit des städtischen Haushaltes gegeben ist.
f)
Einmaliger
Zuschuss für das Kindertheater Chapeau Claque (Nr. I. 2. 7 des Stadtratsbeschlusses
vom 30.01.2008 – Anlage 1)
Die Unterstützung des bewährten Kindertheaters wird
vom Sozialreferat wie vom Kulturamt gleichermaßen befürwortet (siehe Anlagen 18
und 19).
Die Mittel in Höhe von 20.000 € können aus einer
für soziale und kulturelle Zwecke gebundenen Spende Dritter finanziert werden.
Die Auszahlung erfolgt über die Weltkulturerbe-Stiftung (s. lfde. Nr. 34 und 35
der Anlage 8).
g)
Unterstützung
des Zirkus Giovanni für die offene, präventive Zirkusarbeit (Nr. I. 2. 8 des
Stadtratsbeschlusses vom 30.01.2008 – Anlage 1)
Unter Bezugnahme auf die positive Stellungnahme des Sozialreferats vom
13.03.2008 und die guten Erfahrungen des Stadtjugendamtes mit der qualitativ
hochwertigen Methode der Zirkuspädagogik (siehe Anlage 18) erscheint eine
Bezuschussung des Zirkus Giovanni sinnvoll.
Finanziert werden die notwendigen Mittel in Höhe von
30.000 € durch die Spende Dritter, die für soziale und kulturelle Zwecke
zu verwenden ist (s. lfde. Nr. 43 und 45 der Anlage 8).
h)
Ankauf der
gesamten Fläche des ehemaligen TV 1860 Bamberg (Beschluss des Stadtratsbeschlusses
vom 30.01.2008 – Anlage 2)
Mit Beschluss vom 19.07.2006 genehmigte der Senat für
Bauwesen und Stadtentwicklung den Erwerb einer Teilfläche von ca. 17.941 m² aus
den Grundstücken Flurnummern 5262 und 5262/2 der Gemarkung Bamberg von der TSG
2005 Bamberg e. V. Für das Restgrundstück von ca. 14.915 m² besteht laut
notariellem Vertrag für die Stadt Bamberg ein limitiertes Ankaufsrecht zum
Preis von 850.000 €, das bis 22.11.2008 ausgeübt werden könnte.
In seiner Stellungnahme vom 04.04.2008 (s. Anlage 20)
weist das Amt für Wirtschaft jedoch auf das hohe wirtschaftliche Risiko für die
Stadt Bamberg beim Erwerb des Restgrundstückes hin:
·
fehlender
Bebauungsplan
·
aktuelle Lage auf
dem Grundstücksmarkt
·
die Tatsache,
dass derzeit höherwertige Flächen gefragt sind, als solche an der
Eichendorffstraße
·
eine hierdurch
verursachte längerfristige Abverkaufszeit , die wiederum zu höheren Kosten und
geringeren Marktfähigkeit führt und
·
die Risiken aus
einem eventuellen Truppenabzug der US-Streitkräfte, durch den weitere Flächen
auf den Markt kommen werden.
Es wird deshalb vorgeschlagen, keine Haushaltsmittel
für den Erwerb des Restgrundstückes zu veranschlagen.
i)
Programm
Jugendsozialarbeit an Schulen des Bayer. Staatsministeriums für Arbeit, Sozialordnung,
Familien und Frauen (Stadtratsbeschluss vom 30.01.2008 – Anlage 3)
siehe Punkt d)
j)
Konzept
zur Unterstützung der Senioren (Stadtratsbeschluss vom 30.01.2008 –
Anlage 4)
Mit Beschluss des Stadtrates vom 30.01.2008 wurde die
Verwaltung beauftragt, ein Konzept zur Unterstützung der Senioren zeitgleich
mit dem Konzept für Jugend und Familien vorzulegen.
Ein vom Sozial- und Umweltreferat entworfenes Konzept
befindet sich derzeit im verwaltungsinternen Abstimmungsprozess. Dem Stadtrat
wird das Konzept zu gegebener Zeit zur Entscheidung vorgelegt.
Haushaltsrechtliche Auswirkungen ergeben sich vorerst
noch nicht.
k)
Schweinfurter
Modell (Stadtratsbeschluss vom 30.01.2008 – Anlage 5)
Die vom Stadtrat am 30.01.2008 in Auftrag gegebene
Überprüfung zur Umsetzung eines Förderkonzeptes "Familien bauen und wohnen
in Bamberg" wird derzeit von der Verwaltung bearbeitet.
Das Ergebnis wird wie beantragt zum Nachtragsbeschluss
2008 vorgestellt.
l)
GAL-Antrag
(Anlage 6)
Haushaltsmittel für die Lichtzeichenanlage Buger
Straße/Paradiesweg wurden aufgrund eines Beschlusses des Verkehrssenates vom
20.03.1996 bereits wiederholt beantragt, mussten aber regelmäßig wieder aus den
Haushaltsentwürfen gestrichen werden.
Die Stellungnahmen der Fachämter (Entsorgungs- und
Baubetrieb, Stadtplanungsamt und Ordnungsamt) legen dar, dass die Notwendigkeit
und Dringlichkeit der Ampelanlage weiter gegeben ist.
Das Kämmereiamt sieht die Maßnahme jedoch nicht
dringlicher als andere Ampelanlagen und schlägt deshalb vor, die Mittel von
125.000 € nicht im Haushalt 2008 zu veranschlagen.
m) Empfehlungen des Jugendhilfeausschusses
vom 08.04.2008
TOP 3 - Konzept: Kinder - Bambergs Zukunft (Anlage 11)
Baustein 1 – Bamberg spezifischer Basiswert
Nach dem ersten Abrechnungsjahr war festzustellen,
dass 21 von 38 Einrichtungen im
Durchschnitt von 09/2006 bis 08/2007
einen schlechteren Anstellungsschlüssel als 1:11,5 hatten, bei 10 Einrichtungen
lag der Wert sogar über 1:12,0. Nach der gesetzlichen Definition beginnt ab
einem Anstellungsschlüssel von 1:12,5
die Kindeswohlgefährdung.
Hinsichtlich der Stellungnahme des Familienbeirates
der Stadt Bamberg darf auf Anlage 11a verwiesen werden.
Um für alle Kinderbetreuungseinrichtungen in der Stadt
Bamberg den vollen Zuschuss mit der aktuellen Belegung zu erhalten, müssten hierfür
in etwa 680.000 € aufgewendet werden. Da die Stadt Bamberg bereits einen
freiwilligen Zuschuss in Höhe von 316.500 € gewährt, sind zusätzliche
Mittel in Höhe von 365.000 € erforderlich, um den verbesserten
Anstellungsschlüssel zu erreichen (siehe Anlage 11).
Es wird vorgeschlagen, diesen Zuschuss auf die Haushaltsjahre
2009 bis 2011 zu befristen (erforderlicher Gesamtbetrag: 1.095.000 €).
Baustein 2 -
Frühstück/Mittagessen in KiTas
Bezüglich des Bausteines 2 "Frühstück/Mittagessen
in Kindertagesstätten" (Beschluss Nr. 2.2) wird auf die Ausführungen unter
obigem lit. a) verwiesen.
Hinsichtlich der Stellungnahme des Familienbeirates
der Stadt Bamberg darf auf Anlage 11a verwiesen werden.
Baustein 3 – Fortbildungskampagne
Um eine Steigerung der Qualität zu erzielen, ist eine
intensivere Fortbildung des pädagogischen Personals erforderlich. Insbesondere
im Bereich der Betreuung der unter Dreijährigen ist noch ein erheblicher Bedarf
vorhanden. Die Staatsregierung hat ein eigenes Fortbildungskonzept entwickelt,
um im Rahmen einer Fortbildungskampagne durch optimal pädagogisch geschultes
Personal den Eltern und vor allem den Kindern die nötige Unterstützung zukommen
zu lassen.
Hinsichtlich der Stellungnahme des Familienbeirates
der Stadt Bamberg darf auf Anlage 11a verwiesen werden.
Es wird vorgeschlagen, einen einmaligen Betrag von
15.000 € im Haushalt 2008 zu veranschlagen (siehe lfde. Nr. 53 der Anlage
8).
Baustein 4 - Krippenausbau
Die Versorgung mit Betreuungsplätzen für unter
Dreijährige ist laut Aussage des Stadtjugendamtes im Baustein 4
"Krippenausbau" noch nicht ausreichend. Deshalb empfiehlt der
Jugendhilfeausschuss unter der Ziffer 2.4 die einmalige Bereitstellung von
zusätzlichen 70.000 € im Vermögenshaushalt 2008. Diese Empfehlung wurde
unter der laufenden Nummer 18 der Änderungsliste zum Vermögenshaushalt (s.
Anlage 9) eingearbeitet (ist in 113.500 € enthalten).
Baustein 5 – Ausbau des Mobilen Fachdienstes
Dieses Modul soll vor allem die frühe bzw. frühzeitige
Förderung von Kindern in ungünstigen Lebenssituationen verbessern.
Bereits in der Sitzung des JHA vom 20.07.2004 wurde
der Mobile Fachdienst „Mofa“ als erfolgreiches Gemeinschaftsprojekt
in Zusammenarbeit mit dem Caritasverband vorgestellt. Die Finanzierung erfolgte
bisher über den Landesbehindertenplan des Freistaates Bayern, der jedoch Ende
2008 ausläuft.
Zur Fortführung der Maßnahme werden unter Abzug des
bisher gezahlten Zuschusses im Haushalt 2008 Mittel in Höhe von 12.330 €
zur Verfügung gestellt (s. lfd. Nr. 40 der Anlage 8).
Hinsichtlich der Stellungnahme des Familienbeirates
der Stadt Bamberg darf auf Anlage 11a verwiesen werden.
Es wird vorgeschlagen, diesen Zuschuss auf die
Haushaltsjahre 2009 bis 2011 befristet auszudehnen (erforderlicher
Gesamtbetrag: 36.990 €).
Baustein 6 -
Stärkung der Tagespflege
Der Familienbeirat der Stadt Bamberg begrüßt zwar
diese Maßnahme (s. Anlage 11a). Dieser Baustein wird aber nach Empfehlung
des Jugendhilfeausschusses noch zurückgestellt.
Baustein 7 –
Jugendsozialarbeit an Schulen
Bezüglich des Bausteines 7 "Jugendsozialarbeit an
Schulen" (Beschluss Nr. 2.6) wird auf die obigen Ausführungen unter lit.
d) verwiesen.
Baustein 8 –
Budget für familienfreundliche Projekte
Der Jugendhilfeausschuss empfiehlt in seinem
Beschlussvorschlag 2.7 zum Baustein 8 "Budget für familienfreundliche
Projekte", dem Familienbeirat jährlich 20.000 € bereitzustellen. Die
Verwaltung schlägt jedoch vor, für konkrete Projekte zu gegebener Zeit Mittel
jeweils gesondert zu veranschlagen. Die Anordnungsbefugnis sollte dann beim Fachbereich
Koordinierung Beiräte und Beauftragte liegen.
Es wird vorgeschlagen, für diesen Baustein - befristet
für die Haushaltsjahre 2008 bis 2010 - jeweils 15.000 € aus der
Sonderrücklage "Kinder - Bambergs Zukunft" zu reservieren (erforderlicher
Gesamtbetrag: 45.000 €).
TOP 5 - Kindergarten St. Josef/Gaustadt (Anlage 21)
Für die Eröffnung einer zweiten Krippengruppe im
Kindergarten St. Joseph/Gaustadt beantragte die Kirchenstiftung St.
Joseph/Gaustadt einen Investitionszuschuss. Der Empfehlung des Jugendhilfeausschusses
auf Bereitstellung von 43.500 € wurde unter den laufenden Nummern 17, 18
und 63 der Änderungsliste zum Vermögenshaushalt (s. Anlage 9) Rechnung
getragen.
Dabei ist ein Betrag von 11.200 € der
Sonderrücklage "Kinder - Bambergs Zukunft" zu entnehmen.
TOP 6 - Kindergarten St. Martin (Anlage 22)
Der von der Kirchenstiftung St. Martin beantragte
Investitionszuschuss für die Eröffnung einer Krippengruppe im
Containerkindergarten St. Martin wurde vom Jugendhilfeausschuss grundsätzlich
genehmigt. Da die Kosten mit 13.000 € derzeit nur geschätzt sind, werden
noch keine Mittel in den Haushalt 2008 eingestellt. Die Verwaltung wird jedoch
bereits mit dem späteren haushaltsrechtlichen Vollzug beauftragt.
Dabei kann ein Betrag von maximal 1.810 € der
Sonderrücklage "Kinder - Bambergs Zukunft" entnommen werden.
n) Büchergeld
Eine weitere familienfreundliche Maßnahme stellt die
Übernahme des Büchergeldes für das Schuljahr 2007/2008 dar. Obwohl die
Rechtslage für das genannte Schuljahr noch die Erhebung des Büchergeldes vorsieht,
hat die Stadt Bamberg darauf verzichtet.
Daraus ergibt sich eine Belastung des
Verwaltungshaushaltes mit rund 164.000 €. Dazu kommen über die Umlage an
den Zweckverband Gymnasien weitere 74.500 €, für die es ebenfalls keine Zuschüsse
durch den Freistaat Bayern gibt.
Insgesamt stellt die Stadt Bamberg hier aus ihrem
Haushalt fast 240.000 € zur Förderung von Familien zur Verfügung.
4.
Anmerkungen
aufgrund des beschlossenen Haushaltskonsolidierungskonzeptes
Einer der Kernpunkte des im Jahre 2000 aufgestellten
und seitdem jährlich fortgeschriebenen Haushaltskonsolidierungskonzeptes (vgl.
zuletzt einstimmigen Beschluss des Stadtrates vom 23.10.2007) ist die
Reduzierung der freiwilligen Leistungen auf ein für den Verwaltungshaushalt
verträgliches Niveau.
Die in den Anträgen der Fraktionen bzw. den
Beschlüssen des Stadtrates vorgeschlagenen Maßnahmen stellen überwiegend neue
freiwillige Leistungen der Stadt Bamberg dar und widersprechen somit dem im
Herbst 2007 beschlossenen Haushaltskonsolidierungskonzept.
Es erscheint grundsätzlich kritisch, laufende neue
freiwillige Leistungen zu beginnen, die dann alljährlich neu bereitgestellt
werden müssen. Es wäre günstiger, zusätzliche Maßnahmen soweit wie möglich auf
einmalige Förderungen zu beschränken, um nicht eine weitere laufende Belastung
des Verwaltungshaushalts der Stadt Bamberg zu produzieren.
Durch den Verwaltungsvorschlag werden Maßnahmen mit
einem Gesamtvolumen von 1.755.000 € in einem Zeitraum von vier
Haushaltsjahren ermöglicht. Über die Sonderrücklage „Kinder – Bambergs
Zukunft“ werden dabei die notwendigen Finanzmittel auch für die Jahre
2009 – 2011 gesichert.
Darüber hinausgehende weitere Maßnahmen würden sofort
entsprechende Fehlbeträge im Verwaltungshaushalt der Stadt Bamberg verursachen.
Inwieweit die jetzt initiierten neuen freiwilligen Leistungen auch in den
Haushaltsjahren nach 2011 fortgeführt werden können, muss zu gegebener Zeit
aufgrund der dann aktuellen Finanzlage der Stadt Bamberg entschieden werden.
5.
Sonstige
Änderungen des Haushaltsplanes 2008
Die in den beiliegenden Änderungslisten für den
Verwaltungs- und den Vermögenshaushalt (s. Anlagen 8 und 9) gelb hinterlegten
Haushaltsstellen betreffen im Haushaltsjahr 2007 zunächst über- bzw.
außerplanmäßig bereitgestellte Haushaltsmittel, für die Aufträge und
Verpflichtungen vorliegen und für die aus haushaltsrechtlichen Gründen keine
Haushaltsausgabereste gebildet werden konnten und die deshalb in 2008 neu
bereitgestellt werden müssen.
Die nicht farbig hinterlegten Haushaltsstellen
betreffen Änderungen, die aufgrund von Meldungen der Fachämter notwendig
wurden. Eine Erhöhung des Sammelnachweises Personalkosten ist lt. Aussage des
Personalamtes trotz der eingetretenen Tarifsteigerungen nicht notwendig.
Die Erhöhung des Gesamtbetrages der
Verpflichtungsermächtigungen um 1.710.000 € ist mit 1.360.000
€ hauptsächlich auf den Neubau der Kettenbrücke einschließlich
Behelfsbrücke zurückzuführen (s. lfd. Nr. 36 der Anlage 9).
Wegen weiterer Einzelheiten hierzu darf auf die
jeweiligen Erläuterungen in den Anlagen 8 und 9 verwiesen werden.
6.
Entwicklung
der Rücklagen
Die Allgemeine Rücklage zeigt nach den zum
Abgleich des Vermögenshaushaltes erforderlichen weiteren Rücklagenentnahmen in
Höhe von 3.254.023 € und 350.000 € (s. lfd. Nrn. 61 und 62 der
Anlage 9) folgende Entwicklung:
Die eingeplanten Entnahmen wären damit nicht möglich.
Aus dem zu erwartenden positiven Rechnungsergebnis aus 2007 muss deshalb ein
Betrag von rd. 3,600 Mio. € der allgemeinen Rücklage zugeführt
werden, damit die Belastungen aus dem Haushaltplan 2008 finanziert werden
können. Der damit mögliche Restbestand von ca. 900.000 € muss für
unvorhergesehene Entwicklungen im Laufe des Haushaltsjahres 2008 reserviert
bleiben. In welcher Höhe aus dem Rechnungsergebnis 2007 noch weitere Mittel
erübrigt werden können, lässt sich leider nach dem derzeitigen Stand der
umfangreichen Überprüfungsarbeiten nicht prognostizieren.
Mit Beschluss des Stadtrates vom 12.12.2007 wurde eine
„Sonderrücklage Kinder – Bambergs Zukunft“ in Höhe von
1.000.000 € gebildet. Zum Ausgleich der neuen Maßnahmen im
Familienbereich sind Entnahmen in Höhe von 98.010 € in 2008, 467.330
€ in 2009 und 2010 sowie 427.330 € in 2011 notwendig. Andererseits
können in 2008 auch 460.000 € zur Verwendung in den Jahren 2009 –
2011 zugeführt werden (s. lfd. Nrn. 63 und 64 der Anlage 9 sowie Anlage 10
unten). Die Entwicklung der „Sonderrücklage Kinder – Bambergs
Zukunft“ in den kommenden Jahren zeigt sich dadurch wie folgt:
7.
Schuldenentwicklung
Die Schuldenentwicklung im Haushaltsjahr 2008 wird
durch die vorgesehenen Änderungen des Haushaltsplanes nicht berührt. Es wird
weiterhin eine Nettoneuverschuldung vermieden:
8.
Verwirklichung
von Finanzzielen
Hinsichtlich der Verwirklichung von Finanzzielen
ergibt sich durch die vorgeschlagenen Änderungen von Einnahme- und
Ausgabeansätzen des Haushaltsplanes 2008 folgendes:
a)
Die erforderliche
Mindestzuführung vom Verwaltungs- an den Vermögenshaushalt in Höhe der
Tilgungsleistungen von 3.243.300 € kann weiterhin bereitgestellt werden.
b)
Eine allgemeine
Zuführung vom Verwaltungs- an den Vermögenshaushalt kann in Höhe von
3.300.700 € erfolgen, wovon 2.855.700 € zum Ausgleich des
Vermögenshaushaltes und 445.000 € zur Weiterleitung an die Sonderrücklage
„Kinder – Bambergs Zukunft“ verwendet werden.
c)
Die Mindestrücklage
in Höhe von 1.541.800 € kann unter der Voraussetzung der vorgesehenen
Zuführung von 3.600.000 € aus dem Rechnungsergebnis 2007 weiterhin
nachgewiesen werden.
d)
Eine allgemeine
Rücklage wird nach dieser Zuführung in Höhe von rd. 900.000 €
verbleiben.
e)
Eine Netto-Neuverschuldung
wird weiterhin vermieden. Sondertilgungen und damit eine Reduzierung des
Schuldenstandes können allerdings nicht vorgesehen werden.
9.
Finanzplan
samt Investitionsprogramm für die Jahre 2007 mit 2011
Hierzu darf auf die Ausführungen in der Sitzungsvorlage
VO/2008/0045-20 samt Anlagen verwiesen werden.
II. Beschlussvorschlag
Der Senat für Wirtschaft, Finanzen und städtische
Beteiligungen empfiehlt dem Stadtrat folgende Beschlussfassung:
1.
Im Hinblick auf
die aktuelle Haushaltsentwicklung wird für das Sozial- und Umweltkonzept bis
einschließlich 2011 ein Betrag von 1,755 Mio. € zur Verfügung gestellt.
2.
Im Haushaltsplan
2008 der Stadt Bamberg, der am 12.12.2007 beschlossen wurde, sind Veränderungen
entsprechend den Anlagen 8 und 9 bei den bisherigen Ansätzen vorzunehmen und
neue Ansätze einzusetzen.
Soweit darüber hinaus weitergehende Empfehlungen von
Fachsenaten vorliegen, kann die Mittelbereitstellung aufgrund der im
Sitzungsvortrag genannten Argumente nicht erfolgen.
Darüber hinaus gehende Beschlüsse des Stadtrates
werden aufgehoben.
3.
Um die im
Vermögenshaushalt enthaltene Erhöhung der Entnahme aus der allgemeinen Rücklage
sicherzustellen (siehe lfd. Nr. 61 und 62 der Anlage 9) ist aus dem
Jahresrechnungsergebnis 2007 ein Betrag in Höhe von 3.600.000 € der allgemeinen
Rücklage zuzuführen.
4.
Die
Ausgabeansätze der Haushaltsstellen lfd. Nrn. 40, 44 und 53 der Anlage 8 werden
für gegenseitig deckungsfähig erklärt (§ 18 Abs. 2 KommHV).
5.
Für die Ansätze
der Haushaltsstellen lfd. Nrn.17 und 18 der Anlage 9 wird gemäß § 17 Abs. 2
KommHV bestimmt, dass die Mehreinnahmen für entsprechende Mehrausgaben
verwendet werden dürfen (unechte Deckungsfähigkeit).
6.
Am Jahresende
nicht in Anspruch genommene Ausgabemittel der Haushaltsstellen lfd. Nrn.35, 40,
42, 44, 45 und 53 der Anlage 8 sowie der lfd. Nr. 18 der Anlage 9 sind - soweit
nicht Haushaltsausgabereste gebildet werden können - der Sonderrücklage
„Kinder – Bambergs Zukunft“ zuzuführen.
7.
Auf Empfehlung
des Jugendhilfeausschusses vom 08.04.2008 (TOP 6 - Kindergarten St. Martin)
wird die Verwaltung ermächtigt, bei Vorliegen der konkreten Kosten Mittel bis
zu einer Höhe von 13.000 € (davon maximal 1.810 € zu Lasten der
Sonderrücklage „Kinder - Bambergs Zukunft") bereitzustellen.
8.
Die Anträge der
CSU Stadtratsfraktion vom 11.01.2008, 30.01.2008 und 21.01.2008 (s. Anlagen 1
und 3), der SPD-Stadtratsfraktion vom 13.01.2008 und 29.01.2008 (s. Anlagen 2
und 4) und der GAL-Stadtratsfraktion vom 27.02.2008 ( s. Anlage 6) und
14.03.2008 (s. Anlage 24) sind damit geschäftsordnungsmäßig erledigt.
III. Finanzielle Auswirkungen:
Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht im
Verwaltungshaushalt Mindereinnahmen in Höhe von 1.534.700 und Mehrausgaben in
Höhe von 5.165.149 €, für die im Haushaltsjahr 2008 Deckung durch
Mehreinnahmen in Höhe von 6.118.700 € und Minderausgaben in Höhe von
581.149 € gegeben ist.
Mit dem Beschlussantrag ergeben sich im Bereich der
freiwilligen Leistungen Belastungen in Höhe von 288.010 € in 2008, 572.330
€ in 2009, 467.330 € in 2010 und 427.330 € in 2011.
Finanziert werden können diese Mehrausgaben durch Mehreinnahmen in 2008 sowie
über die Sonderrücklage „Kinder – Bambergs Zukunft“ in den
Jahren 2009 ‑ 2011 (s. Anlage 10). Für weitere Jahre bzw. die
Senioren- und Umweltförderung ist eine Finanzierung derzeit nicht gesichert.
Die Fortführung der jetzt ermöglichten Maßnahmen nach dem Haushaltsjahr 2011
hängt von der dann vorliegenden Haushaltslage ab.
Aufgrund der sonstigen erheblichen Belastungen der
Haushalte der kommenden Jahre mit immensen Investitionsmaßnahmen
(Landesgartenschau, Kronacher Straße, Kettenbrücke, Bahnhofsumfeld,
Städtebaufördermaßnahmen usw.) wäre dringend notwendig, das Volumen der
zusätzlichen freiwilligen Leistungen einzuschränken, damit für zusätzliche
Maßnahmen in künftigen Haushaltsjahren wieder Spielraum entstehen kann.