Beschlussvorlage - VO/2014/1101-452
Grunddaten
- Betreff:
-
Zuschüsse an Spiel- und Sportgemeinschaften; Förderungswürdigkeit im Rechnungsjahr 2014
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 491 Sachgebiet Schulverwaltung
- Beteiligt:
- 4 Referat für Kultur, Welterbe und Tourismus
- Referent:in:
- Dr. Lange Christian
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Kultursenat
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Entscheidung
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16.10.2014
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I. Sitzungsvortrag:
Nach den Richtlinien der Stadt Bamberg zur Förderung der Bamberger Turn- und Sportvereine erhalten Spiel- und Sportgemeinschaften, die sich durch Zusammenschluss von Abteilungen oder Spitzensportlern von Bamberger Vereinen bilden, jährlich auf Antrag einen gesonderten Zuschuss. Seit der Kürzung des Globalbetrages im Jahre 2003 wird für Spiel- und Sportgemeinschaften ein jährlicher Förderbetrag von 222 Euro je angeschlossener Abteilung eines Bamberger Sportvereins gewährt.
Vor Auszahlung dieses Zuschusses ist die Förderungswürdigkeit vom Kultursenat für das jeweilige Rechnungsjahr anzuerkennen.
Das Kultur-, Schulverwaltungs- und Sportamt schlägt vor, folgende Spiel- und Sportgemeinschaften als förderwürdig anzuerkennen:
a) die Volleyballgemeinschaft (VG) Bamberg, die sich aus den Volleyballabteilungen des MTV, des FC Eintracht 2010 und des Post-SV zusammensetzt, mit einem Förderungsbetrag in Höhe von
3 x 222 Euro = 666 Euro
b) die Leichtathletik-Gemeinschaft (LG) Bamberg, bestehend aus den Leichtathletikabteilungen des MTV, des Post-SV, der TSG 2005, des TSV Hirschaid und des SV Waizendorf mit einem Förderungsbetrag in Höhe von
3 x 222 Euro = 666 Euro
c) den Handballclub (HC) 03 Bamberg, der aus den Handballabteilungen des MTV, der TSG 2005 und des 1. FC Bischberg besteht, mit einem Förderungsbetrag in Höhe von
2 x 222 Euro = 444 Euro
d) die Startgemeinschaft (SG) Bamberg, zu der sich die beiden Bamberger Vereine WSV Neptun und Schwimmverein im Jahr 1999 für Wettkämpfe zusammengeschlossen haben, mit einem Förderungsbetrag in Höhe von
2 x 222 Euro = 444 Euro
II. Beschlussvorschlag
Folgende Spiel- und Sportgemeinschaften werden im Rechnungsjahr 2013 als förderwürdig anerkannt:
a) Volleyballgemeinschaft (VG)
mit einem Förderungsbetrag von 666 Euro
b) Leichtathletikgemeinschaft (LG)
mit einem Förderungsbetrag von 666 Euro
c) Handballclub (HC) 03
mit einem Förderungsbetrag von 444 Euro
d) Startgemeinschaft (SG)
mit einem Förderungsbetrag von 444 Euro
III. Finanzielle Auswirkungen:
Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht
| 1. | keine Kosten |
X | 2. | Kosten in Höhe von 2.220 Euro, für die Deckung durch den Globalansatz bei Haushaltsstelle 55100.70000 gegeben ist. |
| 3. | Kosten in Höhe von für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungsvorschlag gemacht: |
| 4. | Kosten in künftigen Haushaltsjahren: Personalkosten: Sachkosten: |