Beschlussvorlage - VO/2014/1106-452
Grunddaten
- Betreff:
-
Zuschüsse im Rahmen der Allgemeinen Sportpflege und -förderung; Aufteilung des Globalbetrages
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 491 Sachgebiet Schulverwaltung
- Beteiligt:
- 4 Referat für Kultur, Welterbe und Tourismus
- Referent:in:
- Dr. Lange Christian
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Kultursenat
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Entscheidung
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16.10.2014
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I. Sitzungsvortrag:
Seit einigen Jahren wird der Unterabschnitt 55100 – Allgemeine Sportpflege und -förderung – mit einem Globalbetrag für sachlich zusammenhängende freiwillige Ausgaben ausgestattet.
Im Haushaltsplan 2014 sind hierfür bei Haushaltsstelle 55100.70000
236.170,- Euro
veranschlagt.
Dem Kultursenat ist es als Fachsenat vorbehalten, über die endgültige Aufteilung zu beschließen.
Die Verwaltung schlägt vor, den Globalbetrag wie folgt zu verteilen:
Haushaltsstelle
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Betrag |
Erläuterungen |
55100.70000
Zuschuss an Sportvereine zur Jugendförderung |
36.500,- Euro |
Zuschuss an Bamberger Sportvereine für Zwecke der Jugendförderung.
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55100.70010
Zuschuss an Sportvereine für besondere Veranstaltungen
55100.70500
Zuschuss an Stadtverband für Sport für die Durchführung der Stadtmeisterschaften (gem. Ziff. 8 der Sportförderrichtlinien)
55100.70510
Zuschuss an die Bamberger Turn- und Sportvereine
a) sog. „Allgemeiner Zuschuss“ - nach Mitgliederzahlen und Jugendanteil (gem. Ziff. 2 der Sportförderrichtlinien)
b) Zuschuss an Spiel- und Sportgemeinschaften (gem. Ziff. 10 der Sportförderrichtlinien)
55100.70520
Zuschüsse an Sportvereine für Pachtermäßigung (Postsportverein Bamberg)
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10.110,- Euro
566,- Euro
48.323,- Euro
2.220,- Euro
399,- Euro
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Zuschuss an Bamberger Sportvereine für besondere Veranstaltungen wie z.B. Austragung einer Bayer. oder Deutschen Meisterschaft.
Zuschuss zu den Kosten der Stadtmeisterschaften.
Ist 2013: 50.808,- Euro
(siehe auch eigenen TOP)
Zuschuss als Ausgleich für die unentgeltliche Nutzung der Sportanlagen durch Bamberger Schulen (Stadtratsbeschluss, „innere Verrechnung“ mit Amt 80).
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Haushaltsstelle
| Betrag | Erläuterungen |
55100.70530
Zuschüsse für Übungsleiter/innen
a) gem. Ziff. 3 der Sportförderrichtlinien
b) für DLRG Ortsverband Bamberg-Gaustadt
55100.70590
Zuschuss für sportliche Jugendarbeit an Bayerischer Landes-Sportverband (BLSV) - Kreis Bamberg -
55100.70610
Zuschuss an Turn- und Sportvereine für Training Bambados
55100.70630
Zuschuss an SKC Victoria Bamberg e.V.
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106.874,- Euro
1.785 Euro
2.677,- Euro
10.000,- Euro
2.500,- Euro
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Ist 2013: 103.113,- Euro
Seit 01.01.2006 hat der Freistaat Bayern seine Sportförderung auf eine pauschale Vereinsförderung umgestellt. Aus den Mitgliederzahlen und der Anzahl der eingesetzten Übungsleiterlizenzen wird eine Mitgliedereinheit errechnet, für die der Freistaat einen Punktwert zur Verfügung stellt. Die Auszahlung erfolgt über die Kreisverwaltungsbehörden bzw. kreisfreien Städte, im Falle der DLRG ab 2007 direkt über den DLRG-Landesverband. Entsprechend Ziff. 3 der Sportförderrichtlinien wird vorgeschlagen, wie in den Vorjahren den gleichen Betrag als städtischen Übungsleiterzuschuss zu gewähren.
Aufgrund von Beschlüssen des Sport- und Freizeitsenats und des Stadtrats erhält die Bayer. Sportjugend im BLSV - Kreis Bamberg - seit Jahren diesen Zuschuss für Sportveranstaltungen.
Ab 01.10.2005 erfolgte eine Vertragsumstellung, wonach der SKC Victoria keine Miete mehr für Kegelbahnen und Umkleiden zahlt, dafür aber die Kosten für Reparatur, Unterhalt und Betrieb der Anlage zu tragen hat. Aufgrund der anhaltend hohen Betriebs- und Unterhaltskosten der Anlage wird vorgeschlagen, so wie in den Vorjahren wieder einen angemessenen Zuschuss zu bewilligen. |
Haushaltsstelle
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Betrag
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Erläuterungen
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55100.70640
Zuschuss an die Sportvereine für (gem. Ziff. 4 der Sportförderrichtlinien)
55100.70650
Zuschuss an Sektion Bamberg des Deutschen Alpenvereins e.V.
55100.70660
Zuschuss an Schachclub Bamberg e.V.
55100.70670
Zuschuss an TTL Basketball Bamberg e.V. zum Sportbetrieb der Rollstuhlbasketballer |
10.606,- Euro
2.677,- Euro
671,- Euro
262,- Euro |
Die Fahrtkostenzuschüsse fallen teilweise schon zu Beginn bzw. im Laufe des Jahres an. Sie sind ein sog. „Geschäft der laufenden Verwaltung“. Mit Beschluss des Kultursenats vom 07.03.2013 wurden deshalb bereits Mittel in Höhe von 17.000 Euro vorab aus dem Globalansatz bereitgestellt und zwischenzeitlich in Höhe von 10.606,- Euro an berechtigte Vereine ausgezahlt. Die noch verfügbaren 6.394,- Euro wurden dem Allg. Zuschuss (55100.70510) zugerechnet.
Aufgrund einer Empfehlung des Sport- und Freizeitsenats beschloss der Stadtrat dem Verein - außerhalb der Sportförderrichtlinien - diesen Zuschuss zu den jährlichen Mietkosten für den Kletterraum im Anwesen Fabrikbau 1 zu gewähren.
Aufgrund von Beschlüssen des Sport- und Freizeitsenats und des Stadtrats wird dieser Zuschuss seit Jahren - außerhalb der Sportförderrichtlinien - zu den jährlich anfallenden Mietkosten für das Spiellokal gewährt.
Zuschuss entsprechend dem Beschluss des Senats für Bildung, Kultur und Sport vom 18.07.2002.
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Summe
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236.170,- Euro |
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III. Finanzielle Auswirkungen:
Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht
| 1. | keine Kosten |
X | 2. | Kosten in Höhe von 236.170,- Euro für die Deckung im laufenden Haushaltsjahr gegeben ist |
| 3. | Kosten in Höhe von für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungsvorschlag gemacht: |
| 4. | Kosten in künftigen Haushaltsjahren: Personalkosten: Sachkosten: |