Beschlussvorlage - VO/2014/1191-R5
Grunddaten
- Betreff:
-
Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) in der Stadt Bamberg; Umsetzung der Maßnahmen "Barrierefreie Gestaltung des Haupteingangs Rathaus Maxplatz"
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 5 Referat für Klima, Personal und Soziales
- Beteiligt:
- 23 Immobilienmanagement; Behindertenbeauftragte; 61 Stadtplanungsamt
- Referent:in:
- Haupt Ralf
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Familien- und Integrationssenat
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Entscheidung
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13.11.2014
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I. Sitzungsvortrag:
Im Familiensenat vom 18.07.2013 wurde beschlossen, dass grundsätzlich die Umsetzung der Maßnahme „Barrierefreie Gestaltung des Haupteingangs Rathaus Maxplatz“ befürwortet wird. Es wurde die Verwaltung mit der weiteren Konkretisierung (Erstellung einer Vorplanung unter Berücksichtigung der denkmalschutzrechtlichen Belange) beauftragt.
Das frühere Hochbauamt - und in der Folge das jetzige Immobilienmanagement - haben in Abstimmung mit dem Landesamt für Denkmalpflege umfangreiche Überlegungen für einen neuen behindertengerechten Zugang zum Rathaus vom Maxplatz aus angestellt. Erhebliche Bedenken aus Denkmalschutzsicht und vor allem die entstehenden massiven Kosten haben bisher noch zu keiner belastbaren Lösung für einen barrierefreien Zugang vom Maxplatz aus geführt. Vor diesem Hintergrund favorisiert die Verwaltung insgesamt eine „Verschiebung“ der Überlegungen für einen neuen barrierefreien Zugang zum Rathaus Maxplatz auf die Eingangssituation im Bereich des jetzigen Trauungssaales am Vorderen Graben (vgl. Lageplan). Hier könnten mehrere Vorteile gegenüber einer Lösung am Maxplatz genutzt werden (z.B. Direkte Lage neben öffentlicher Straße (Ausweisung Behindertenparkplatz), Nähe zum Aufzug im Rathaus, Eingang bereits vorhanden, Gebäudeeingriffe gering, etc.).
Dessen ungeachtet wird vorgeschlagen, diese Planungen vorerst noch zurückzustellen, da die Verwaltung derzeit intensiv die bestehenden Möglichkeiten prüft, das ehemalige Kreiswehrersatzamt (Promenade 2) als künftiges „Bürgerrathaus“ zu nutzen und dort insbesondere alle wichtigen publikumsintensiven Anlaufstellen für unsere Bürger zusammenzuführen. Ein behindertengerechter Zugang ist für die laufenden Planungsüberlegungen und Kostenberechnungen eine wesentliche Vorgabe.
Die Initiative „Barrierefreies Bayern bis 2023“ würde bei beiden Projekten berücksichtigt, um ggf. Fördermittel akquirieren zu können. Leider existieren bisher keine Richtlinien.
II. Beschlussvorschlag
II. Beschlussvorschlag
- Der Sitzungsvortrag hat zur Kenntnis gedient.
- Der Familiensenat beauftragt die Verwaltung, im Zuge der Überlegungen für eine Nutzung des Anwesens Promenade 2 (ehem. Kreiswehrersatzamt) durch die Stadt Bamberg einen barrierefreien Zugang mit zu berücksichtigen.
- Der Familiensenat beauftragt die Verwaltung zu gegebener Zeit Planungen bzgl. eines barrierefreien Eingangs am Standesamt vorzulegen, unter Berücksichtigung der Fördermittellandschaft.
III. Finanzielle Auswirkungen:
Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht
X | 1. | keine Kosten |
| 2. | Kosten in Höhe von für die Deckung im laufenden Haushaltsjahr bzw. im geltenden Finanzplan gegeben ist |
| 3. | Kosten in Höhe von für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungsvorschlag gemacht: |
| 4. | Kosten in künftigen Haushaltsjahren: Personalkosten: Sachkosten: |
Falls Alternative 3. und/oder 4. vorliegt:
In das Finanzreferat zur Stellungnahme.
Stellungnahme des Finanzreferates:
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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249,1 kB
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