Berichtsvorlage - VO/2009/0470-62
Grunddaten
- Betreff:
-
Anton Hergenröder GmbH Vorbescheid: Umbau, Erweiterung und Nutzungsänderung zum "Hotel Garni", Wohnungen und Büros, Obere Königstraße 35 Ortsbesichtigung um 15.30 Uhr
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Berichtsvorlage
- Federführend:
- 62 Bauordnungsamt
- Beteiligt:
- 6 Baureferat
- Referent:in:
- Zistl-Schlingmann Hans
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
|
|
Bau- und Werksenat
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Entscheidung
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11.11.2009
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I. Sitzungsvortrag:
Kurzbeschreibung:
Der vorhandene Laden
im Erdgeschoss bleibt bestehen. Die Obergeschosse und das Dachgeschoss des
Vorderhauses (Gebäude Nr.1, siehe Eintrag im Lageplan), der Zwischenbau (Nr. 2)
sowie das Erdgeschoss des Rückgebäudes (Nr. 3) sollen zu einem „Hotel
Garni“ umgebaut und umgenutzt werden. Das 1.OG des Rückgebäudes wird als
Büroetage genutzt, 2. und 3.OG werden erweitert und in drei Wohneinheiten
aufgeteilt. Um die Wohnungen erschließen zu können wird ein Treppenhaus
errichtet.
Größe des Bauvorhabens
(Erweiterung 2. und 3.OG Rückgebäude mit Treppenhaus):
Breite: ca. 4,00 m bis ca. 6,00 m Länge:
ca. 16,40 m Höhe: ca. 6,60 m
Vorbescheid Art. 71
BayBO bereits ausgeführt: nein
Antragseingang:
30.01.2009
Planungsrechtliche
Beurteilung – BauGB
Das Bauvorhaben liegt
im Bereich des Bebauungsplanes - Nr.: 224 A
rechtsverbindlich
seit: 01.11.2002
Art der baulichen
Nutzung (§1 Abs.2 BauNVO): Mischgebiet (§ 6 BauNVO)
Beantragte
Abweichungen:
- Überschreitung der Baugrenzen;
- Überschreitung der zulässigen
Grundflächenzahl GRZ (zulässig 0,6, geplant 1,0)
Beurteilung:
Die beantragten
Abweichungen berühren im erheblichen Maße die Grundzüge der Planung und können
somit städtebaulich nicht vertreten werden.
Der geplante Umbau der
vorhandenen Gebäude in ein Hotel ist planungsrechtlich zulässig und kann somit
befürwortet werden. Bei der Errichtung von Dachgauben sind die Festsetzungen
des Bebauungsplanes einzuhalten.
Bauordnungsrechtliche
Beurteilung – BayBO:
Nachbarzustimmung:
Der Bauherr hat einen
Antrag auf Absehen von der Nachbarbeteiligung gemäß Art. 71 Satz 4 Halbsatz 2
BayBO gestellt.
Kfz –
Stellplätze:
Die erforderlichen
Stellplätze sollen im Rückgebäude Nr. 4 nachgewiesen werden.
Kinderspielplatz: nicht erforderlich
Bußgeldverfahren wurde
eingeleitet nein
Denkmalpflegerische
Beurteilung – DSchG:
Stadtdenkmal: ja
Einzeldenkmal: nein
Zustimmung der örtl.
Denkmalpflege: nein
BLfD: nicht erforderlich
Die beantragten
Abweichungen sprengen die Maßstäblichkeit im Bereich des rückwärtigen
Grundstückes und
können somit aus denkmalpflegerischer Sicht nicht befürwortet werden. Der Umbau
der vorhandenen Gebäude zu einem Hotel ist jedoch möglich.
Sitzungsantrag:
1. Der Senat lehnt die beantragten Befreiungen
bezüglich der Erweiterungsbauten ab.
2. Der Senat stimmt dem Umbau und der
Nutzungsänderung der bestehenden Gebäude zu
einem
Hotel zu.
Bamberg, den
22.10.2009
Baureferat FB
6A: ____________________
Bauer-Banzhaf
Amt
62:____________________
Stenglein
Hans Zistl-Schlingmann ____________________
Dirauf