Beschlussvorlage - VO/2009/0483-63
Grunddaten
- Betreff:
-
Aufgabenerfüllung der Unteren Denkmalschutzbehörde
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 63 Hochbauamt
- Beteiligt:
- 62 Bauordnungsamt
- Referent:in:
- Zistl-Schlingmann Hans
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
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Bau- und Werksenat
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Kenntnisnahme
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11.11.2009
|
I. Sitzungsvortrag:
Mit Schreiben vom 30.09.2009 beantragte die Freie
Wähler Fraktion, dass die Verwaltung einen Bericht erstattet, wie und in
welchem Umfang sie die Farbgebung bei Häusern im Ensemble Weltkulturerbe
begleitet, bzw. begleiten kann.
Anlass für den Antrag ist der Hinweis eines
Malermeisters, nach dessen Meinung die Farbgebung bei Häusern im
Altstadtensemble nicht mehr mit der nötigen Aufmerksamkeit begleitet werde. Im
Antrag wird daran erinnert, dass vor einigen Jahren zum Teil heftig über die
Farbigkeit von Häuseranstrichen nachgedacht wurde und dass dem Einzelobjekt und
dem Umfeld entsprechende Anstriche als sehr wichtig erachtet wurden.
Das Ergebnis informeller Nachfragen führt laut Antrag
zu dem Eindruck, dass im zuständigen Amt nicht mehr ausreichend Personal für
die Aufgabe vorhanden ist.
Im Antrag wird abschließend die nach wie vor gegebene
Wichtigkeit betont, die Farbgebung von denkmalgeschützten Häusern aufmerksam zu
begleiten.
Stellungnahme der
Verwaltung:
Die Farbgebung bei Häusern im Ensemble des
Weltkulturerbe Bambergs ist wichtiger Bestandteil der Beratungstätigkeit der Unteren
Denkmalschutzbehörde. Beratungen zur Fassaden- bzw. Farbgestaltung erfolgen umfänglich
und zwar im Rahmen aktueller Erlaubnisverfahren oder im Rahmen einer
Beratungstätigkeit im Vorfeld einer Maßnahme aufgrund individueller
Terminvereinbarung oder auch innerhalb der Sprechzeiten des
Bürgerservice/Bauberatung.
Das Beratungsangebot wird sehr gut angenommen und
führt zu entsprechenden Ergebnissen. Gegenstand des fachlichen Engagements um
eine adäquate Farbgebung der Häuserfronten ist zum einen die Orientierung am
Befund, zum anderen eine In-sich-Stimmigkeit innerhalb der jeweiligen Hausfassade
bzw. eine Verträglichkeit mit dem Kontext der umgebenden Bebauung.
Hervorzuheben ist dabei die Suche nach einer einvernehmlichen Lösung, welche
zusammen mit den jeweiligen Bauherren entwickelt wird. Es handelt sich demnach
um keine stringenten Vorgaben sondern um einen Annäherungsprozess bzw. Dialog.
Endgültige Festlegungen werden in der Regel in
zeitlicher Nähe zur Ausführung und anhand von Musterflächen am Objekt
getroffen. Entsprechende Auflagen werden für die Verfahren zur
denkmalschutzrechtlichen Erlaubnis oder für ein Baugenehmigungsverfahren formuliert
und in den Bescheiden verankert.
Konkrete Fälle, die von den erzielten Vereinbarungen
oder Festlegungen in erheblichem Maße abweichen, sind der Unteren
Denkmalschutzbehörde nicht bekannt.
Farbverunstaltungen und unbefriedigende Ergebnisse entstehen
in aller Regel ohne Einholung einer erforderlichen Erlaubnis oder ohne
vorausgehende Beratung. Einschlägige Fehlentwicklungen werden nach Bekanntwerden
oder eigener Beobachtung dem Bauordnungsamt zum weiteren Vollzug gemeldet, zur
Durchführung von Baukontrollen und Einleitung von Anordnungsverfahren (z. B.
Beseitigung der mangelhaften Ausführung).
Für die Beratungstätigkeit stehen der Unteren
Denkmalschutzbehörde zwei erfahrene Mitarbeiter zur Verfügung. In Zukunft wird
das Team um eine Halbtagsstelle (Fachbereich Archäologie) ergänzt, wodurch sich
eine geringe Entlastung im Aufgabenspektrum ergibt.
Die langjährige Personalstärke von drei
Vollzeitkräften wird seit ca. fünf Jahren weiterhin unterschritten.
Hinsichtlich der Personalsituation im Bauordnungsamt
kann festgestellt werden, dass (flächendeckende) Kontrollen ohne konkreten
Anlass grundsätzlich nicht möglich sind.
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III. Finanzielle
Auswirkungen:
Der unter II.
empfohlene Beschlussantrag verursacht
x |
1. |
keine Kosten |
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2. |
Kosten in Höhe von
für die Deckung im laufenden
Haushaltsjahr bzw. im geltenden Finanzplan
gegeben ist |
|
3. |
Kosten in Höhe von
für die keine Deckung im
Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu
bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungsvorschlag gemacht: |
|
4. |
Kosten in künftigen
Haushaltsjahren: Personalkosten: Sachkosten: |
Falls Alternative 3.
und/oder 4. vorliegt:
In das Wirtschafts-
und Finanzreferat zur Stellungnahme.
Stellungnahme des Wirtschafts-
und Finanzreferates: