Beschlussvorlage - VO/2015/1655-45
Grunddaten
- Betreff:
-
Kesselhaus - Förderung Kunstraum JETZT! e.V.
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 45 Kulturamt
- Referent:in:
- Dr. Lange Christian
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Kultursenat
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Entscheidung
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16.07.2015
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I. Sitzungsvortrag:
Ab 01. Juli 2015 wird das „Kesselhaus“, zunächst auf drei Jahre befristet, an den Kunstraum
JETZT! e.V. zur Verwendung als Ausstellungs- und Lagerraum vermietet. Das vom Immobilienmanagement festgelegte Nutzungsentgelt inkl. Nebenkosten (1 €/m² und 0,50 € m², letzteres auf sechs Monate, die Zeit der durchschnittlichen, tatsächlichen Nutzung reduziert und bei einer Gesamtquadratmeterzahl von 225 m²) und die zu erwartenden Stromkosten, die neu mit eigenem Zähler abgerechnet werden sollen (geschätzt 50 €/Monat), kann der Verein nach eigenen Angaben nicht tragen. Daher wird vorgeschlagen, dass die Kosten, die dem Verein hierfür entstehen, diesem als Förderung gemäß Punkt 5.4 der Kulturförderrichtlinien (vertraglich vereinbarte Förderung) gewährt werden, so dass der Ausstellungsbetrieb im Kesselhaus für die kommenden Jahre temporär gewährleistet werden kann.
III. Finanzielle Auswirkungen:
Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht
| 1. | keine Kosten |
X | 2. | Kosten in Höhe von 1.986.- € (2015) für die Deckung im laufenden Haushaltsjahr bzw. im geltenden Finanzplan gegeben ist, sowie jeweils 3.972 € (2016 und 2017) und wieder 1.986 € (2018), die aus dem Globalbetrag Kulturförderung und unter Vorbehalt der Mittelbereitstellung gedeckt werden. Bei Vertragsverlängerung gelten die entsprechenden Zahlen dann auch für die Folgejahre. |
| 3. | Kosten in Höhe von für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungsvorschlag gemacht: |
| 4. | Kosten in künftigen Haushaltsjahren: |