Beschlussvorlage - VO/2016/0677-20
Grunddaten
- Betreff:
-
Änderung der Haushaltssatzung der Stadt Bamberg für das Haushaltsjahr 2017
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 20 Kämmereiamt
- Referent:in:
- Bertram Felix
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Finanzsenat
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Empfehlung
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24.01.2017
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Erledigt
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Stadtrat der Stadt Bamberg
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Entscheidung
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25.01.2017
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I.Sitzungsvortrag:
Es wird Bezug genommen auf die Sitzungsvorlage zum Immobilienerwerb „Lagarde-Kaserne“ (TOP 4).
Durch den Erwerb und die damit verbundene Finanzierung über eine Kreditaufnahme ergeben sich Änderungen beim Haushaltsvolumen des Vermögenshaushalts 2017 sowie beim Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen 2017. Deshalb ist die am 14.12.2016 beschlossene Haushaltssatzung 2017 mit Änderungen unter § 1 Abs. 1 und § 2 Abs. 1 neu zu beschließen.
II. Beschlussvorschlag
II.Beschlussantrag:
Der Finanzsenat empfiehlt dem Stadtrat folgende Beschlussfassung:
H a u s h a l t s s a t z u n g
der Stadt Bamberg für das
Haushaltsjahr 2017
Aufgrund der Art. 63 ff. der Gemeindeordnung erlässt die Stadt Bamberg folgende Haushaltssatzung:
§ 1
(1)Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2017 wird hiermit festgesetzt; er schließt ab im Verwaltungshaushalt
in den Einnahmen |
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und Ausgaben mit | 219.662.500 | € |
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und im Vermögenshaushalt |
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in den Einnahmen |
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und Ausgaben mit | 48.793.500 | €. |
(2)Der als Anlage beigefügte Wirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr 2017 des „Entsorgungs- und Baubetriebes der Stadt Bamberg“ wird hiermit festgesetzt; er schließt ab im Erfolgsplan
in den Erträgen mit | 33.013.000 | € |
und in den Aufwendungen mit |
34.011.000 |
€ |
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und im Vermögensplan |
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in den Einnahmen |
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und Ausgaben mit | 22.613.000 | €. |
(3)Der als Anlage beigefügte Wirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr 2017 des Sondervermögens der Stadt Bamberg "Klinikum Bamberg" wird hiermit festgesetzt; er schließt ab im Erfolgsplan
in den Erträgen mit | 2.192.600 | € |
und in den Aufwendungen mit |
2.493.000 |
€ |
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und im Vermögensplan |
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in den Einnahmen |
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und Ausgaben mit | 300.400 | €. |
§ 2
(1)Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wird auf 17.625.000 € festgesetzt. Davon entfallen
a) auf den Kernhaushalt 2.793.000 € und
b) auf den Bereich Konversion 14.832.000 €.
(2) Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen des Wirtschaftsplanes (Vermögensplan) des „Entsorgungs- und Baubetriebes der Stadt Bamberg“ wird auf 8.236.000 € festgesetzt.
(3) Kreditaufnahmen im Wirtschaftsplan (Vermögensplan) des Sondervermögens der Stadt Bamberg "Klinikum Bamberg" werden nicht festgesetzt.
§ 3
(1)Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt wird auf 21.677.512 € festgesetzt. Davon entfallen
a) auf den Kernhaushalt 16.259.176 € und
b) auf den Bereich Konversion 5.418.336 €.
(2)Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen im Vermögensplan des „Entsorgungs- und Baubetriebes der Stadt Bamberg“ wird auf 10.095.000 € festgesetzt.
(3)Verpflichtungsermächtigungen im Vermögensplan des Sondervermögens der Stadt Bamberg "Klinikum Bamberg" werden nicht festgesetzt.
§ 4
(1)Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 36.000.000 € festgesetzt.
(2)Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Wirtschaftsplan des „Entsorgungs- und Baubetriebes der Stadt Bamberg“ wird auf 5.500.000 € festgesetzt.
§ 5
Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2017 in Kraft.
Bamberg,
STADT BAMBERG
Andreas Starke
Oberbürgermeister