Beschlussvorlage - VO/2010/0705-30
Grunddaten
- Betreff:
-
Öffentliche Telekommunikationsstellen: Neuabschluss des Vertrages über die Bereitstellung öffentlicher Telekommunikationsstellen im Bereich der Stadt Bamberg
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 30 Ordnungsamt
- Beteiligt:
- 2 Finanzreferat; 5 Referat für Klima, Personal und Soziales; 20 Kämmereiamt
- Referent:in:
- Grimm Rupert
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Stadtentwicklungssenat
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Entscheidung
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03.02.2010
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I. Sitzungsvortrag:
In
der Sitzung des Stadtentwicklungssenates vom 22.07.2009 wurde berichtet, dass
die Deutsche Telekom den seit zehn Jahren bestehenden Vertrag über die
Errichtung und den Betrieb von öffentlichen Telekommunikationsstellen im
Stadtgebiet von Bamberg mit Wirkung zum Februar 2010 für Neuverhandlungen
gekündigt hat.
Die
Deutsche Telekom hatte im Jahr 2000 für eine Laufzeit von zehn Jahren den
Bestand, des damals festgelegten Telefonzellennetzes, von ca. 100 Telefonen
zugesichert. Von der Erhebung von Sondernutzungsgebühren wurde deshalb im
Gegenzug Abstand genommen. Im Verlauf dieser zehn Jahre wurde mit der Stadt
Bamberg die Vorgehensweise bezüglich der Veränderungen wie Abbau, Aufbau,
technische Neuerungen (z. B. anstelle von Münzetelefonen Kartenkombi- oder
Internetterminals) abgestimmt. Ende des Jahres 2009 wurde nun mitgeteilt, dass
im Verlauf des Jahres 2010 von den 89 Standorten ca. 30 Standorte
wirtschaftlich nicht mehr tragbar sind und deshalb abgebaut werden müssen.
Trotz
der rückläufigen Frequenz der Inanspruchnahme der öffentlichen Telefone, soll
im Stadtgebiet Bamberg eine gewisse Mindestvorhaltung bestehen bleiben. Das
Referat 5 hat zum geplanten Abbau der Telefone eine Stellungnahme des
Seniorenbeauftragten (siehe Anlage) eingeholt. Die folgenden Stellen sollen
aus Sicht des Seniorenbeauftragten beibehalten bleiben:
Nummer
4 Bamberg Bug
Nummer
16 Bamberg Georgendamm
Nummer
25 Hauptsmoorstraße/Altenheim
Nummer
32 Hertzstraße
Nummer
44 Ludwigstraße/Postamt
Nummer
80 Schützenstraße Parkhaus.
Aufgrund
dieses Vorbringens wird seitens der Telekom zugesichert, dass der Standort Bug
bleiben wird, zumal dies der einzige öffentliche Fernsprecher in diesem
Stadtteil ist. Die Standorte Hauptsmoorstraße, Hertzstraße und Ludwigstraße
verbleiben ebenso, sind allerdings nicht mehr Bestandteil des Vertrages, da sie
nicht auf Grund der Stadt Bamberg stehen. Der Standort Georgendamm hat einen
durchschnittlichen Umsatz in den letzten zwölf Monaten von 0,00 EUR pro Monat
erwirtschaftet, was bedeutet, dass dieser Standort nicht angenommen wird; ein
Bedarf wird ebenso verneint. Der Standort in der Schützenstraße befindet sich
ebenso nicht auf Grund der Stadt Bamberg, zudem betrug der Umsatz der letzten
zwölf Monate im Durchschnitt monatlich 6,00 EUR. Einem Abbau kann auch aus dem
Grund, dass die nächste Telefonzelle am Schönleinsplatz/dortiger Kiosk –
also in zumutbarer Entfernung ist – zugestimmt werden.
Dem
abzuschließenden Vertrag liegt eine Aufstellung mit insgesamt 52 Standorten
bei. Daneben gibt es aber noch 16 weitere Standorte, die nicht auf städtischem
Grund installiert sind, sodass derzeit 68 öffentliche Telefone zur Verfügung
stehen.
Bundesweit
ist laut Deutscher Telekom ein steter Umsatzrückgang im Bereich der
öffentlichen Telefone zu verzeichnen; im letzten Jahr betrug dieser 30 Prozent.
Dieses
Risiko und daneben die Unterhaltslast für die Anlagen ist die Deutsche Telekom
bereit zu tragen. Die Festlegungen sollen für drei Jahre gelten.
Würde
die Stadt Bamberg ab sofort Sondernutzungsgebühren für die Nutzung des
öffentlichen Grundes durch die Deutsche Telekom erheben, würde dies einen weiteren
deutlichen Abbau der vorhandenen Standorte nach sich ziehen. Laut Auskunft des
Amtes 20 muss ein Sondernutzungsgebührensatz von 25,00 EUR zugrunde gelegt
werden, was eine jährliche Gebührensumme von 1300,00 EUR bei 52 Standorten
ausmachen würde.
Ein Einwirken
auf die Telekom zur Erhaltung einzelner Standorte oder dergleichen wäre unmöglich.
Die
Stellungnahme des Ref. 2/Amt 20 erfolgt als Tischvorlage.
Die
Verwaltung schlägt vor, den beiliegenden Vertrag mit der Firma Telekom
abzuschließen um das vorhandene Telefonstandortnetz für die nächsten drei Jahre
zu erhalten.
III. Finanzielle
Auswirkungen:
Der unter II.
empfohlene Beschlussantrag verursacht
X |
1. |
keine Kosten |
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2. |
Kosten in Höhe von
für die Deckung im laufenden
Haushaltsjahr bzw. im geltenden Finanzplan
gegeben ist |
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3. |
Kosten in Höhe von
für die keine Deckung im
Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu
bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungsvorschlag gemacht: |
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4. |
Kosten in künftigen
Haushaltsjahren: Personalkosten: Sachkosten: |
Falls Alternative 3.
und/oder 4. vorliegt:
In das Wirtschafts-
und Finanzreferat zur Stellungnahme.
Stellungnahme des Wirtschafts-
und Finanzreferates: