Beschlussvorlage - VO/2010/0762-45
Grunddaten
- Betreff:
-
Kunst im öffentlichen Raum - Sachstandsbericht
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 45 Kulturamt
- Beteiligt:
- 20 Kämmereiamt; 11 Personal- und Organisationsamt
- Referent:in:
- Hipelius, Werner
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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|
Kultursenat
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Empfehlung
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25.03.2010
|
I. Sitzungsvortrag:
1. Allgemein
Seit spätestens Ende
1998 beschäftigen sich Öffentlichkeit und Verwaltung in Bamberg wieder und
zunehmend intensiver mit dem Thema Kunst im öffentlichen Raum, insbesondere mit
Blick auf den Terminus „Bamberger Skulpturenweg“, der schon bald
nach der ersten Großplastikenausstellung, initiiert vom Internationalen Künstlerhaus
Villa Concordia, aufkam und sich mehr und mehr zu einer greifbaren Sache
entwickelte, die jedoch noch stark unterschiedlich verstanden wird.
Damals begann,
zunächst noch unter der Schirmherrschaft von Bürgermeister Gustav Matschl die
Aktion „Ein Botero für Bamberg“, die Oberbürgermeister Herber Lauer
schließlich zu Ende führte. Ein erstes Kunstwerk dieses Reigens stand in
Bamberg und der Ausblick auf einen Skulpturenweg nahm seinen Lauf.
Inzwischen sind
insgesamt sechs Skulpturen im Anschluss an die jeweilige Großplastikenausstellung
angekauft worden. Die „Liegende Frau mit Frucht“ von Fernando
Botero (Heumarkt) sowie „Der Apoll“ von Markus Lüpertz (vor der
Elisabethenkirche) wurden von der Stadt Bamberg angekauft, nachdem
Bürgermeister Matschl und Oberbürgermeister Lauer für den Botero gesammelt
haben und Oberbürgermeister Andreas Starke die Initiative für den Ankauf des
Lüpertz übernahm. „Centurione I“ von Igor Mitoraj (Untere Brücke)
sowie „Große Figur 1982“ von Joannis Avramidis (Pfahlplätzchen)
wurden vom Verein der Freunde des Internationalen Künstlerhauses Villa
Concordia angekauft und befinden sich noch in dessen Eigentum. Auch „o.T.
(2001)“ von Erwin Wortelkamp wurde vom Verein angekauft, im Zuge der
Aufstellung auf dem Konzerthallenvorplatz in 2009 allerdings der Stadt Bamberg
geschenkt. Schließlich befindet sich die „Ankerfigur“ von Bernhard
Luginbühl im Eigentum des Internationalen Künstlerhauses Villa Concordia
selbst. Sie wurde im Anschluss an die Ausstellung im Jahr 2004 auf der
Grünfläche am Schiffbauplatz, an ihrem idealen Aufstellungsort, stehen
gelassen.
Seit nunmehr gut zehn
Jahren findet Kunst im öffentlichen Raum der Stadt Bamberg wieder sehr bewusst
statt, wird aktualisiert und diskutiert und vor allem aber auch platziert. Der
Schockzustand aus Röhrenbrunnenzeiten scheint überwunden und auch die
Bürgerschaft, die neben Kulturfördergeldern von Stiftungen und Spenden von
Unternehmen die Finanzierung der Ankäufe maßgeblich geschultert hat, setzt mit
ihrem Engagement ein deutliches Signal. Die zeitgenössische Kunst besetzt den
öffentlichen Raum inzwischen umfassend, weitere Impulse kündigen sich an und
ältere Werke klagen ihr Recht ein, in der Wahrnehmung der jüngsten Ankäufe
nicht unterzugehen. Die Erfassung, Pflege und Vermittlung des vorhandenen Kulturgutes
bergen ebenso Potential, wie sie verwaltungstechnische Notwendigkeiten herbeiführen.
Mit einer ausführlichen Bestandsaufnahme von Dr. Markus Hörsch im Jahre 2001
begann die aktuelle Annäherung an die Thematik „Kunst im öffentlichen
Raum“ bereits vor Jahren. Sie gibt einen historischen Blick auf die
Entwicklung der Kunst im öffentlichen Raum in Bamberg, zeigt ihre
Schwierigkeiten und Besonderheiten auf und macht vor allem auch das Ausmaß des
Gegenstandes deutlich, mit dem bis dato vereinzelt und wenig koordiniert
umgegangen worden war. Entsprechend ist auch das Ausmaß der Fragen nach
Zuständigkeiten und Notwendigkeiten.
Im Zuge der einzelnen
Aktivitäten von Künstlerhaus, Freundeskreis und der Stadt Bamberg selbst ist
die erfreuliche Situation entstanden, dass Bamberg inzwischen von einem
Skulpturenweg Bamberg sprechen könnte bzw. von sich behaupten kann mit seiner
Präsenz von Kunstwerken im öffentlichen Raum im internationalen Vergleich und
unter Berücksichtigung seiner Größe sehr gut dazustehen.
2. Aufgabenportfolio der Verwaltung –
verwaltungsinterner Umgang mit dem Themenfeld
Allerdings bedeutet
der jeweilige Abschluss von einzelnen Aktivitäten, die zu einem Ankauf und
einer Aufstellung führten, nicht gleichzeitig, dass das Thema abgehakt werden könnte.
Vielmehr implizieren die Ankaufsaktivitäten nachhaltige Fürsorge und bedeuten
ein entsprechendes Aufgabenportfolio für verschiedene Bereiche der
Stadtverwaltung: Es müssten die Eigentumsverhältnisse der Kunstwerke, soweit
nicht bekannt, geklärt und überdacht werden, es bedarf Überlegungen etwaiger
Versicherungsmaßnahmen und allen voran auch einer entsprechenden Klärung der
Haftungsfragen, die in diesem Kontext auf die Stadt Bamberg zukommen, von
Fragen der Reinigung, Pflege, Instandhaltung und Beleuchtung einmal abgesehen.
In zahlreichen Ämtern können hier Zuständigkeiten gesehen werden, die wohl
aufgrund der bisherigen Handhabe nur unzureichend geklärt sind und wahrgenommen
werden. Das Kulturamt hat diesen Zustand zum Anlass genommen das Thema zu recherchieren
und aufzubereiten und nach ersten Gesprächen und einer juristischen
Einschätzung der Situation dem Senat zu berichten. Auch steht es zur Verfügung,
künftige Maßnahmen zu koordinieren und die entsprechenden Informationen und Notwendigkeiten
an die relevanten Ämter weiterzureichen. Eine alleinige Zuständigkeit in allen
Sachfragen und Verwaltungsangelegenheiten kann es hierbei allerdings nicht
übernehmen. Deshalb wurde inzwischen das Personal- und Organisationsamt gebeten
etwaigen Handlungsbedarf zu sichten und entsprechende Aufgaben an die relevanten
Zuständigkeiten zu verteilen.
3. Beratendes Gremium Kunst im öffentlichen Raum
– externe Hilfestellung für inhaltliche Fragestellungen
Bezüglich von
Bewertungsfragen für Vorhaben im Themenfeld „Kunst im öffentlichen
Raum“ hat der Stadtrat vor einigen Monaten die Einrichtung eines
„Beratenden Gremiums für Kunst im öffentlichen Raum“ beschlossen.
Dieses tagte inzwischen in fünf Sitzungen mit folgenden Fragestellungen und
Empfehlungen:
a)
Umverlegung des Skulpturengartens Bamberg von Bernd
Wagenhäuser von der Böhmerwiese auf
das Parkdeck der Konzerthalle in der Mußstraße. – Gremium stimmt bei
einer Enthaltung einhellig für den Umzug; vertragliche Regelung zwischen
Künstler und Stadtwerke wurde ausgehandelt – Dauer der Genehmigung
zunächst auf maximal fünf Jahre begrenzt.
b)
Standortfrage Apoll – Gremium mit dem (vom Künstler selbst) gewählten Standort sehr
einverstanden.
c)
Neugestaltung Wilhelmsplatz – Anregung aus dem Gremium: Verlegung des Reiterstandbildes des
Luitpold vom Schönleinsplatz in den geplanten Kreisverkehr am Wilhelmsplatz
– Veranschaulichung wurde vom Stadtplanungsamt erarbeitet – Gremium
schlägt vor diese Variante für den Wilhelmsplatz zu gegebener Zeit in Erwägung
zu ziehen. (vgl. Anlage 2)
d)
Standort für eine
Stauferstele – Dem Vorschlag
Altenburg wurde zugestimmt.
e)
Stauffenberg-Mahnmal – Zunächst mit Skepsis und Vorbehalt dem brisanten Thema
gegenüber, später und nach Vorstellung der Entwürfe im Atelier des Künstlers
Ultsch erfolgt eine Einigung auf einen möglichen Standort auf dem
Universitätsgelände „An der Universität“. Ein wie vorher vom
Stifter ins Auge gefasster Standort wie „Pfahlplätzchen“ oder „Obere
Brücke“ wurde vom Gremium keineswegs als geeigneter empfunden als der
Standortvorschlag auf dem Universitätsgelände.
f)
Standortvorschlag Wortelkamp-Plastik – zunächst wenig euphorische bis zögerliche
Reaktion des Gremiums, aufgrund der Häufung rund um die Konzerthalle sowie der
Umstellung des „Dreiklangs“. In einer späteren Sitzung mit genauer
Standortpräsentation wurde der Aufstellung am (vom Künstler) gewählten Standort
zugestimmt.
g)
Inventar zukünftiger Skulpturenstandorte – Präsentation eines Verzeichnisses, das
potentielle Standorte für weitere Großplastiken ortet und bewertet wurde vom
Stadtplanungsamt vorgelegt. Das Gremium findet das Verzeichnis sehr hilfreich
– es wurde auch den Fraktionssprechern in jeweils einer Ausführung
übersandt.
h)
Aufstellung des Kunstwerks von Jinmo Kang (Anfrage von Frau
Ursula Sowa), das im Rahmen eines Wettbewerbs vom Bund Naturschutz entstand und
in 2011 in Bayern aufgestellt werden soll. – Wenig euphorische, aber
wertneutrale Position des Gremiums.
i)
Temporäre Aufstellung des Kunstwerks von Stefan
Eberstadt (Anfrage von Frau Ursula Sowa) – einhellige Zustimmung des
Gremiums sowohl und insbesondere zum vorgeschlagenen Standort (Eckhaus
Promenade/Heinrichstraße) als auch für die Idee die Aufstellung im Rahmen der
Landesgartenschau auf dem ERBA-Gelände zu realisieren.
j)
An den Wachsbleichen – künstlerisch gestalteter
Brunnen – Gremium betont, wie
auch bereits beim Stiftungsangebot des Stauffenberg-Mahnmals, dass eine
Realisierung von Kunst im öffentlichen Raum durch entsprechende Wettbewerbe
wünschenswert sei. Auch hier jedoch geht es vielmehr um den Vorschlag eines
Stifters, dem niemand entgegnen wollte. Die Devise „weniger ist
mehr“ wurde auf Basis der von Herrn Ultsch vorgestellten Ideen als
Anregung formuliert.
k)
Der Bamberger Skulpturenweg – Was ist das? – Aufgrund verschiedenster sich überlagernder
Vorstellungen dessen, was unter dem Bamberger Skulpturenweg zu verstehen sei,
hat die Kulturverwaltung das Gremium um Beratung gebeten mit dem Ziel ein
einheitliches Verständnis zu transportieren und die künftigen
Kommunikationsmaßnahmen entsprechend einheitlich vornehmen zu können –
das Gremium empfiehlt nach einiger Diskussion auf den Terminus „Bamberger
Skulpturenweg“ zu verzichten. So
löst sich nicht nur die damit verbundene Verwirrung auf, sondern so bietet sich
für jeden die Freiheit mit dem Thema Skulpturen im öffentlichen Raum auf seine
Weise umzugehen und sein eigenes Verständnis davon zu leben. Auch wird so auf
eine wertende Hervorhebung einzelner Werke, die inhaltlich problematisch und
schwierig abgrenzbar ist, verzichtet. Dass unter diesen Umständen auch auf den
Terminus „Bamberger Skulpturenweg“ in seiner Funktion als
vorzeigefähiger Gegenstand im Städte-Wettbewerb verzichtet wird, stört das
Gremium hierbei nicht.
4. Sachstand Versicherung der Großplastiken inkl.
Folgekosten Erwin Wortelkamp (Antrag der GAL-Stadtratsfraktion zu TOP 17 in der Sitzung des Finanzsenates am
28.07.2009: Schenkung einer Wortelkamp-Skulptur (VO/2209/0278-20-1))
Für die drei im Zuge
der Großplastikenausstellungen erworbenen Kunstwerke, die sich im städtischen
Eigentum befinden, wurden jeweils die Möglichkeiten und Kosten der Versicherung
geprüft.
a, Markus Lüpertz
– Apoll
(Versicherungswert: 153.000 €/Jahresbruttoprämie: 548.- €/Status:
versichert)
b, Fernando Botero
– Liegende mit Frucht
(Versicherungswert: 654.320,50 € /Jahresbruttoprämie: 5.443.- € /
Status: nicht versichert)
c, Erwin Wortelkamp
– o.T.
(Versicherungswert:
120.000 €/Jahresbruttoprämie: 999,68 €/ Status: nicht versichert)
Tatsächlich wurde also
lediglich der Apoll von Markus Lüpertz versichert, da dieser in einem stark
frequentierten Bereich steht und daher eine etwaige Beschädigung
wahrscheinlicher scheint. Für die Werke von Wortelkamp und Botero wurde mit
Blick auf die hohen Versicherungskosten von etwa 6.000 € p.a. seitens des
Finanzreferates/Kämmereiamts von einer Versicherung abgesehen. Allerdings ist
das Risiko zu tragen, dass Reinigungs- und Restaurationsarbeiten bezahlt werden
müssen, so die Skulpturen verunreinigt oder gar beschädigt werden. Die Frage
der Reinigung trifft natürlich auf sämtliche Großplastiken zu, die sich im
Eigentum der Stadt befinden. Bisher stehen keine Haushaltsmittel hierfür zur
Verfügung.
Für die Skulptur
„o.T.“ sind bezüglich der Annahme der Schenkung folgende
Folgekosten entstanden: Stromverbrauch und Wartung für die Beleuchtung. Bei
Bedarf entstehen weitere Kosten für Reinigung und Pflege der Skulptur selbst.
Entsprechend sind keine Belastungen entstanden, die über das Maß der Fürsorge für
die bisher von der Stadt erworbenen Skulpturen (insbesondere Botero und Apoll)
hinaus gingen.
III. Finanzielle
Auswirkungen:
Der unter II.
empfohlene Beschlussantrag verursacht
X |
1. |
zur Zeit keine Kosten |
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2. |
Kosten in Höhe von
für die Deckung im laufenden
Haushaltsjahr bzw. im geltenden Finanzplan
gegeben ist |
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3. |
Kosten in Höhe von
für die keine Deckung im
Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu
bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungsvorschlag gemacht: |
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4. |
Kosten in künftigen
Haushaltsjahren: Personalkosten: Sachkosten: |
Bamberg,
den 08.03.2010
Referat
4 Amt
45 Amt 45
i.V.
Werner
Hipelius Dieter
Strattner Oliver Will