Beschlussvorlage - VO/2018/1442-R5
Grunddaten
- Betreff:
-
Ausrichtung der Fachstelle für pflegende Angehörige; Sachstandsbericht
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 5 Referat für Klima, Personal und Soziales
- Beteiligt:
- 5 Bereichsleitung Familie, Jugend und Senioren; 5 Senioren- und Generationenmanagement der Stadt Bamberg
- Referent:in:
- Haupt Ralf
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
|
|
Familien- und Integrationssenat
|
Kenntnisnahme
|
|
|
22.02.2018
|
I.Sitzungsvortrag:
Nach einem im Landkreis gefassten Beschluss im Rahmen des Seniorenpolitischen Gesamtkonzepts wird sich dieser künftig an der Fachstelle für pflegende Angehörige beteiligen. Ziel ist eine gemeinsame Fachstelle für Stadt und Landkreis Bamberg. Es soll eine gemeinsame Vereinbarung und ein gemeinsames Konzept geben. Die vier Wohnfahrtsverbände als Arbeitsgemeinschaft (Arbeiterwohlfahrt, Bayerisches Rotes Kreuz, Caritasverband der Stadt Bamberg und Diakonisches Werk Bamberg-Forchheim) sind weiter Träger der Fachstelle. Aufgrund der Ausweitung auf den Landkreis wird die Arbeitsgemeinschaft um den Caritasverband für den Landkreis Bamberg erweitert werden. Kooperationspartner bleibt die Alzheimer Gesellschaft.
Die BRK Räumlichkeiten in der Hainstraße werden weiter beibehalten, da das Angebot dort sehr gut angenommen wird. Büro der Fachstelle wird für Stadt und Landkreis gemeinsam im Stadtgebiet Bamberg liegen.
Insgesamt soll die Fachstelle mit 1,5 Stellen besetzt sein (1,0 Stellen für den Landkreis, 0,5 für die Stadt). Der Landkreis würde die Fachstelle mit 30.000€ bezuschussen, die Stadt mit 15.000€. Dafür wurde eine eigene Haushaltsstelle auf Seiten der Stadt eingerichtet: 47010.70400 - Förderung der Wohlfahrtspflege - Fachstelle für pflegende Angehörige (Beteiligung der Stadt Bamberg).
Weitere Punkte, die festgelegt wurden:
- fester Ansprechpartner seitens der Arbeitsgemeinschaft gegenüber Stadt und
Landkreis
- ein trägerneutraler Außenauftritt der Fachstellen durch einen gemeinsamen Internetauftritt, vor allem durch ein neutrales trägerübergreifendes Logo
- Einrichtung einer Steuerungsgruppe (Alzheimer Gesellschaft ist Teil der Steuerungsgruppe)
- Einführung eines Berichtswesen
- gemeinsames Konzept
Ob eine Förderung von Seiten des Zentrum Bayern Familie und Soziales möglich ist, wurde von Frau von Plettenberg (Geschäftsbereicht 2- Soziales, Familie, Jugend und Gesundheit, Landratsamt Bamberg) geklärt. Eine gemeinsame Fachstelle ist förderfähig, wenn ein dementsprechender Beschluß des zuständigen Gremiums vorliegt, dass eine gemeinsame Fachstelle befürwortet wird und welcher Stellenanteil vorgesehen ist.
II. Beschlussvorschlag
II.Beschlussvorschlag:
- Der Bericht der Verwaltung hat zur Kenntnis gedient.
- Der Familien- und Integrationssenat stimmt einer gemeinsamen Fachstelle für pflegende Angehörige zwischen Stadt und Landkreis und einem Stellenanteil für die Stadt Bamberg von 0,5 zu. Die Beschußung darf max. 15.000 Euro betragen.
III. Finanzielle Auswirkungen:
Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht
| 1. | keine Kosten |
X | 2. | Kosten in Höhe von 15.000 Euro für die Deckung im laufenden Haushaltsjahr bzw. im geltenden Finanzplan gegeben ist |
| 3. | Kosten in Höhe von für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungsvorschlag gemacht: |
| 4. | Kosten in künftigen Haushaltsjahren: Personalkosten: Sachkosten: |