Beschlussvorlage - VO/2010/0827-62
Grunddaten
- Betreff:
-
Deutsche Provinz der Salesianer Don Boscos Errichtung einer Zirkuszeltanlage, Jakobsplatz 15
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 62 Bauordnungsamt
- Beteiligt:
- 6 Baureferat
- Referent:in:
- Zistl-Schlingmann Hans
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Gestoppt
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Bau- und Werksenat
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Entscheidung
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03.03.2010
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I. Sitzungsvortrag:
Kurzbeschreibung:
Die Salesianer Don Boscos und die angestellten Mitarbeiter betreuen im Don Bosco Jugendwerk Bamberg ca. 350 Kinder und Jugendliche, davon 200 aus der Stadt Bamberg. Das Don Bosco Jugendwerk hat in den letzten Jahren viel investiert um eine angemessene Freizeitpädagogik zu realisieren und auch in der Heilpädagogik bundesweit Maßstäbe zu setzen. Dazu gehören auch die drei neuen Zirkuszelte, die auf Dauer stehen bleiben sollen.
Durch den Sieg in einem Bundeswettbewerb mit der Zielsetzung „innovative Kinder- und Jugendarbeit“ konnte das bisher nur bescheiden ausgebaute Zirkusprojekt wesentlich vergrößert werden und damit allen Kindern und Jugendlichen der Region zu Verfügung gestellt werden. Es wurde ein Viermastzelt und zwei angebaute kleine Zelte auf einem Teil des Sportplatzes errichtet. Das Zirkusprojekt ist inzwischen überregional bekannt. Aufgrund der enormen Nachfrage von Familien mit Kindern, Schulen und Kindertagesstätten, Behinderten- und Jugendhilfeeinrichtungen wurde das Zelt winterfest gemacht und kann nun ganzjährig genutzt werden.
Jährlich finden ca. 50 Veranstaltungen statt, ca. 30 davon werden von 20 bis 40 Personen besucht. Bei ca. 20 Veranstaltungen wird eine Besucherzahl von 160 erreicht. Bei den jährlich ca. 10 größten Veranstaltungen wird aufgrund der dann im Zirkuszelt eingebauten Sitztribüne eine maximale Besucherzahl von 518 Personen erreicht.
Es sind übergangsweise zwei kleine transportable Ölheizungen vorgesehen. Im Frühjahr 2010 soll eine feste Gasheizung installiert werden.
Größe des Bauvorhabens:
Fläche:
Hauptzelt: 380,13m² für max.160 Personen
Vorzelt mit Kasse: 104,11m²
Vorbereitungszelt: 60,00m²
Antragseingang: 22.10.2008
Planungsrechtliche Beurteilung
– BauGB
Außenbereich (§ 35 BauGB) Fläche für Gemeinbedarf - Jugendeinrichtung
Das Vorhaben ist ein sonstiges Vorhaben nach § 35 Abs.2. Nachdem die Zeltanlage hauptsächlich für pädagogische Zwecke genutzt wird, kann dem Vorhaben aus städtebaulicher und planungsrechtlicher Sicht zugestimmt werden.
Bauordnungsrechtliche
Beurteilung – BayBO:
Die Nachbarn die den Bauantrag nicht unterschrieben haben, werden durch öffentliche Bekanntmachung von der Baugenehmigung unterrichtet.
Kfz – Stellplätze:
Es sind 32 Stellplätze auf dem Grundstück des St. Josefsheim vorhanden. Bei größeren Veranstaltungen wird der Parkplatz des Ordinariats beim Antonianum am Jakobsplatz 9, mit ca. 45 Stellplätzen noch zusätzlich angemietet. In analoger Anwendung der Garagenstellplatzverordnung (GaStellV) und unter Annahme des Mittelwertdivisors 7,5 (Ziff. 4.1.: 5 und Ziff. 4.2.: 10) errechnen sich 22 Stellplätze (160: 7,5) bzw. 69 Stellplätze (518: 7.5) Somit wird ein zusätzlicher Stellplatzbedarf für die Zirkuszeltanlage nicht für erforderlich gehalten, da die Praxis gezeigt hat, dass die Stellplätze für die genannten Veranstaltungen ausreichend sind.
Kinderspielplatz:
nachgewiesen nicht
erforderlich abzulösen
Bußgeldverfahren wurde
eingeleitet ja
nein
Denkmalpflegerische
Beurteilung – DSchG:
Zustimmung der örtl. Denkmalpflege: ja nein nicht erforderlich
BLfD: ja nein nicht erforderlich
Auf Grund der sozialen Hintergründe und des temporären Charakters, den die Form, das Material und die Zeltarchitektur vermitteln, werden denkmalpflegerische Bedenken gegen die Zirkuszeltanlage zurück gestellt.
III. Finanzielle
Auswirkungen:
Der unter II.
empfohlene Beschlussantrag verursacht
X |
1. |
keine Kosten |
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2. |
Kosten in Höhe von
für die Deckung im laufenden
Haushaltsjahr bzw. im geltenden Finanzplan
gegeben ist |
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3. |
Kosten in Höhe von
für die keine Deckung im
Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu
bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungsvorschlag gemacht: |
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4. |
Kosten in künftigen
Haushaltsjahren: Personalkosten: Sachkosten: |
Falls Alternative 3.
und/oder 4. vorliegt:
In das Wirtschafts-
und Finanzreferat zur Stellungnahme.
Stellungnahme des Wirtschafts-
und Finanzreferates: