Beschlussvorlage - VO/2019/2186-51
Grunddaten
- Betreff:
-
Wechsel in der Besetzung des Jugendhilfeausschusses; hier Vertretung der Israelitischen Kultusgemeinde Bamberg
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 51 Stadtjugendamt
- Referent:in:
- Haupt Ralf
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Jugendhilfeausschuss
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Empfehlung
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31.01.2019
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Erledigt
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Stadtrat der Stadt Bamberg
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Entscheidung
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27.02.2019
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I.Sitzungsvortrag:
Mit Schreiben vom 06.11.2018 teilte der Vorsitzende der Israelitischen Kultusgemeinde Herr Martin Arieh Rudolph mit, dass Frau Tatiana Manastyrskaia nicht mehr als Mitglied im Jugendhilfeausschuss zur Verfügung steht.
Frau Manastyrskaia nahm seit geraumer Zeit aus zeitlichen Gründen nicht mehr an den Sitzungen des Jugendhilfeausschusses teil.
Mit gleichem Schreiben wurde Frau Switlana Geysman als Nachfolgerin vorgeschlagen.
Die Beendigung der Mitgliedschaft im Jugendhilfeausschuss ist in Art. 10‚ Abs. 2 AGSG geregelt. Unter anderem ist dies möglich, wenn das Mitglied aus wichtigem Grund seinen Rücktritt erklärt. Ob ein wichtiger Grund vorliegt, entscheidet der Jugendhilfeausschuss. Es wird vorgeschlagen, das Rücktrittsgesuch anzunehmen.
III. Finanzielle Auswirkungen:
Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht
X | 1. | keine Kosten |
| 2. | Kosten in Höhe von für die Deckung im laufenden Haushaltsjahr bzw. im geltenden Finanzplan gegeben ist |
| 3. | Kosten in Höhe von für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungsvorschlag gemacht: |
| 4. | Kosten in künftigen Haushaltsjahren: Personalkosten: Sachkosten: |
Falls Alternative 3. und/oder 4. vorliegt:
In das Finanzreferat zur Stellungnahme.
Stellungnahme des Finanzreferates: