Beschlussvorlage - VO/2019/2355-61
Grunddaten
- Betreff:
-
Bebauungsplanverfahren Nr. 332 F vorhabenbezogener Bebauungsplan mit integriertem Grünordnungsplan für das nachhaltige Quartier "ecoSquare" an der Annastraße Änderung der Bebauungspläne Nr. 305A/324B/332A/333A (Teilbereich) und Nr. 305B/324C/332B/333B (Teilbereich)
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 61 Stadtplanungsamt
- Referent:in:
- Beese Thomas
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
|
|
Bau- und Werksenat
|
Entscheidung
|
|
|
08.05.2019
|
- Bericht über die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB
- Bericht über die Einholung der Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB
- Beschluss über Behandlung der eingegangenen Stellungnahmen
- Satzungsbeschluss gemäß § 10 BauGB
I.Sitzungsvortrag:
1. Anlass und Ziel der Planung
Durch die ecoSquare Regnitztal GmbH & Co KG als Vorhabenträger und Eigentümer der beplanten Flurstücke wurde mit Schreiben vom 04.05.2018 ein Antrag auf Einleitung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanverfahrens gestellt.
Durch den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 332 F sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Bebauung des Areals zwischen Pödeldorfer Straße und Starkenfeldstraße, westlich der Annastraße geschaffen werden.
Konkret soll durch die Realisierung des geplanten Quartiers eine Nutzungsmischung aus verschiedenen Wohnangeboten, Büro- und Veranstaltungsräumen, Hotelnutzung, Dienstleistungsangeboten, eines Einzelhandelsversorgers sowie untergeordnetem Gewerbe entstehen. Die Gebäude sollen zwischen zwei- (im Kern des Quartiers) und sechsgeschossig (am Brückenkopf der Pfisterbrücke) ausgeführt werden, der Großteil des Areals wird durch eine Tiefgarage unterbaut. Die räumliche Zuordnung der einzelnen Nutzungen kann im Detail den Vorhabenplänen entnommen werden.
2. Öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB
Gemäß dem Beschluss des Bau- und Werksenats vom 04.12.2018 wurde die öffentliche Auslegung und die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange durchgeführt.
Der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 332 F in der Fassung vom 04.12.2018 inklusive Vorhabenpläne vom 04.12.2018 lag nach fristgemäßer Bekanntmachung in der Zeit vom 07.01.2019 bis einschließlich 08.02.2019 gemäß § 3 Abs. 2 BauGB zur öffentlichen Einsichtnahme aus. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden parallel gemäß § 4 Abs. 2 BauGB beteiligt.
3. Behandlung der Anregungen
Im Rahmen der öffentlichen Auslegung und der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gingen nachfolgende Schreiben ein.
- Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange
- Zweckverband für Rettungsdienst und Feuerwehralarmisierung, mit Schreiben vom 17.12.2018
- Regionaler Planungsverband Oberfranken-West, mit Schreiben vom 13.12.2018
- Polizeiinspektion Bamberg-Stadt, mit Schreiben vom 21.12.2018
- Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten, Bamberg, mit Schreiben vom 21.12.2018
- PLEDOC GmbH, mit Schreiben vom 19.12.2018
- Bayernwerk, mit Schreiben vom 04.01.2019
- Amt für Umwelt, Brand- und Katastrophenschutz, mit Schreiben vom 08.01.2019
- 1. DB Netz AG, mit Schreiben vom 14.01.2019
2. Deutsche Bahn Netz AG, mit Schreiben vom 22.01.2019
- Bundesnetzagentur, mit Schreiben vom 17.01.2019
- Bundesnetzagentur, Außenstelle Augsburg, mit Schreiben vom 23.01.2019
- 1. Entsorgungs- und Baubetrieb, mit Schreiben vom 24.01.2019
2. Entsorgungs- und Baubetrieb SuB, mit Schreiben vom 12.10.2018
- Stadtwerke Bamberg, mit Schreiben vom 23.01.2019
- Immobilienmanagement, mit Schreiben vom 24.01.2019
- Deutscher Wetterdienst, mit Schreiben vom 29.01.2019
- Wirtschaftsförderung, mit Schreiben vom 29.01.2019
- Stadtjugendamt, mit Schreiben vom 31.01.2019
- Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten, Untere Forstbehörde, mit Schreiben vom 04.02.2019
- Stadtjugendring Bamberg, mit Schreiben vom 04.02.2019
- Telekom Deutschland GmbH, mit Schreiben vom 05.02.2019
- Vodafone, mit Schreiben vom 05.02.2019
- Beirat für Menschen mit Behinderung, mit Schreiben vom 05.02.2019
- Deutsche Bahn AG, DB Immobilien, mit Schreiben vom 06.02.2019
- Eisenbahnbundesamt EBA, Außenstelle Nürnberg, mit Schreiben vom 31.01.2019
- Bauordnungsamt / Denkmalpflege, mit Schreiben vom 11.02.2019
- Regierung von Oberfarnken, mit Schreiben vom 13.02.2019
- Öffentlichkeit
- Bürger A, mit Schreiben vom 22.01.2019
Die eingegangenen Stellungnahmen werden in der Anlage tabellarisch und – hinsichtlich der Bürger – anonym behandelt.
4. Änderungen und Ergänzungen zum Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 332 F vom 04.12.2018
Bedingt durch die Anregungen aus der öffentlichen Auslegung und der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie aufgrund der Weiterentwicklung der Planung ergeben sich Änderungen und Ergänzungen im Bebauungsplan. Darüberhinaus wurde an den Grundzügen der Planung festgehalten.
Bebauungsplan / Vorhabenpläne / Gutachten
- Auf Anregung des Entsorgungs- und Baubetrieb wurde im südlichen Teil des Geltungsbereichs zwischen gemischter Baufläche und öffentlicher Verkehrsfläche ein Leitungsrecht zur Sicherung von Grundleitungen festgesetzt.
- Auf Anregung des Amtes für Umwelt, Brand- und Katastrophenschutzes – Fachbereich Immissionsschutz – wurden die Festsetzungen zum Lärmschutz überarbeitet.
Der von der Bahn ausgehende Verkehrslärm konnte durch die von der Bahn geplanten und anstehenden Verbesserungen im Bremssystem der Güterzüge neu berechnet werden. Die damit verbundenen Minderungen der Schallimmissionen auf das geplante Projekt finden sich im Schallschutzbericht wieder.
Innerhalb der Vorhabenpläne wurden zur Verbesserung des Lärmschutzes Anpassungen vorgenommen. Einige hinsichtlich der Lärmbelastung kritischen Bereiche konnten mittels Grundrissoptimierung sowie durch die Anbringung von zusätzlichen Prallscheiben neu bewertet und berechnet werden. Hier konnten positive Entwicklungen verzeichnet werden. Gänzlich konnte die Lärmproblematik nicht gelöst werden, jedoch ist aus städtebaulicher Sicht und unter Berücksichtigung des vorbelasteten Standortes der Abwägungsvorschlag entsprechend formuliert.
5. Durchführungsvertrag
Zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 322 F ist der Abschluss eines Durchführungsvertrags zwischen dem Vorhabenträger und der Stadt Bamberg erforderlich.
Im Durchführungsvertrag wurden unter anderem Vereinbarungen zur Sozialklausel (Festlegung einer Brutto-Kaltmiete pro Quadratmeter Wohnfläche für einen Zeitraum von 20 Jahren ab Bezugsfertigkeit), zu Maßnahmen der Erschließung (Entwässerung, Stellplatznachweis gemäß Mobilitätskonzept, etc.), zur Freiflächengestaltung sowie die Stellung von Sicherheiten von der Verwaltung mit dem Vorhabenträger final abgestimmt.
Der Durchführungsvertrag liegt den Fraktionsunterlagen für die Mitglieder des Bau- und Werksenates bei und ist bereits durch den Vorhabenträger unterzeichnet.
6. Beschluss über die Behandlung der eingegangenen Stellungnahmen und Satzungsbeschluss
Es wird beantragt, die Behandlung der Stellungnahmen in der im Sitzungsvortrag genannten Form zu beschließen und für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 332 F vom 08.05.2019 bestehend aus Planzeichnung, Text und Vorhabenplänen vom 08.05.2019 sowie für die Begründung vom 08.05.2019 den Satzungsbeschluss gemäß § 10 BauGB zu fassen.
II. Beschlussvorschlag
II.Beschlussvorschlag:
- Der Bau- und Werksenat nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.
- Der Bau- und Werksenat beschließt die Behandlung der während der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB eingegangenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit sowie die Behandlung der von den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB eingegangenen Stellungnahmen mit den sich daraus ergebenden rechtlichen und planerischen Konsequenzen in der im Sitzungsvortrag genannten Form.
- Der Bau- und Werksenat beschließt aufgrund
a) des Art. 23 der Gemeindeordnung (GO) für den Freistaat Bayern (BayRS 2020-1-1-I) in der Fassung der Bekanntmachung vom 22. August 1998 (GVBl. S. 796) in der zuletzt geänderten Fassung sowie
b) der §§ 2 Abs. 1 und 10 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03. November 2017 (BGBl. I S. 3634),
c) der Artikel 6. Abs. 5 und 81 Abs. 2 der Bayerischen Bauordnung (BayBO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. August 2007 (GVBl. S. 588, BayRS 2132-1-I) in der zuletzt geänderten Fassung
den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 322 F, bestehend aus Planzeichnung mit Text vom 08.05.2019 und den Vorhabenplänen vom 08.05.2019, als Satzung sowie die Begründung zum Bebauungsplan vom 08.05.2019 und den städtebaulichen Vertrag.
III. Finanzielle Auswirkungen:
Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht
X | 1. | keine Kosten |
| 2. | Kosten in Höhe von für die Deckung im laufenden Haushaltsjahr bzw. im geltenden Finanzplan gegeben ist |
| 3. | Kosten in Höhe von für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungsvorschlag gemacht: |
| 4. | Kosten in künftigen Haushaltsjahren: Personalkosten: Sachkosten: |
Falls Alternative 3. und/oder 4. vorliegt:
In das Finanzreferat zur Stellungnahme.
Stellungnahme des Finanzreferates:
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
---|---|---|---|---|---|
1
|
(wie Dokument)
|
839,2 kB
|