Beschlussvorlage - VO/2019/2363-20
Grunddaten
- Betreff:
-
Vorbereitende Untersuchungen für den Bereich "Tor zur südlichen Kernstadt" gemäß § 141 Baugesetzbuch (BauGB)
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 20 Kämmereiamt
- Referent:in:
- Bertram Felix
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Finanzsenat
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Entscheidung
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21.05.2019
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I.Sitzungsvortrag:
In seiner Sitzung am 03.04.2019 hat der Bau- und Werksenat das Thema „Vorbereitende Untersuchungen für den Bereich Tor zur südlichen Kernstadt“ behandelt. Inhaltlich wird hierzu auf die Sitzungsvorlage VO/2018/2177-61 verwiesen. Es wurde folgender Beschluss gefasst:
1.Der Bau- und Werksenat nimmt den Sitzungsvortrag der Verwaltung zur Kenntnis.
2.Der Bau- und Werksenat beschließt den Beginn der Vorbereitenden Untersuchungen gemäß § 141 BauGB für den Bereich „Tor zur südlichen Kernstadt“ in der Abgrenzung des Planes des Stadtplanungsamtes vom 13.03.2019.
3.Der Bau- und Werksenat beauftragt die Verwaltung, den Beschluss über den Beginn der Vorbereitenden Untersuchungen ortsüblich bekannt zu machen und die Durchführung der Vorbereitenden Untersuchungen in der im Sitzungsvortrag dargestellten Form vorzubereiten.
Für die vorbereitenden Untersuchungen fallen Kosten in Höhe von 75.000 € (brutto) an. Für die Bereitstellung der notwendigen Haushaltsmittel ist ein Beschluss des Finanzsenats erforderlich.
II. Beschlussvorschlag
II. Beschlussantrag:
1.Es werden außerplanmäßig folgende Mittel bereitgestellt:
Haushaltsstelle | namentliche Bezeichnung | Mehrung | neuer Ansatz |
61500.96040 | Vorbereitende Untersuchungen „Tor zur südl. Kernstadt“ | 75.000 € | 75.000 € |
2.Deckung erfolgt durch Ausgabeeinsparungen bei:
Haushaltsstelle | namentliche Bezeichnung | Minderung | neuer Ansatz |
63000.95310 | Planungsmittel Lange Straße | 25.000 € | 25.000 € |
63000.96790 | Planungsmittel Radmaßnahme Wilhelmsplatz/Schönleinsplatz | 50.000 € | 0 € |
III. Finanzielle Auswirkungen:
Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht
| 1. | keine Kosten |
| 2. | Kosten in Höhe von für die Deckung im laufenden Haushaltsjahr bzw. im geltenden Finanzplan bei Haushaltsstelle gegeben ist |
X | 3. | Kosten in Höhe von 75.000 €, für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungsvorschlag gemacht: siehe Beschlussantrag |
| 4. | Kosten in künftigen Haushaltsjahren: Sachkosten: bei Haushaltsstelle |
Falls Alternative 3. und/oder 4. vorliegt:
In das Finanzreferat zur Stellungnahme.
Stellungnahme des Finanzreferates:
Es bestehen keine Einwände von Seiten des Finanzreferats.