Beschlussvorlage - VO/2010/0907-51
Grunddaten
- Betreff:
-
Einbau einer zweigruppigen Kinderkrippe am Oberen Stephansberg 44 durch das Bildungszentrum für Hörgeschädigte und Sprachbehinderte Bamberg e.V.
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 51 Stadtjugendamt
- Referent:in:
- Haupt Ralf
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Jugendhilfeausschuss
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Empfehlung
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29.04.2010
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Erledigt
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Stadtrat der Stadt Bamberg
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Entscheidung
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19.05.2010
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I. Sitzungsvortrag:
Mit Beschlüssen vom 30.04.2009 und vom 15.05.2007 entschied sich der Jugendhilfeausschuss für die Verbesserung des Betreuungsangebotes für Kinder unter 3 Jahren und beschloss neben anderen Maßnahmen grundsätzlich die Planung für den Einbau einer zweigruppigen Kinderkrippe mit 24 Plätzen beim Bildungszentrum für Hörgeschädigte und Sprachbehinderte am Oberen Stephansberg 44 in Bamberg. Mit Stadtratsbeschluss vom 09.12.2009 wurden für dieses Projekt insgesamt 300.000,00 im Unterabschnitt 4640 in den Haushalt 2010 eingestellt.
Am 20.01.2010 erfolgte ein Ortstermin mit der Fachberatung der Regierung von Oberfranken. Die Entwurfsplanungen und Kostenschätzungen für die geplante Errichtung der zweigruppigen Kinderkrippe wurden vor Ort begutachtet und besprochen.
Die Planung wurde insgesamt als gut und dem Grunde nach fördertechnisch als unproblematisch bewertet. Die an diesem Ortstermin festgestellten Verbesserungs-vorschläge wurden zwischenzeitlich vom Architekten in die Planung eingearbeitet.
Bei den ursprünglichen Überlegungen, welche zur groben überschlägigen Schätzung der in den Haushalt eingestellten 300.000,00 - geführt hatten, ging man lediglich vom Innenumbau aus. Da jedoch aus energetischer und brandschutztechnischer Sicht zusätzliche Maßnahmen erforderlich sind und auch raumtechnisch im Hinblick auf die Funktionalität einige Änderungen erfolgen mussten, ergeben sich nunmehr Gesamtkosten in Höhe von 645.022,50 . Geht man nun davon aus, dass nur die Maximalförderung der Krippenförderung zum Tragen kommt, gestaltet sich die Finanzierung der Maßnahme wie folgt:
Gesamtkosten förderfähige Kosten
Baukosten 617.022,50 617.022,50
Kosten für die Einrichtung/Ausstattung 30.000,00 30.000,00
Gesamt 647.022,50 647.022,50
Aus diesem Betrag ermittelt sich nun die Förderung der Errichtung von Krippenplätzen durch die Stadt Bamberg. Wie bei allen bisherigen Maßnahmen erfolgt die Förderung der Maßnahme mit staatlicher Förderung zuzüglich 66 2/3 % aus den Restkosten.
1. Gesamtkosten 647.022,50
2. Förderfähige Kosten 617.022,50
3. Zuschuss des Staates (71% aus Zi, 2,) 438.085,00
3.1 Förderung der Einrichtung
(1.250,- x 24 Plätze) 30.000,00
Gesamtförderung Staat 468.085,00
4. Restkosten 178.937,5,00
5. Zuschuss der Stadt Bamberg
(2/3 aus 4.) 119.292,00
6. Eigenanteil des Trägers 59.646,00
Mit der Maßnahme soll nach den Vorstellungen des Trägers und des Jugendamtes im Frühsommer begonnen werden, sodass eine Eröffnung der Kinderkrippe im Januar 2011 möglich wird. Die erforderlichen Haushaltsmittel mit einem Bruttobetrag für die Stadt Bamberg von 587.377,00 werden deshalb voraussichtlich komplett in 2010 kassenwirksam benötigt. Auf der dafür vorgesehenen Haushaltsstelle sind allerdings lediglich 300.000,00 aus dem laufenden Haushalt. Somit wären 287.377,00 ungedeckt. Dieser Betrag wird aus den zusätzlichen staatlichen Fördermitteln, welche für 2010 noch nicht eingeplant waren gedeckt (siehe hierzu Anlage 1 und die Stellungnahme des Finanzreferates).
Der Antrag auf staatliche Förderung soll eingereicht werden, sobald der Stadtrat diesem Projekt zugestimmt hat und alle Unterlagen vollständig vorliegen. Er wird für eine Förderung in 2010 bei der Regierung von Oberfranken aufgenommen. Der Träger wir für die Baumaßnahme den Bauantrag unverzüglich vorbereiten und stellen.
Neben der finanziellen Genehmigung der Maßnahme muss für die staatliche Förderung auch explizit noch die Anerkennung des Bedarfs für diese 24 Krippenplätze durch die Stadt Bamberg erfolgen.
II. Beschlussvorschlag
II. Beschlussantrag:
1. Der Jugendhilfeausschuss nimmt vom Sitzungsvortrag zustimmend Kenntnis.
2. Dem Stadtrat wird empfohlen:
2.1 den Bedarf von 24 Krippenplätzen nach Art. 7 BayKiBiG für die Kinderkrippe im Bildungszentrum für Hörgeschädigte und Sprachbehinderte, Oberer Stephansberg 44 in Bamberg als bedarfsnotwendig anerzuerkennen.
2.2 Die zusätzlichen benötigten Haushaltsmittel i.H.v. 287.377,00 durch Mehreinnahmen aus staatlicher Investitionsförderung bei Haushaltsstelle 46400.98720 bereit zu stellen.
2.2. Dem Bildungszentrum für Hörgeschädigte und Sprachbehinderte Bamberg e.V., unter dem ausdrücklichen Vorbehalt einer staatlichen Finanzhilfe zu gewähren und zwar:
2.2.1 Pflichtzuschuss der Stadt Bamberg
In Höhe der staatlichen Förderung = 468.085,00
2.2.2 einen weiteren Zuschuss
In Höhe von 2/3 der Restkosten = 119.292,00
insgesamt also maximal 587.377,00
III. Finanzielle Auswirkungen:
Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht
| 1. | keine Kosten |
X | 2. | Kosten in Höhe von 300.000 , für die Deckung im laufenden Haushaltsjahr bzw. im geltenden Finanzplan gegeben ist |
X | 3. | Kosten in Höhe von 287.377,00 für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungsvorschlag gemacht: Deckung durch Mehreinnahmen aus staatlicher Investitionsförderung. |
| 4. | Kosten in künftigen Haushaltsjahren: Personalkosten: Sachkosten: |
Falls Alternative 3. und/oder 4. vorliegt:
In das Finanzreferat zur Stellungnahme.
Stellungnahme des Finanzreferates:
Im Haushaltsplan 2010 wurden an Fördermitteln für das Kinderkrippenprojekt des Bildungszentrums für Hörgeschädigte und Sprachbehinderte e.V. 200.000 auf der Haushaltsstelle 46400.36000 veranschlagt. Mit der nun in Aussicht gestellten staatlichen Förderung von 468.085 können somit Mehrkosten von 268.085 finanziert werden.
Auch für die fehlenden 19.292 können zu erwartende Mehreinnahmen der Haushaltsstelle 46400.36000 herangezogen werden, die sich aus der Bezuschussung der Kinderkrippe Don-Bosco-Straße ergeben.
Bamberg, 12.04.2010
Finanzreferat
Bertram Felix
Berufsm. Stadtrat
Amt 20 ____________________
Peter Distler
SG 200 ____________________
Thomas Friedrich