Beschlussvorlage - VO/2019/2717-20
Grunddaten
- Betreff:
-
Haushaltsberatungen 2020 Verpflichtungsermächtigungen für die in kommenden Haushaltsjahren voraussichtlich fällig werdenden Ausgaben in den Vermögenshaushalten der von der Stadt Bamberg verwalteten Stiftungen
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 20 Kämmereiamt
- Referent:in:
- Felix Bertram
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
|
|
Finanzsenat
|
Empfehlung
|
|
|
04.12.2019
| |||
●
Erledigt
|
|
Stadtrat der Stadt Bamberg
|
Entscheidung
|
|
|
11.12.2019
|
I. Sitzungsvortrag:
Haushaltsberatungen 2020 über die von der Stadt Bamberg verwalteten Stiftungen; vgl. auch Anlage 3 „Übersicht über die aus Verpflichtungsermächtigungen in den kommenden Haushaltsjahren voraussichtlich fällig werdenden Ausgaben in den Vermögenshaushalten der von der Stadt Bamberg verwalteten Stiftungen“ der am 20.11.2019 übergebenen Unterlagen „Entwurf Haushaltsplan Stiftungen 2020“
II. Beschlussvorschlag
II. Beschlussvorschlag:
Der Finanzsenat empfiehlt dem Stadtrat folgende Beschlussfassung:
- Bei der Bürgerspital-Stiftung Bamberg wird für die in kommenden Haushaltsjahren voraussichtlich fällig werdenden Ausgaben im Vermögenshaushalt 2020 eine Verpflichtungsermächtigung in Höhe von 1.700.000 € für Bauwendungen (HSt. 93250.94020) festgesetzt.
- Bei der Paritätischen Wohltätigkeitsstiftung Bamberg wird für die in kommenden Haushaltsjahren voraussichtlich fällig werdenden Ausgaben im Vermögenshaushalt 2020 eine Verpflichtungsermächtigung in Höhe von 550.000 € für Bauwendungen (HSt. 93850.94000) festgesetzt.
- Bei der Edgar-Wolf’schen Stiftung Bamberg wird für die in kommenden Haushaltsjahren voraussichtlich fällig werdenden Ausgaben im Vermögenshaushalt 2020 eine Verpflichtungsermächtigung in Höhe von 1.950.000 € für die Sanierung der Tabakscheune (HSt. 94150.94000) festgesetzt.
- Bei der Edgar-Wolf’schen Stiftung Bamberg wird für die in kommenden Haushaltsjahren voraussichtlich fällig werdenden Ausgaben im Vermögenshaushalt 2020 eine Verpflichtungsermächtigung in Höhe von 140.000 € für allgemeine Bauwendungen (94150.94020) festgesetzt.