Beschlussvorlage - VO/2019/2974-R3
Grunddaten
- Betreff:
-
Einrichtung eines Zukunftsrats der Stadt Bamberg
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 3 Referat für Wirtschaft und Digitalisierung
- Referent:in:
- Dr. Stefan Goller
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Stadtrat der Stadt Bamberg
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Entscheidung
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11.12.2019
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I. Sitzungsvortrag:
Im Rahmen der Beschlussfassung des Stadtrates am 21.03.2018 zur Schaffung eines neuen Referats für Wirtschaft, Beteiligungen und Digitalisierung wurde durch den neu gewählten Berufsmäßigen Stadtrat Dr. Stefan Goller in Aussicht gestellt, dass zeitnah ein Konzept für einen Zukunftsrat der Stadt Bamberg entwickelt werden solle.
In Absprache mit dem Ältestenrat und den Fraktionen im Stadtrat wurden durch die Verwaltung noch im Herbst 2018 ein Konzept und eine erste Vorschlagliste für Mitglieder des Zukunftsrates erstellt und im Nachgang wie folgt weiterentwickelt und finalisiert:
- Auswahl der Mitglieder des Zukunftsrats
Der Zukunftsrat soll mit unabhängigen Persönlichkeiten besetzt werden, die zu wichtigen Fragen der Stadtentwicklung Impulse für die Bamberger Kommunalpolitik entwickeln.
Die Fraktionen und Fraktionsgemeinschaften hatten im Frühjahr 2019 in einem mehrstufigen Verfahren die Gelegenheit, zunächst weitere Vorschläge für geeignete Persönlichkeiten zu machen und dann aus der so entstandenen Liste eine Rangliste der geeignetsten Persönlichkeiten zu bestimmen. Diese wurden in der Folge der Reihe nach angesprochen und befragt, ob Sie zu einer Mitarbeit in diesem Gremium bereit sind.
Nach dem o. g. Konzept sollen dem Zukunftsrat 5-7 Mitglieder angehören. Fünf Persönlichkeiten haben mittlerweile ihre Bereitschaft dazu erklärt, so dass der Stadtrat nun über die Einrichtung des Zukunftsrates und die Berufung der ersten Mitglieder entscheiden kann. Eine Liste der vorgesehenen Mitglieder ist als Anlage 1 beigefügt. Der Mitgliederkreis kann ggf. in Zukunft noch durch geeignete Persönlichkeiten ergänzt werden.
- Thematische Ausrichtung des Zukunftsrates
Bei der Arbeit des Zukunftsrates sollen seinem Auftrag gemäß gerade nicht Tagesgeschäft und kurzfristige aktuelle Themen, sondern strategische Themen im Mittelpunkt stehen, die mittel- und langfristig für die Stadtentwicklung bedeutend sind.
Vorgesehen sind zunächst folgende Themenbereiche:
- Wie kann sich die Welterbestadt Bamberg dynamisch entwickeln und zugleich ihren Charakter bewahren?
- Wie können die Ziele der Klimaallianz von Stadt und Landkreis nachhaltig erreicht werden?
- Wie kann die Wirtschaft in Bamberg trotz begrenztem Flächenangebot nachhaltig wachsen?
- Wie können wir Wohnraum schaffen und die soziale Mischung der Stadt erhalten?
Die Fragestellungen sind in dem als Anlage 2 beigefügten Dokument weiter ausgeführt. Der Zukunftsrat soll zu diesen Themen keine fertigen Konzepte erarbeiten, sondern Impulse und Denkanstöße für die Arbeit von Stadtrat und Verwaltung geben.
- Formale Ausgestaltung des Auftrags
Die Mitglieder des Zukunftsrates werden ehrenamtlich tätig sein und lediglich Reisekosten etc. erstattet bekommen. Wichtig ist daher, dass der Aufwand für die Mitglieder mit geplanten zwei Sitzungen pro Jahr eng begrenzt bleibt.
Da dem Zukunftsrat insofern keine formalen Kompetenzen übertragen werden, wird dem Stadtrat keine Satzung wie bei anderen Beiräten zur Entscheidung vorgelegt. Der Zukunftsrat entscheidet weitgehend frei über seine Arbeitsweise und seine Organisation und auch die Themen seiner Arbeit. Dabei orientiert er sich an den o. g. Themenbereichen. Bei der Organisation wird der Zukunftsrat von der Verwaltung tatkräftig unterstützt.
- Ablauf der Sitzungen
Um eine solide Grundlage für die freie Diskussion des Zukunftsrates zu schaffen, soll die Vorgeschichte und Faktengrundlage jedes Themas durch den zuständigen Referenten in einem Impulsvortrag eingebracht werden. Der zuständige Referent bzw. die zuständigen Referenten sowie der Oberbürgermeister sollen bei der anschließenden Diskussion für Rückfragen zur Verfügung stehen, sich aber mit eigenen Beiträgen möglichst zurückhalten. Geleitet werden die Sitzungen vom dem/der Vorsitzenden, der/die vom Zukunftsrat aus seiner Mitte gewählt wird.
- Rückkopplung in den Stadtrat
Notwendig für die Wirksamkeit des Gremiums ist die erfolgreiche Rückkopplung der Ergebnisse in den Stadtrat und die Verwaltung. Hierzu soll zweimal jährlich eine Berichterstattung zu den Beratungsergebnissen des Zukunftsrats in der Vollsitzung durch ein Mitglied des Gremiums erfolgen.
Der Stadtrat entscheidet dann frei, welche Ergebnisse des Zukunftsrats er in welcher Form aufgreifen will und bleibt damit in jedem Fall „Herr des Verfahrens“.
Im Rahmen des vorgesehenen Workshops zur künftigen Ausgestaltung der Geschäftsordnung des Bamberger Stadtrates könnte zum Beispiel auch festgelegt werden, dass die Ergebnisse der Arbeit des Zukunftsrates mindestens zweimal jährlich in der Vollsitzung des Stadtrats zu behandeln sind. Dieser Punkt sollte im Workshop im Zusammenhang mit anderen anstehenden Ergänzungen und Änderungen der Geschäftsordnung diskutiert und entschieden werden.
- Weiteres Vorgehen
Nach einer positiven Beschlussfassung im Stadtrat wird die Verwaltung eine erste, konstituierende Sitzung des Zukunftsrats organisieren. Ziel ist dabei, dass der Zukunftsrat noch im 1. Halbjahr 2020 seine Arbeit aufnimmt.
II. Beschlussvorschlag
II. Beschlussvorschlag:
- Der Stadtrat nimmt vom Sitzungsvortrag Kenntnis.
- Der Stadtrat begrüßt die vorgesehene Arbeitsweise des Zukunftsrates.
- Der Stadtrat beruft die in der Anlage 1 aufgeführten Persönlichkeiten als Mitglieder des Zukunftsrates und bittet diese, die Arbeit im 1. Halbjahr 2020 aufzunehmen.
- Die Verwaltung wird beauftragt, den Zukunftsrat organisatorisch zu unterstützen und regelmäßig für den Bericht über die Ergebnisse der Arbeit des Zukunftsrates im Stadtrat Sorge zu tragen.
III. Finanzielle Auswirkungen:
Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht
| 1. | keine Kosten |
x | 2. | Kosten in Höhe von für die Deckung im laufenden Haushaltsjahr bzw. im geltenden Finanzplan gegeben ist |
| 3. | Kosten in Höhe von für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungsvorschlag gemacht: |
| 4. | Kosten in künftigen Haushaltsjahren: Personalkosten: Sachkosten: |
Falls Alternative 3. und/oder 4. vorliegt:
In das Finanzreferat zur Stellungnahme.
Stellungnahme des Finanzreferates:
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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21,2 kB
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2
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(wie Dokument)
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14,9 kB
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