Beschlussvorlage - VO/2008/0085-20
Grunddaten
- Betreff:
-
Vollzug des Haushaltsplanes 2008 Freigabe der Haushaltsansätze für Zuschüsse an Vereine und Verbände und für Investitionsmaßnahmen Dritter
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 20 Kämmereiamt
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Finanzsenat
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Empfehlung
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23.09.2008
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Erledigt
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Stadtrat der Stadt Bamberg
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Entscheidung
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24.09.2008
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I. Sitzungsvortrag:
Mit Beschlüssen des Stadtrates vom 12.12.2007 wurden
die Haushaltsansätze für freiwillige Zuschüsse für laufende Zwecke an soziale,
gemeinnützige oder ähnliche Einrichtungen sowie an Sportvereine, kulturelle
Vereine und sonstige Institutionen, die im Verwaltungshaushalt unter
Ausgabengruppe „70“ ausgewiesen sind, sowie die bei Ausgabengruppe
„98“ veranschlagten Investitionszuschüsse für Investitionsförderungsmaßnahmen
Dritter mit Ausnahme einiger einzelner Haushaltsstellen gesperrt bis zum
30.09.2008. Das Volumen der gesperrten Beträge der Ausgabengruppe
„70“ beträgt 647.450 € (davon innere Verrechnungen, z.B. für
Nutzung der städtischen Turnhallen: 248.400 €) und für die Ausgabengruppe
„98“ 1.814.580 € (davon innere Verrechnung für Sanierung
Villa Remeis: 150.000 €).
Nach der bisherigen Entwicklung der Einnahmen und
Ausgaben im Haushaltsjahr 2007 bestehen keine Bedenken, die bisher gesperrten
Beträge der Ausgabengruppen „70“ und „98“ zum 01.10.2008
freizugeben. Es wird deshalb um folgenden Beschluss gebeten:
II. Beschlussvorschlag
Der Senat für Finanzen, Wirtschaft, Stiftungen und städt. Beteiligungen
empfiehlt der Vollsitzung folgende Beschlussfassung:
Die
Haushaltsansätze,
a)
die als „freiwillige
Zuschüsse für laufende Zwecke“ an soziale, gemeinnützige oder ähnliche
Einrichtungen sowie an Sportvereine, kulturelle Vereine und sonstige Institutionen
im Verwaltungshaushalt unter der Ausgabengruppe „70“ ausgewiesen
sind und
b)
die bei den
verschiedenen Einzelplänen bei Ausgabengruppe „98“ veranschlagten
Investitionszuschüsse für Investitionsförderungsmaßnahmen Dritter (mit Ausnahme
der Zuschüsse, für die die Stadt Bamberg selbst Fördermittel vom Land oder
sonstigen Dritten erbeten hat und die noch nicht bewilligt wurden)
werden ab
01.10.2008 freigegeben.
III. Finanzielle Auswirkungen:
Der unter II. empfohlene
Beschlussantrag verursacht
X |
1. |
keine Kosten |
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2. |
Kosten in Höhe von |
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3. |
Kosten in Höhe von |
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4. |
Kosten in künftigen Haushaltsjahren: Personalkosten: Sachkosten: |
Falls Alternative 3. und/oder 4. vorliegt:
In das Wirtschafts- und Finanzreferat zur Stellungnahme.
Stellungnahme des Wirtschafts-
und Finanzreferates: