Beschlussvorlage - VO/2010/0976-62
Grunddaten
- Betreff:
-
Flämig Frank und Irmtraud Neubau eines Einfamilienhauses mit Garage Bamberg, Panzerleite 53
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 62 Bauordnungsamt
- Beteiligt:
- 6 Baureferat
- Referent:in:
- Zistl-Schlingmann Hans
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
|
|
Bau- und Werksenat
|
Entscheidung
|
|
|
11.05.2010
|
Kurzbeschreibung:
Es ist ein zweigeschossiges Einfamilienhaus mit Flachdach geplant. Das Gebäude tritt nach Süd-Westen zweigeschossig und nach Nord- Osten eingeschossig in Erscheinung. An das Gebäude wird eine Doppelgarage angebaut.
Größe des Bauvorhabens:
Breite: 14,46m Länge: 11,43m 3,40/6,20m
Antragseingang: 23.03.2010
Planungsrechtliche Beurteilung BauGB
Befreiung von der Festsetzung des Bebauungsplanes/ Baulinienplan - Nr.: 32 B
rechtsverbindlich seit: 18.10.1960
Art der baulichen Nutzung (§1 Abs.2 BauNVO): allgemeines Wohngebiet
vorgesehene Abweichung:
- das Wohngebäude liegt insgesamt außerhalb des Baurahmens
Begründung:
Der Bebauungsplan Nr. 32 weist für das Grundstück ein Baurecht mit einem Abstand von ca. 5-10m zur Panzerleite aus. Der Bauherr plant jetzt ein Wohnhaus das möglichst flach in den Hang und deswegen weiter entfernt von der Straße angeordnet wird. Mit dieser Maßgabe soll mehr Rücksicht auf das vorhandene Biotop und den schützenswerten Baumbestand genommen werden. In städtebaulicher Hinsicht wird das geplante Wohngebäude in vergleichbarer Entfernung wie das nördliche Doppelhaus situiert. Die Verschiebung des Wohngebäudes ist städtebaulich begründet, da es in dieser Anordnung einen besseren Bezug auf die hier vorhandene städtebauliche und grünordnerische Situation nimmt. Es muss eine notariell beglaubigte Vereinbarung bis zur Baugenehmigung vorgelegt werden die festlegt, dass auf das Baurecht an der Straße bei Realisierung des geplanten Wohngebäudes verzichtet wird (Bauverbot).
Bauordnungsrechtliche Beurteilung BayBO:
Nachbarzustimmung: ja: nein: nicht erforderlich
Kfz Stellplätze:
erforderlich: 1 anrechenbar: / nachzuweisen: 1
Nachweis auf Baugrundstück: 1
Kinderspielplatz:
nachgewiesen nicht erforderlich abzulösen
Bußgeldverfahren wurde eingeleitet ja nein
Besonderheiten:
Eine positive Stellungnahme des Umweltamtes zur Verlegung des Baurechts ist derzeit in Bearbeitung.
Denkmalpflegerische Beurteilung DSchG:
Zustimmung der örtl. Denkmalpflege: ja nein nicht erforderlich
BLfD: ja nein nicht erforderlich