Beschlussvorlage - VO/2020/3559-20
Grunddaten
- Betreff:
-
Haushaltsberatungen 2021 Vollzug der Verwaltungshaushalte 2021 der von der Stadt Bamberg verwalteten Stiftungen Sperren und Mittelfreigaben von einmaligen oder für übertragbar erklärten sächlichen Haushaltsausgabeansätzen
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 20 Kämmereiamt
- Referent:in:
- Felix Bertram
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Finanzsenat
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Empfehlung
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02.12.2020
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Erledigt
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Stadtrat der Stadt Bamberg
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Entscheidung
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09.12.2020
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II. Beschlussvorschlag
II. Beschlussantrag:
Der Finanzsenat empfiehlt dem Stadtrat folgende Beschlussfassung:
1. Um einen reibungslosen Vollzug der Haushaltspläne der von der Stadt Bamberg verwalteten Stiftungen – Verwaltungshaushalte – für das Haushaltsjahr 2021 zu gewährleisten und gegen Ausgabenmehrungen und Einnahmeminderungen bei den Erträgen gesichert zu sein, werden die Haushaltsansätze,
a) die als „Ausgaben für einmalige Bedürfnisse“ im Haushaltsplan der Stiftungen mit „EA“ ausgewiesen sind und
b) die als „übertragbare Ausgaben gemäß § 19 Abs. 2 KommHV-Kameralistik“ im Haushaltsplan der Stiftungen mit „ÜB“ ausgewiesen sind,
gesperrt bis zur
öffentlichen Bekanntmachung der Haushaltssatzung.
- Ausgenommen von der Sperre nach Nr. 1 sind
a) die Haushaltsansätze der Haushaltsstellen, bei denen Zahlungen auf Grund gesetzlicher und vertraglicher Verpflichtungen zu leisten sind; die Mittelfreigabe erfolgt sofort;
b) die Haushaltsansätze der Haushaltsstellen, die zur Erfüllung des Stiftungszweckes vorgesehen sind; die Mittelfreigabe erfolgt sofort;
c) die Haushaltsansätze der Haushaltsstellen
aa) 93161.50300 Einmalige Instandhaltung der Mietwohn-
gebäude: Freigabe 100 %
bb) 93250.50310 Unterhalt und Instandsetzung an stiftischen
Gebäuden und in der Kirche: Freigabe 50 %
3. Die Verwaltung wird ermächtigt, bei Vorliegen triftiger Gründe auf schriftlichen Antrag der anordnungsbefugten Dienststelle vorzeitig einzelne Haushaltsstellen teilweise oder auch vollständig freizugeben.