Beschlussvorlage - VO/2010/1115-62
Grunddaten
- Betreff:
-
CAMPUS Bamberg GmbH Neubau eines Gebäudes mit universitärer Nutzung und eines Pavillongebäudes Bamberg, Fabrikbau
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 62 Bauordnungsamt
- Beteiligt:
- 6 Baureferat
- Referent:in:
- Zistl-Schlingmann Hans
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Bau- und Werksenat
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Entscheidung
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07.07.2010
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I. Sitzungsvortrag:
Kurzbeschreibung:
Die Universität Bamberg will auf der ERBA- Insel einen neuen Universitätsstandort mit einer Gesamtsitzplatzanzahl von ca. 1992 Plätzen errichten. Dafür wird auf der nordwestlichen Seite, hinter dem bestehenden Zwirnereigebäudes ein 6- geschossiges Universitätsgebäude mit Flachdach geplant. Zwischen dem 6- geschossigen geplanten Gebäude und dem bestehenden Zwirnereigebäude ist ein kleineres 3-geschossiges Pavillongebäude vorgesehen. Für dieses dreigeschossige Zwischengebäude ist im Erdgeschoss eine Gaststättennutzung und in den zwei Obergeschossen sind Büroräume vorgesehen.
Im sechsgeschossigen Universitätsgebäude sollen drei Fakultäten mit Flächen für Hörsäle, Seminarräume, PC-Pools, PC-Labore, Übungsräume, Zeichen- und Musiksäle, Büroräume und verschiedene andere erforderliche Räume für den Universitätsbetrieb untergebracht werden:
3 Fakultäten:
- Wirtschaftsinformatik und Angewandte Informatik (WIAI)
- Fakultät Humanwissenschaft, Bereich Kunst
- Musikpädagogik
mit u.a.
- 2 Hörsäle 470 m²
- 23 Seminarräume 2095 m²
- 26 PC Räume 1035 m²
- 2 Musiksäle: 395 m²
- 2 Zeichensäle 134 m²
- Bürofläche 3750 m²
- Werkstattfläche 215 m²
- 1 Cafeteria 716 m²
Durch das Gebäude ist von der Planstraße 2 auf den Platz zwischen Universitätsneubau und Zwirnerei ein 12,00 m breiter Durchgang geplant. Da im bestehenden Zwirnereigebäude ebenfalls ein Durchgang vorgesehen ist, wird dadurch eine Sichtachse zum ERBA-Turm geschaffen.
Das Gebäude wird in drei 12,00 m breiten Bereichen auf der nordwestlichen Seite um ca. 16,00 m zurückversetzt. Im Bereich des Durchganges beginnt der Versatz bereits im Erdgeschoss um den Durchgang deutlich erkennbar zu machen. In den beiden anderen Bereichen ist der Versatz ab dem zweiten Obergeschoss geplant.
Der Universitätsneubau liegt mit seiner Traufe auf Höhe der Traufe des Zwirnereigebäudes. Die erforderlichen Technikaufbauten überragen diese Höhe jedoch um ca. 2,00 m.
Der Neubau ordnet sich aus denkmalpflegerischer Sicht, trotz der Technikaufbauten dem Einzeldenkmal unter.
Größe des Bauvorhabens:
Breite: Länge: Traufhöhe
Universitätsneubau: 34,02 m 110,20 m 20,45 m
Pavillongebäude: 19,25 m 25,55 m 11,00 m
bereits ausgeführt: ja nein
Antragseingang: 15.04.2010
Planungsrechtliche Beurteilung BauGB
Zulässigkeit nach § 34 BauGB
Eigenart der näheren Umgebung: Sondergebiet
Die vorliegende Planung ist grundsätzlich nach den Maßgaben des § 34 BauGB zu beurteilen. Art und Maß der Nutzung entspricht der näheren Umgebung. Zudem liegt das Vorhaben im Geltungsbereich des in Aufstellung begriffenen Bebauungsplanes Nr. G 10 A mit Aufstellungsbeschluss vom 26.07.2006, für den die öffentliche Auslegung bereits durchgeführt, die hierzu eingegangenen Anregungen aber noch nicht behandelt wurden. Der Gebietscharakter dieses Bereiches ist als Sonderfläche für die universitäre Nutzung definiert, die nicht überbaubaren Flächen sind mit einem Gehrecht für die Öffentlichkeit (Campus, Durchgang) festgesetzt.
Bauordnungsrechtliche Beurteilung BayBO:
Nachbarzustimmung: ja
Kfz Stellplätze:
erforderlich: anrechenbar: nachzuweisen:
Universitätsgebäude: 134 / 134
Pavillongebäude: 38 / 38
Gesamtnachweis auf dem Baugrundstück in der Tiefgarage: 172
Kinderspielplatz:
nachgewiesen nicht erforderlich abzulösen
Bußgeldverfahren wurde eingeleitet ja nein
Besonderheiten:
Die Kfz-Stellplätze für das Universitätsgebäude wurden über die Anzahl der Studenten ermittelt.
Bei 1992 Studenten errechnen sich mit dem Teiler 10 somit 1992 : 10 = 200 Stellplätze (St). Aufgrund des studentischen Wohnens in der Zwirnerei und Schlichterei kann wegen der damit verbundenen Doppelnutzung ein geschätzter Abzug von 1/3 der Stellplätze angenommen werden.
Daraus folgt also:
200 St. 1/3 (= 66 St) = 134 St
Für den Bebauungsplan wurde ein Verkehrsgutachten erstellt. In diesem Verkehrsgutachten (Stand Mai 2010) heißt es unter Kapitel 7. Fazit und Empfehlungen zum Thema Radverkehr, dass ca. 830 Fahrradstellplätze in Universitätsnähe für erforderlich gehalten werden.
Die erforderlichen 830 Fahrradstellplätze werden auf dem Campus, im südlichen Bereich und in der Tiefgarage nachgewiesen.
Die Auslastung der Tiefgarage stellt sich wie folgt dar:
Uni-Gebäude: 134 St
Pavillongebäude: 38 St
330 Fahrradabstellplätze entsprechen 42 St
(auf 1 Kfz-Stellplatz können 8 Fahrräder abgestellt werden)
Zwirnerei 182 St
Schlichterei 24 St
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Summe: 420 St
In der TGa vorhanden 457 St
somit noch nicht zugeordnet 30 St
Denkmalpflegerische Beurteilung DSchG:
Stadtdenkmal: ja nein
Einzeldenkmal: ja nein in der Nähe
Zustimmung der örtl. Denkmalpflege ja nein nicht erforderlich
BLfD: ja nein nicht erforderlich