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Inhalt
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/2023/7130-51

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Beratungsfolge

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I. Sitzungsvortrag:

In der Jugendhilfeausschusssitzung vom 10.02.2022 wurde unter VO/2021/4920-51 über den aktuellen Sachstand der Jugendsozialarbeit an Schulen (JaS) in Bamberg insbesondere vor dem Hintergrund der Auswirkungen der Corona-Pandemie berichtet. Die Verwaltung wurde beauftragt im Rahmen der Jugendhilfeplanung die Bedarfe an den Bamberg Schulen zu prüfen und entsprechend zu berichten

 

In der Stadt Bamberg sind im Schuljahr 2023/24 an insgesamt 15 Schulen insgesamt 16 JaS-Fachkräfte mit einem Umfang von 10,9 Vollzeitäquivalenten (VZÄ) im Auftrag des Stadtjugendamtes Bamberg im Einsatz. An den 3 Berufsschulen erfolgt der Einsatz in Kooperation mit dem Kreisjugendamt Bamberg. Mit der Wahrnehmung der Aufgaben sind die Träger SkF e.V. Bamberg, gfi gGmbH, iSo e.V. und Kolping-Schulwerk-gGmbH beauftragt. Der Freistaat Bayern fördert den Einsatz von JaS-Kräften mit einem Festbetrag von 16.360 €/Jahr bei Vollzeitbeschäftigung. Die jeweiligen Träger übernehmen einen Eigenanteil von 10 % der Bruttopersonalkosten. Die Stadt Bamberg wird für die bestehenden JaS-Stellen im Jahr 2023 einen Betrag von ca. 575.000 € aufwenden.

 

Maßgeblich für die Beurteilung der JaS-Bedarfe ist die jeweils aktuelle „Richtlinie zur Förderung der Jugendsozialarbeit an Schulen – JaS“. Zu Beginn war das maßgebliche Kriterium „Anteil der Schüler:innen mit Migrationshintergrund“ (Staatsangehörigkeit nicht-deutsch oder Familiensprache nicht Deutsch oder Geburt im Ausland) an den einzelnen Schulen bestimmter Schularten.

 

Zwischenzeitlich sind die Schularten und die Kriterien zur Beurteilung des Bedarfs ausgeweitet worden. Durch die Jugendhilfeplanung/Sozialplanung wurden daher weitere Kennwerte mit einbezogen, die auf Grund der datenbasierten Sozialplanung im Amt für Inklusion bereits auf Sozialraumebene für die Stadt Bamberg vorliegen, insbesondere der Anteil an Kindern in Bedarfsgemeinschaften, Erzieherischer Hilfen je. 1.000 Einwohner bezogen auf den Sozialraum und der Anteil der Fälle der Jugendgerichtshilfe im Strafverfahren je. 1.000 Einwohner bezogen auf den Sozialraum. So ist es zukünftig möglich, die Sozialstruktur der Einzugsgebiete bzw. Wohnumgebung der Schüler:innen einzelner Schulen genauer zu erfassen und die Bedarfsanalyse fortzuschreiben. Hierfür wurden die Sozialräume der Stadt Bamberg und die Grund- und Mittelschulsprengel - soweit dies möglich ist - miteinander in Bezug gesetzt. Zu berücksichtigen sind auch die absoluten Zahlen der Schüler:innen pro Schule in Bezug zu den VZÄ der Fachkräfte an den Schulen, denn auch hier haben sich über die vergangenen Jahre Änderungen ergeben. Um eine vergleichenden Wert zu bekommen, wurden die verfügbaren Wochenstunden von bestehenden JaS-Fachkräften je 100 Schüler:innen in Relation gesetzt.

 

Darüber hinaus gibt es eine Reihe von qualitativen Indikatoren, wie z.B. Anzahl psychischer Erkrankungen der Schüler:innen, Essstörungen, Mobbingfälle, Schulverweigerung oder soziale Isolationen. Für diese Faktoren sind die Bedarfsmeldungen der Schulen aussagekräftige Quellen, die für eine fachliche Einschätzung der Bedarfe mit herangezogen wurden. Von nachfolgenden Schulen liegen konkret Anträge zum Ausbau der Jugendsozialarbeit vor.

 

  • Grundschule Wunderburg (Ausweitung)
  • Grundschule Bamberg- Hain (Ersteinrichtung)
  • Luitpold-Grundschule (Ersteinrichtung)
  • Kunigunden Grundschule Bamberg (Ausweitung)
  • Martin-Wiesend Grund- und Mittelschule (Ausweitung)
  • Graf-Stauffenberg-Realschule Bamberg (Ersteinrichtung)
  • Rupprecht Grundschule (Ausweitung)

 

  1. Analyse der vorhandenen JaS Schulstandorten:

 

Die Bedarfsanalyse hat ergeben, dass alle bestehenden 15 JaS-Standorte weiterhin Bedarf haben. Bei 11 JaS-Standorten ist der Umfang des Bedarfs unverändert. An 4 Schulstandorten ist eine bedarfsgerechte Ausweitung der JaS-VZÄ fachlich begründet.

 

 

Schule

Träger

Umfang Ist

(VZÄ)

Bedarf (VZÄ)

Summe

Bedarf gleichgeblieben

MS Gaustadt

SkF

1,0

Unverändert

1,0

MS Hugo-von Trimberg

SkF

0,75

Unverändert

0,75

MS Erlöser

iSo

0,75

Unverändert

0,75

MS Heidelsteig

Kolping

1,0

Unverändert

1,0

GS Heidelsteig

SkF

1,0

Unverändert

1,0

GS Gangolf

SkF

0,5

Unverändert

0,5

GS Hugo-von-Trimberg

SkF

0,75

Unverändert

0,75

GS Gaustadt

SkF

0,5

Unverändert

0,5

BS I

gfi

0,8

Unverändert

0,8

BS II

gfi

0,8

Unverändert

0,8

BS III

gfi

0,8

Unverändert

0,8

Bedarf gestiegen

Martin-Wiesend Grund- und Mittelschule

gfi

0,75

+ 0,5

1,25

GS Wunderburg

SkF

0,5

+ 0,25

0,75

GS Kunigund

SkF

0,5

+ 0,25

0,75

GS Rupprecht

SkF

0,5

+ 0,5

1,0

 

2. Bedarf an JaS:

 

Die Bedarfsanalyse aller Bamberger Schulen hat ergeben, dass an folgender Schule erstmalig ein Bedarf für JaS gegeben ist und die Einrichtung eines neuen JaS-Standortes damit erforderlich und notwendig ist:

Schule

Träger

Umfang Ist

(VZÄ)

Bedarf (VZÄ)

Summe

Graf-Stauffenberg-Realschule

-

0

+ 1,0

1,0

 

An allen anderen Schulen, unabhängig davon ob ein Antrag der Schule vorliegt oder nicht, wird derzeit kein Bedarf an JaS-Stellen festgestellt. Künftige Schwankungen der Schülerzahlen und der Zahlen der vorhandenen Kennwerte machen eine kontinuierliche Fortschreibung der Bedarfsplanung notwendig, um rechtzeitig auf neue Entwicklungen reagieren und Anpassungen vornehmen zu können. Diese Fortschreibung wird auch in Zukunft durch die Jugendhilfeplanung im Amt für Inklusion gewährleistet.

 

  1. Finanzielle Situation

 

Zur zusätzlichen Ausweisung von weiteren Stellen in der Jugendsozialarbeit steht derzeit im Haushalt des Stadtjugendamtes kein Budget zur Verfügung.

 

Darüber hinaus gibt es in ganz Bayern momentan keine weitere Förderung von Stellen in der Jugendsozialarbeit, da das gesamte Fördervolumen für Bayern abgerufen ist.  Der kürzlich verabschiedete Koalitionsvertrag zwischen CSU und Freien Wählern führt dazu aus: „Damit Kinder und Jugendliche noch mehr individuelle Unterstützung bei schulischen und persönlichen Problemen und psychosozialen Belastungen erfahren, bauen wir die Jugendsozialarbeit an Schulen gemeinsam mit den Kommunen kraftvoll aus. Entsprechende Angebote soll es zukünftig an allen Schularten und wenn möglich auch an allen Schulen geben.“

 

Das Sozialreferat der Stadt begrüßt die Vereinbarung im Hinblick auf den Ausbau der Stellen. Die Ausweitung auf weitere Schularten wird kritisiert, solange kein ausreichendes finanzielles Budget zur Förderung von Stellen an Grund- und Mittelschulen zur Verfügung steht, wie aktuell der Fall.

 

Abhängig vom etwaigen Volumen zur Ausweisung im städtischen Haushalt 2024 und den weiteren Vereinbarungen auf Landesebene sollen zum Schuljahr 2024/2025 neue Stellen ausgewiesen werden.

 

  1. Eigenanteil der Träger

 

Mit allen Trägern der aktuellen JaS-Stellen ist die Übernahme eines 10%-Eigenanteils der Bruttopersonalkosten vereinbart. Hintergrund war die damals gültige Förderrichtlinie des Freistaates, die diesen Eigenanteil des Trägers als Voraussetzung für eine staatliche Förderung festgelegt hatte. Diese Regelung ist zwischenzeitlich entfallen. Wie der überwiegende Teil der Jugendämter in Bayern hat auch das Stadtjugendamt Bamberg die Vereinbarungen mit den Trägern nicht angepasst, so dass der Eigenanteil auch weiterhin von den Trägern eingebracht wird.

 

Vor dem Hintergrund der steigenden Personalkosten treten die Träger nachvollziehbar an das Stadtjugendamt Bamberg mit der Bitte heran, den Eigenanteil zu reduzieren. Diese Entscheidung steht im Ermessen der Stadt Bamberg. Die Übernahme der Aufgabe durch verschiedene Träger ist ein wichtiges Element für eine breite Trägerlandschaft in der Jugendhilfe und trägt dem Gedanken der Subsidiarität Rechnung.

 

Auf der anderen Seite handelt es sich bei der Reduzierung bzw. Streichung des Eigenanteils um eine freiwillige Leistung. Seitens des Sozialreferats wird trotz der angespannten Haushaltslage der Stadt Bamberg die Reduzierung bzw. Streichung des Eigenanteils befürwortet. Für die Berufsschulen handelt es sich um den städtischen Anteil des Eigenanteils. Der Landkreis muss in eigener Zuständigkeit darüber entscheiden. 

 

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II. Beschlussvorschlag

 

  1. Der Jugendhilfeausschuss nimmt vom Bericht der Verwaltung Kenntnis.

 

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, vorbehaltlich der Verfügbarkeit von Fördermitteln des Freistaates Bayern, weitere Bedarfe im Schuljahr 2024/25 umzusetzen und dabei rechtzeitig die notwendigen Förderanträge bei der Regierung von Oberfranken zu stellen. Dem Jugendhilfeausschuss wird dazu weiter berichtet.

 

  1. Der Jugendhilfeausschuss beauftragt die Verwaltung, unter der Voraussetzung zur Verfügung stehender Haushaltsmittel, in 2024 Gespräche mit den Trägern zum Eigenanteil zu führen.

 

  1. Der Antrag der SPD-Fraktion vom 13.02.2023 ist damit geschäftsordnungsmäßig behandelt.

 

 

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III. Finanzielle Auswirkungen

Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht

 X

1.

Keine Kosten

 

2.

Kosten in Höhe von   für die Deckung im laufenden Haushaltsjahr bzw. im geltenden Finanzplan gegeben ist

 

3.

Kosten in Höhe von   für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungsvorschlag gemacht:

 

4.

Kosten in künftigen Haushaltsjahren:

 

Falls Alternative 3. und/oder 4. vorliegt:

In das Finanzreferat zur Stellungnahme.

Stellungnahme des Finanzreferats:

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Verteiler:

 

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Anlagen

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