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Inhalt
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/2023/7349-BS

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Beratungsfolge

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I. Sitzungsvortrag:

 

A) Zusammenfassung der bisherigen Sachlage:

 

  1. Die Thematik der Baumpflanzungen in der Siemensstraße wurde ausführlich zuletzt in der Sitzung des Bau- und Werksenates am 7.12.2022 behandelt. Zusätzlich zur Vorlage VO/2022/6003-BSB wurde die Thematik auch mündlich vorgetragen. Gerne werden die seinerzeitigen Erwägungen hier nochmals ausführlich schriftlich zusammengefasst:

 

Grundsätzlich sind Baumpflanzungen gut für jede Stadt. Bäume spenden Schatten und dämpfen somit die Aufheizung versiegelter Flächen. Sie binden Feinstaub und filtern Schadstoffe aus der Luft. Zudem geben Bäume vielen Tieren Lebensraum, tragen zum Lärmschutz bei und binden CO2. Dies ist auch der Grund, warum die Stadt Bamberg, für die zusätzliche Pflanzung von Bäumen erhebliche Fördermittel aus dem MitMachKlima erhielt.

 

Grundsätzlich kann man Bäume entweder in bestehende Grünanlagen pflanzen oder in bisher versiegelte Flächen. Die Möglichkeiten, immer neue und weitere Bäume in vorhandene Grünanlagen zu pflanzen, sind in Bamberg nahezu ausgeschöpft. Denn auch öffentliche Parkanalagen benötigen natürlich größere freie Flächen, um sich dort auf Wiesen zu sonnen, Frisbee oder Fußball zu spielen und dergleichen mehr. Auch die historischen Parks, wie der Hain, haben ganz bewusst größere Freiräume, um Sichtachsen zu bilden und gartengestalterische Spannungsbilder aufzubauen.

 

Hinzu kommt, dass die Pflanzung von Bäumen an Stellen, an denen bislang versiegelte Flächen waren, weitere zusätzliche Vorteile für die Stadtgesellschaft bietet:

 

Die Entsiegelung führt dazu, dass an der entsiegelten Stelle Regenwasser versickert und damit an Ort und Stelle die Überflutungsrisiken verringert werden. Gleichzeitig bedeutet versickerndes Wasser aber immer auch eine Entlastung des städtischen Kanalnetzes. Damit mindern sich auch die Überflutungsrisiken weiter abwärts im Kanalsystem für andere Menschen und Bewohner.

 

Außerdem wird die Kläranlage entlastet, welche möglichst kein Regenwasser verarbeiten soll, weil dies die Reinigungsleistung vermindert. Jede Entlastung des Kanalnetzes von Regenwasser bedeutet zudem auch, dass die Neuanlage teurer, großer Kanäle im bestehenden Stadtgebiet möglichst weit hinausgezögert oder im Idealfall ganz vermieden werden kann. Denn die neue Anlage von großen Regenwasserkanälen im bestehenden Stadtgebiet stellt eine besonders kostenintensive Investition da, welche über die Entwässerungsgebühren nahezu ausschließlich von den Bürgerinnen und Bürgern der Stadt finanziert werden muss.

 

Hinzu kommt, dass der Neubau von Regenwasserkanälen in der Regel nicht förderungsfähig sein wird, während die hier in Rede stehenden Baumpflanzungen aus dem MitMachKlima mit einer hohen Quote von 99,2 Prozent gefördert werden.

 

  1. Was führte nun dazu, dass unter anderem die Siemensstraße in einer hohen Priorität durch den Bau-und Werksenat ausgewählt worden ist?

 

Die Siemensstraße hat ein Verkehrsaufkommen einer Wohnstraße oder maximal einer Sammelstraße. Nach den aktuellen Regelwerken reicht hierfür eine Breite des gesamten öffentlichen Straßenraumes einschließlich der Gehwege von 10 m aus. Dies in einer Variante ohne Bäume. Entscheidet man sich für Bäume auf beiden Seiten und Längsparkstreifen, so ist der übliche Straßenquerschnitt mit 14,50 m bis 15,50 m anzusetzen. Die Siemensstraße aber ist ca. 18,30 m breit und damit offenkundig überdimensioniert.

 

Würde die Straße heute erstmals neu errichtet werden, so würde man diese gewiss nicht ohne Bäume anlegen. Wahrscheinlich würden auch die Mitglieder des Stadtrates die Planung und Anpflanzung von Bäumen in der öffentlichen Straße einfordern.

 

Die Breite von 18,30 m bewirkt zugleich eine besonders große Versiegelungssituation in diesem Bereich und erhöht damit natürlich auch die Risiken im Falle von Starkregenereignissen. Außerdem ist die Fläche, die sich hier aufheizt ebenfalls besonders groß. Jeden Hitzesommer wird quer durch den Stadtrat beantragt, es möge mehr gegen die Aufheizung der Stadt getan werden. Auch vor diesem Hintergrund hat der Werksenat seinen Beschluss gefasst.

 

Alle Gebäude in dieser Straße sind in einer Zeit entstanden, als es längst eine Garagen- und Stellplatzverordnung des Freistaates Bayern gab, welche hier auch angewendet und zugrunde gelegt worden ist. Dies bedeutet, dass für alle Wohneinheiten in der Siemensstraße und der Ferdinand-Braun-Straße ein vollständiger Stellplatznachweis auf privatem Grund geführt worden ist. Die Stellplätze im öffentlichen Straßenraum waren und sind vorwiegend für Besucherverkehr konzipiert.

 

Im Bereich der Ferdinand-Braun-Straße sowie der vier Hochhäuser Siemensstraße / Moosstraße bestehen aktuell rund 310 Kfz-Stellplätze im öffentlichen und privaten Raum. Von einer extremen Stellplatz-Unterversorgung kann folglich bei objektiver Betrachtung nicht gesprochen werden.

 

Die Anzahl der öffentlichen Stellplätze in der Siemensstraße / Ferdinand-Braun-Straße liegt bei 108 Stück. Das bedeutet, dass die Baumpflanzung hier nur eine relativ geringe Minderung des Stellplatzangebotes mit sich bringt. Stichprobenartige Zählungen, gerade auch Freitagabend, Samstagabend und Sonntagabend, haben immer wieder ergeben, dass auch aktuell jeweils 10 oder mehr öffentliche Stellplätze unbesetzt zur Verfügung stehen (und darüber hinaus bis zu 50 private Stellplätze).

 

Jene Genossenschaft, in deren Eigentum eines der dortigen Hochhäuser steht, hatte in der letzten Zeit durchaus ein Potential an unvermieteten Stellplätzen anzubieten. Die aktuelle Diskussion hat nun dazu geführt, dass sich – nach Angaben dieser Genossenschaft - etliche Bürgerinnen und Bürger entschlossen haben, Stellplätze genau dort anzumieten. Damit entwickeln sich die Verhältnisse vor Ort in die städtebaulich sinnvolle Richtung. Durch die Aktivierung der vorhandenen Stellplätze auf Privatgrund, sinkt aktuell die Parkierungsnachfrage im öffentlichen Raum.

 

 

Nicht übersehen werden sollte auch der Vorteil, dass dann die Bäume, wenn sie ihren Schatten voll entfalten, mit Sicherheit die Attraktivität des Parkens dort aufwerten. Natürlich werden im Sommerhalbjahr die Menschen vorzugsweise unter den schattigen Bäumen parken und nicht auf den sonnendurchglühten sonstigen Stellplätzen.

 

Die überbreite Situation in der Siemensstraße hat zusätzlich zur Folge, dass diese Straße nicht auf der vollen Breite von über 18 m mit Leitungen belegt ist. Daher gehört die Siemensstraße zu jenen Straßen, in denen Entsiegelung und Baumpflanzung durchgeführt werden können, ohne im großen Stil Leitungen umlegen zu müssen. Dies ist ein weiterer zentraler Grund, warum sich der Bau- und Werksenat entschieden hat, vorzugsweise und in hoher Priorität in der Siemensstraße tätig zu werden.

 

Sehr wichtig ist die Betrachtung der Entwässerungssituation insgesamt:

Die Abführung des Regenwassers erfolgt hier im Mischsystem gemeinsam mit dem Schmutzwasser. Das Regenwasser nimmt seinen Lauf auf der Strecke

Siemensstraße

Moosstraße

Nürnberger Straße

Unterquerung der Oberen Gärtnerei

Marienstraße

Marienplatz

Kunigundendamm

Luitpoldstraße

Obere Königstraße

Untere Königstraße

Siechenstraße

Äußere Löwenstraße

Margaretendamm

Hafenstraße.

 

Dies bedeutet: Alle Menschen, die entlang dieser Strecke leben bzw. Immobilieneigentum haben, sind betroffen. Es greift entschieden zu kurz anzunehmen, dass das Schicksal der Siemensstraße isoliert betrachtet oder isoliert entschieden werden könnte.

 

Es ist allgemein bekannt, dass die Eisenbahnunterführung an der Moosstraße regelmäßig bei Starkregen unter Wasser steht, weil das Kanalnetz die Regenwassermengen nicht aufzunehmen vermag.

 

Das Gelände zeigt, dass im Bereich der Egelseestraße/Marienstraße und Siechenstraße/Löwenstraße weitere Abschnitte sind, die besonders tief liegen.

 

Naheliegenderweise dürften die dort betroffenen Menschen Entsiegelungen weiter oben im Abwassersystem sehr befürworten, um die Überflutungsrisiken an den Tiefpunkten der Kanalstrecke gering zu halten.

 

Die Stadt Bamberg hat abwassergebührenrechtlich exakt   e i n e   Entwässerungsanlage, nämlich das gesamte Kanalnetz samt Kläranlage. Alle entwässerungsgebührenpflichtigen Anlieger zahlen immer für alles. Das gesamte Kanalnetz bildet gebührenrechtlich eine Solidargemeinschaft. Nur so kann das Gemeinwesen funktionieren.

 

Dies gilt aber genauso in technischer Hinsicht: Auch technisch stellt das Kanalnetz eine Solidargemeinschaft dar. Das Regenwasser läuft von der Siemensstraße bis zur Kläranlage auf sechs Kilometern Kanalstrecke durch Bamberg. Jeder Kubikmeter Niederschlagswasser, der gar nicht erst in diese Kanalstrecke eingeleitet wird, vermindert also das Überflutungsrisiko nicht allein für die Menschen in der Siemensstraße, sondern noch viel mehr für alle Menschen, die unterhalb wohnen. Der Stadtrat ist nicht allein den Menschen in einer Straße verpflichtet, sondern dem Gemeinwohl insgesamt. Daher ist Entsiegelung in der Siemensstraße immer eine Frage gesamtstädtischer Solidarität.

 

Die technische Alternative besteht darin, eines Tages von der Lebenshilfe bis zum Main-Donau-Kanal einen eigenen Regenwasserkanal nachträglich durch die Stadt zu bauen, um das Kanalnetz hier vom Mischsystem auf das Trennsystem umzubauen. Es drängt sich auf, dass ein derartiges Projekt einen mehrstelligen Millionenbetrag kosten wird, welchen im Wesentlichen die Bürgerinnen, Bürger und Unternehmen in ganz Bamberg über ihre Entwässerungsgebühren werden finanzieren müssen.

 

Aus Sicht der Fachämter und auch aus bisheriger Sicht des Werksenates stellt es daher den wohlabgewogenen Ansatz dar, stattdessen punktuell öffentliche Kfz-Stellplätze zu entsiegeln und dort dann auch Bäume zu pflanzen.

 

  1. Der inzwischen aus der Politik eingebrachte Ansatz, dass man die Stellplätze selbst entsiegeln könnte, ist fachlich sinnvoll, jedenfalls im Hinblick auf das Thema des Niederschlagswassermanagements. Aber hierzu liegen aktuell kein Beschluss und keine Planung und kein Leistungsverzeichnis und keine Angebote und keine Vergabesituation vor. Ein spontaner Wechsel des Zieles ist folglich nicht möglich. Aufgrund der Themen „tropfendes Öl“ und „kein Winterdienst“ bedarf die Idee der Entsiegelung von Stellplätzen zudem erst einmal einer grundsätzlichen Klärung zwischen den Fachämtern, wann und wo dieses Instrument angestrebt werden soll.

 

Zudem läuft das Programm MitMachKlima nur noch bis 2024, sodass die fertige Umsetzung von Projekten bis Ende nächste Jahres wenig wahrscheinlich ist.

 

Folglich muss sich der Meinungsbildungsprozess im Bausenat konkret auf die Siemensstraße und auf das Thema der Bäume konzentrieren. Außerdem geht es bei Bäumen stets um mehr Themen und Vorteile, als nur Starkregenvorsorge.

 

 

B) Anliegen der Anlieger:

 

Die Anliegerinnen und Anlieger der Siemensstraße haben mit großer Mehrheit zum Ausdruck gebracht, dass ihnen die Bewahrung von möglichst vielen Kraftfahrzeugstellplätzen in diesem Bereich besonders wichtig ist. Dazu wurden Unterschriftslisten übergeben.

 

Um diesem Anliegen entgegen zu kommen, gab es am 24. November einen Runden Tisch unter Moderation des Oberbürgermeisters. Es war das Ziel einen Kompromissvorschlag vorzulegen. Das ist geschehen. Ein Anschlusstreffen fand am 01.12.2023 statt.

 

C) Vorschlag:

 

Nachdem die Siemensstraße, wie im vorderen Teil der Sitzungsvorlage dargestellt, seinerzeit überbreit hergestellt worden ist, haben auch die Stellplätze ganz überwiegend eine Tiefe von 6,50 m. Es würden jedoch 4,50 m zzgl. 0,5 m Überhang über einen Gehweg, einen Pflanzstreifen bzw. einen Baumstandort, ausreichen. Auch auf diese Weise lässt sich ein hohes Maß an Entsiegelung verwirklichen. In diesem Pflanzstreifen können Baumstandorte integriert werden. Zwar ist eine Pflanzbreite von nur 2 m in der einen Richtung nicht optimal, jedoch besteht in die andere Richtung dafür ein umso längerer unversiegelter Bereich. Lediglich die drei nördlichsten Bäume werden entsprechend der bisherigen Planung vorgesehen, wobei hier wiederum zwei von drei Baumstandorten so positioniert waren und bleiben, dass sie keine vorhandenen Stellplätze betreffen. Lediglich der nördlichste Baum führt dann zu einem Verlust von nur noch 2 Stellplätzen. Auf die Anlage 1 wird verwiesen.

Während die Planung Stand Sommer 2023 noch von 19 entfallenden Stellplätzen ausging, geht der neue Vorschlag also nur noch von 2 entfallenden Stellplätzen aus. Damit ist das Anliegen der Anwohner fast vollständig aufgegriffen und umgesetzt worden.

 

Die genauen Maße der Pflanzstreifen in Länge und Breite ergeben sich aus der weiteren Vertiefung der Planung, welche erst dann veranlasst wird, wenn das Ziel vom Bau- und Werksenat beschlossen worden ist. In der genauen Planung wird von den regelkonformen Abmesssungen der künftigen Stellplätze ausgegangen.

 

In der Besprechung vom 24.11.2023 hatte die Verwaltung eine erste Grobskizze dabei, die den Teilnehmenden auch erläutert worden ist. Es konnte dabei plausibel gemacht werden, dass die Parkplätze mit einem Regelmaß gestaltet werden können. Sollte sich in der Detailplanung ergeben, dass Abweichungen eintreten, wird der Pflanzstreifen entsprechend verkleinert, um das Ziel der überarbeiteten Planung nicht zu gefährden.

 

In der Besprechung vom 1.12.2023, an der auch der Vorsitzende des Bürgervereins Bamberg-Ost, Jochen Kellner, teilnahm, nahmen die Vertreter der Anwohnerschaft den Vorschlag wohlwollend zur Kenntnis. Sie sahen sich jedoch nicht in der Lage, eine Zustimmung abzugeben, weil sie dafür nicht legitimiert seien. Außerdem wurden Bedenken geäußert, dass nach der Umsetzung dieses Vorschlages Verkehrsflächendefizite entstehen könnten. Der Oberbürgermeister machte das Angebot, die endgültige Entwurfsplanung zum gegebenen Zeitpunkt mit der Anwohnerschaft zu besprechen, um den Bedenken Rechnung zu tragen. An der Haltung der Teilnehmer änderte dies nichts. Der Bürgerverein stimmt diesem Kompromissvorschlag zu, weil er ihn für besser hält als die ursprüngliche Planung.

 

 

D) Weiteres Vorgehen:

 

Wenn der Bau- und Werksenat dem vorgeschlagenen Vorschlag zustimmt, wird die Planung entsprechend angepasst und auf der Basis des neuen Leistungsverzeichnisses erneut ausgeschrieben. Infolge des Zeitablaufes kann eine Kostenmehrung nicht ausgeschlossen werden. Darauf muss hingewiesen werden.

 

E) Finanzielle Auswirkungen:

 

Wenn der Bau- und Werksenat diesem Vorschlag folgt, werden weiterhin die Ziele des Mitmachklimas erreicht. Somit wird die Förderung nicht gefährdet. Auch das ursprüngliche Gestaltungsziel bleibt in Blick.

 

Auf Grund der Änderung der Planung muss die Ausschreibung (voraussichtlich) aufgehoben werden. Es wird also zu keiner Vergabe kommen, sondern zu einer Umplanung mit erneuter Ausschreibung. Durch die Nichtvergabe ist es möglich, dass diejenige Firma, welche den Auftrag im Falle der Vergabe erhalten hätte, finanzielle Forderungen aus sogenanntem „negativen Interesse“ geltend macht. Dies entspricht den Aufwendungen, welche zur Erstellung des Angebotes erforderlich gewesen sind.

 

F) Anträge aus dem Stadtrat:

 

Zu diesem Thema liegt auch ein gemeinsamer Antrag von BuB und Frau Stadträtin Einwag vom 18.10.2023 vor. Siehe Anlage 3.

 

Die Antworten stellen sich wie folgt dar:

 

1. Die Aussetzung des Verfahrens bis zur Vergabe ist erfolgt. Eine hierüber hinausgehende Aussetzung wird Kosten verursachen, für die der Antrag kein Deckungsvorschlag enthält. Ein Komplettausstieg aus der beschlossenen Maßnahme würde einen vorsätzlich herbeigeführten Vermögenseigenschaden bedeuten, für welchen die Entscheider die volle Verantwortung übernehmen müssten. Dieses Szenario stellt sich aber nicht, weil die Fragen 2 bis 6 klar beantwortet werden.

 

2. Die Entsiegelungen und die Bäume entfalten nahräumliche Wirkungen sowie Wirkungen im Abflussbereich unterhalb. Bäume im Hauptsmoorwald sind nicht geeignet, versiegelte Flächen vor Aufheizung zu schützen oder Schatten gegenüber Menschen oder Autos zu spenden. Sie helfen auch nicht, die Starkregenvorsorge zu verbessern. Ein Zusammenhang zwischen der Frage, wo ein Wald liegt und was in einer Straße geschieht, besteht nicht. Ein Zusammenhang besteht allenfalls darin, dass das Überflutungsrisiko in der Siemensstraße vom Wald ausgeht. Der Graben entlang der Armeestraße ist nur auf ein fünfzigjähriges Hochwasserereignis ausgelegt. Ist die Flutwelle aus dem Wald größer, wird diese wahrscheinlich auch die Siemensstraße erreichen. Der naheliegende Wald stellt also die Gefährdungsursache für die Siemensstraße dar.

Weil insbesondere östlich der Straße sechs große Bäume auf Privatgrund stehen, sind in der Tat für die Ostseite der Straße keine Baumpflanzungen vom Werksenat beschlossen worden.

 

3. Es gibt keine Kartierung „Schwammstadt“. Es handelt sich um einen themenübergreifenden Bereich v.a. aus Stadtplanung, Entwässerung, Bodenschutz. Was es gibt, sind bodenkundliche und hydrologische Kartierungen, die aber nicht von der Stadt Bamberg vorgenommen werden.

Hier sind in Bayern die Wasserwirtschaftsämter als amtlich festgestellte Sachverständige die fachlichen Ansprechpartner. Allgemeine Visualisierungen sind unter https://geoportal.bayern.de/bayernatlas des Freistaates Bayern einzusehen.

Unabhängig hiervon ist die Stadt Bamberg aktiv, etwa bei der Ausschreibung für die Erstellung kleinräumigerer Risikokarten bei Starkniederschlagsereignissen für das Stadtgebiet, so wie im Mobilitätssenat vom 20.06.2023 (VO/2023/6591-38) berichtet und beschlossen.

 

4. Zusätzlich wurde vom Wasserwirtschaftsamt Kronach im Frühsommer 2023 der Stadt Bamberg Einsicht in verwaltungsinterne Karten gewährt, welche aktuell vom Land noch nicht zur Veröffentlichung freigegeben sind. Dort ist die Siemensstraße „orange“ dargestellt, was bedeutet „Mögliche Abflussbereiche/Fließwege bei Starkregen mit erhöhtem Abfluss“. Siehe hierzu auch die Ausführungen unter Ziffer 2.

Bei der Starkregenvorsorge ist zu beachten, dass es gerade nicht allein auf die entsiegelte Straße selbst ankommt, sondern insbesondere auf die Unterlieger. Eine isolierte Betrachtung nur der Siemensstraße greift zu kurz.

 

5. Zur Kostenfrage wurde dargestellt, dass Baumpflanzungen wirtschaftlicher sind, als Neubauten von Regenwasserkanälen und zudem förderungsfähig. Die Priorität der Siemensstraße wurde bereits 2022 herausgearbeitet und jetzt erneut.

 

6. Die Bereitstellung von Kfz-Stellplätzen im öffentlichen Raum ist keine gemeindliche Pflichtaufgabe. Vielmehr ist der Stellplatznachweis eine private Pflichtaufgabe. Im vorliegenden Fall sind tatsächlich private Stellplätze vorhanden, deren Nutzung vorrangig aktiviert werden muss.

 

 

 

Zu diesem Thema liegt auch ein Antrag der BBB-Stadtratsfraktion vom 18.10.2023 vor. Siehe Anlage 2.

 

Die Antworten stellen sich wie folgt dar:

 

Die Berichterstattung in den Medien war sehr umfangreich. Alle Stadtratsmitglieder erhielten einen Überblick, welche Meinung in der Siemensstraße vorherrscht. Allerdings greift dieser Betrachtungsrahmen zu kurz, weil es ganz wesentlich auch um die Meinung aller Menschen geht, welche entlang der sechs Kilometer langen Strecke des Mischwasserkanals betroffen sind.

 

Für den Antrag auf Beschlussaufhebung und Neubeschluss fehlt der Deckungsvorschlag. Im Übrigen wird auf den aktuellen Beschlussvorschlag verwiesen, der die Herausforderung lösen kann.

 

Zu diesem Thema liegen auch drei Anträge aus der Bürgerversammlung vom 19.10.2023 vor (siehe Anlage 4).

 

Diese Anträge haben die Nichtausführung der Entsiegelungen und der Baumpflanzungen zum Gegenstand. Angesichts des neuen Vorschlages, welcher Stellplätze, Entsiegelung und Baumpflanzungen erfolgreich verbindet, ist diesen Anträgen sehr weitgehend Rechnung getragen.

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II. Beschlussvorschlag

  1. Der Bau- und Werksenat nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis
  2. Der Bau- und Werksenat beauftragt die Verwaltung in Abänderung der bisherigen Beschlusslage die Planung entsprechend der Sitzungsvorlage und der Plananlage 1 weiterzuverfolgen.
  3. Die Änträge der BBB-Stadtratsfraktion vom 18.10.2023 sowie der BuB-Wählergruppierung mit Frau Einwag vom 18.10.2023 sind hiermit geschäftsordnungsmäßig behandelt.
  4. Die Anträge 4, 5 und 6 aus der Bürgerversammlung vom 19.10.2023 sind gemäß den Bestimmungen der Gemeindeordnung behandelt.

 

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III. Finanzielle Auswirkungen

Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht

 

1.

Keine Kosten

X

2.

Evt. Mehrksten gegenüber der Beschlusslage von 2022 für die Deckung im laufenden Haushaltsjahr bzw. im geltenden Finanzplan gegeben ist

 

3.

Kosten in Höhe von   für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungsvorschlag gemacht:

 

4.

Kosten in künftigen Haushaltsjahren:   Personalkosten:   Sachkosten:

 

Falls Alternative 3. und/oder 4. vorliegt:

In das Finanzreferat zur Stellungnahme.

Stellungnahme des Finanzreferats:

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Verteiler:

Bamberg Service GuF

Bamberg Service SuB

Bamberg Service Entwässerung

STWB

61

62

13

6S

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Anlagen

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