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Inhalt
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/2024/7468-11

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Beratungsfolge

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I. Sitzungsvortrag:

 

Mit interfraktionellem Antrag vom 25.07.2023 beantragten mehrere Fraktionen, dass „die Verwaltung bei der Besetzung von Referenten- und Amtsleiterstellen immer ausschreibt (…)“ und mit Antrag vom 31.07.2023 die BaLi, dass „Besetzungen von Referenten- und Amtsleiterstellen künftig in allen Bereichen grundsätzlich per Ausschreibung vorgenommen werden“ (s. Anlagen 1 und 2).

 

Hierzu nimmt die Verwaltung fachlich Stellung:

 

1. Das Verfahren bei der Besetzung von Amtsleitungen wurde bereits im Personalsenat am 19.09.2023 auf Vorschlag der Verwaltung im Sinne der Antragsstellung der o.g. Anträge neu und einvernehmlich zwischen Stadtrat und Verwaltung geregelt (VO/2023/7146-11).

 

2. Die Verwaltung befürwortet die generelle Ausschreibung von berufsmäßigen Stadtratsmitgliedern und Referatsleitungen, wenn diese neu zu besetzen sind (beispielsweise nach Berufswechsel, Erkrankung oder altersbedingtem Ausschreiben von Stelleninhaber:innen). Zukünftig soll dem Stadtrat hierzu spätestens acht Monate vor Ausscheiden eines Stelleninhabers oder einer Stelleninhaberin (sofern dieses absehbar ist), ein Prozessvorschlag zu Ausschreibung und Vorgehen gemacht werden. Dies gibt dem Stadtrat die Möglichkeit, beispielsweise Aufgaben und Referatszuschnitte neu zu definieren.

 

3. Die Verwaltung befürwortet die Ausschreibung als Mittel zur Stellenbesetzung, wenn der Stadtrat bei einem oder einer amtierenden Stelleninhaber:in die direkte Verlängerung für eine weitere Amtszeit infrage stellt. Zukünftig soll der Stadtrat hierzu spätestens acht Monate vor ENDE DER AMTSZEIT eines Stelleninhabers oder einer Stelleninhaberin (sofern dies absehbar ist) über die Verlängerung entscheiden.

 

4. Eine generelle Regelung zu Ausschreibung in allen Fällen, also auch dann, wenn ein:e aus mehrheitlicher Sicht des Stadtrates bewährte:r Stelleninhaber:in zur Wiederwahl ansteht, ist der Verwaltung aus anderen Kommunen in Bayern nicht bekannt. Die direkte Wiederwahl von berufsmäßigen Stadtratsmitgliedern, bei deren persönlicher Bewährung als berufsmäßiges Stadtratsmitglied, kann im Gegenteil in Bayern als Regelfall bezeichnet werden.

Der Stadtrat selbst hat, auch vor dem Hintergrund des akuten Fachkräftemangels -wohl erwogen- am 30.09.2020 entschieden, dass es bei der Stadt Bamberg keine sachgrundlosen Befristungen geben soll. Insofern wird ein genereller Beschluss in allen Fällen, auch im Vergleich zu anderen Kommunen in Bayern, als schlechtes Signal im Werben um Fachkräfte gesehen.

 

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II. Beschlussvorschlag

 

  1. Vom Sitzungsvortrag wird Kenntnis genommen.

 

  1. Der Stadtrat stimmt dem im Sitzungsvortrag geschilderten Vorgehen zu.

 

  1. Die Anträge der Grünen-, BBB- und CSU-Stadtratsfraktionen sowie der Ausschussgemeinschaft Volt/ÖDP/BM vom 25.07.2023 sowie der Fraktion Bamberger Linke Liste/Die Partei vom 31.07.2023 sind damit geschäftsordnungsmäßig behandelt.

 

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III. Finanzielle Auswirkungen

Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht

x

1.

Keine Kosten

 

2.

Kosten in Höhe von   für die Deckung im laufenden Haushaltsjahr bzw. im geltenden Finanzplan gegeben ist

 

3.

Kosten in Höhe von   für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungsvorschlag gemacht:

 

4.

Kosten in künftigen Haushaltsjahren:   Personalkosten:   Sachkosten:

 

Falls Alternative 3. und/oder 4. vorliegt:

In das Finanzreferat zur Stellungnahme.

Stellungnahme des Finanzreferats:

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Verteiler:

 

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Anlagen

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