Beschlussvorlage - VO/2010/1229-62
Grunddaten
- Betreff:
-
Deutsche Provinz der Salesianer Don Boscos Errichtung einer Zirkuszeltanlage, Jakobsplatz 15
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 62 Bauordnungsamt
- Beteiligt:
- 6 Baureferat
- Referent:in:
- Zistl-Schlingmann Hans
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bau- und Werksenat
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Entscheidung
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15.09.2010
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I. Sitzungsvortrag:
Kurzbeschreibung:
Die Salesianer Don Boscos und die angestellten Mitarbeiter betreuen im Don Bosco Jugendwerk Bamberg ca. 350 Kinder und Jugendliche, davon 200 aus der Stadt Bamberg. Das Don Bosco Jugendwerk hat nach Vortrag des Bauherrn in den letzten Jahren viel investiert um eine angemessene Freizeitpädagogik zu realisieren und auch in der Heilpädagogik bundesweit Maßstäbe zu setzen.
Dazu gehört auch ein neues Zirkuszelt mit zwei kleinen Vorzelten, die auf Dauer stehen bleiben sollen.
Durch den Sieg in einem Bundeswettbewerb mit der Zielsetzung innovative Kinder- und Jugendarbeit konnte das bisher nur bescheiden ausgebaute Zirkusprojekt wesentlich vergrößert werden und damit allen Kindern und Jugendlichen der Region zur Verfügung gestellt werden. Das Zirkusprojekt ist inzwischen überregional bekannt. Es wurden bereits ein Viermastzelt und zwei angebaute kleine Zelte auf einem Teil des Sportplatzes errichtet. Aufgrund der enormen Nachfrage von Familien mit Kindern, Schulen und Kindertagesstätten, Behinderten- und Jugendhilfeeinrichtungen wurde das Zelt winterfest gemacht und kann nun ganzjährig genutzt werden.
Jährlich finden ca. 60 Veranstaltungen statt, ca. 30 davon werden von 20 bis 40 Personen besucht. Bei ca. 20 Veranstaltungen wird eine Besucherzahl von 160 erreicht. Bei den jährlich ca. 10 größten Veranstaltungen wird aufgrund der dann im Zirkuszelt eingebauten Sitztribüne eine maximale Besucherzahl von 518 Personen erreicht.
Zur Beheizung soll 2010 eine feste Gasheizung installiert werden.
Größe des Bauvorhabens:
Fläche:
Hauptzelt: 380,13m²
Vorzelt mit Kasse: 104,11m²
Vorbereitungszelt: 60,00m²
Antragseingang: 22.10.2008
Planungsrechtliche Beurteilung BauGB
Außenbereich (§ 35 BauGB) Fläche für Gemeinbedarf - Jugendeinrichtung
Das Vorhaben ist ein sonstiges Vorhaben nach § 35 Abs.2. Nachdem die Zeltanlage hauptsächlich für pädagogische Zwecke genutzt wird, kann dem Vorhaben aus städtebaulicher und planungsrechtlicher Sicht zugestimmt werden.
Bauordnungsrechtliche Beurteilung BayBO:
Nachbarzustimmung: nein (unbestimmter Personenkreis)
Die Nachbarn die den Bauantrag nicht unterschrieben haben, werden durch öffentliche Bekanntmachung von der Baugenehmigung unterrichtet.
Kfz Stellplätze:
Es sind 32 Stellplätze auf dem Grundstück des St. Josefsheims vorhanden. Bei größeren Veranstaltungen wird der Parkplatz des Ordinariats beim Antonianum am Jakobsplatz 9, mit ca. 45 Stellplätzen noch zusätzlich angemietet, dies kann jedoch für den Stellplatznachweis nicht heran gezogen werden. In analoger Anwendung der Garagenstellplatzverordnung (GaStellV) und unter Annahme des Mittelwertdivisors 7,5 (Ziff. 4.1.: 5 und Ziff. 4.2.: 10) errechnen sich 22 Stellplätze (160: 7,5) bzw. 69 Stellplätze (518: 7,5) Ausgehend von der maximal erforderlichen Anzahl der Stellplätze von 69 (minus 32 vorhandenen Stellplätzen auf dem Grundstück) ergibt sich ein Stellplatzbedarf von 37 Stellplätzen. Diese müssen abgelöst werden. Aufgrund der gemeinnützigen Jugendarbeit der Deutschen Provinz der Salesianer Don Boscos kann einer zinslosen Stundung des Ablösebetrages bis auf Widerruf bei Wegfall dieser Nutzung zugestimmt werden.
Kinderspielplatz:
nachgewiesen nicht erforderlich abzulösen
Bußgeldverfahren wurde eingeleitet ja nein
Besonderheiten:
Es wurde ein schalltechnisches Gutachten vorgelegt. Die schalltechnische Untersuchung hat
ergeben, dass der Betrieb des Zirkuszeltes nicht in der Nachtzeit (22.00-06.00 Uhr) stattfinde darf. Entsprechende immissionsschutzfachliche Auflagen werden in den Baubescheid übernommen.
Denkmalpflegerische Beurteilung DSchG:
Einzeldenkmal: (in der Nähe) ja nein
Zustimmung der örtl. Denkmalpflege: ja nein nicht erforderlich
BLfD: ja nein nicht erforderlich
Auf Grund der sozialen Hintergründe und des temporären Charakters, den die Form, das Material und die Zeltarchitektur vermitteln, werden denkmalpflegerische Bedenken gegen die Zirkuszeltanlage zurück gestellt.