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ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/2010/1231-62

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Beratungsfolge

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I.              Sitzungsvortrag:

Kurzbeschreibung:

 

Für das Anwesen Am Friedrichsbrunnen 7a, das sog. „Montanahaus“, soll ein neuer Parkplatz gebaut werden. Gemäß Aussage der Bauherrin ist es innerhalb des Ordens zu internen strukturellen Veränderungen gekommen. In der Folge führt dies zu einer deutlich höheren Anzahl von überregionalen Besprechungen und Treffen der Schwestern in Bamberg. Das Verkehrsaufkommen hat sich hierdurch erhöht. Die Tagungsteilnehmerinnen reisen im Gegensatz zu früher zum Großteil mit dem Auto anstatt mit dem Zug an. In der Vergangenheit war es bereits häufig dazu gekommen, dass parkende Autos die notwendigen internen Zufahrten für Rettungswagen und Feuerwehr versperrt haben. Auch im öffentlichen Straßenbereich war es mehrfach zu massiven Behinderungen gekommen.

Weiterhin soll noch eine Flachdachgarage errichtet werden.

             

              Größe des Bauvorhabens:

              -              Parkplatz

                            Breite:  16.20 m    Länge:  25,20 m

              -              Garage

                Breite:     3.48 m              Länge:    6,99 m                2,89 m             

             

              bereits ausgeführt: ja nein

                                                                                                                                                               Antragseingang: 08.06.2010

Planungsrechtliche Beurteilung – BauGB

             

 

              Außenbereich (§ 35 BauGB):

Gemeinbedarfsfläche für eine kirchliche Einrichtung;

Das Bauvorhaben ist als sonstiges Vorhaben nach § 35 Abs. 2 BauGB als zulässig zu werten. Öffentliche Belange werden nicht beeinträchtigt, die Erschließung ist gesichert.

 

Zur Verkehrssituation am Friedrichsbrunnen / Milchweg wurde das Planungsamt – Sachgebiet Verkehrsplanung – gehört. Folgende Stellungnahme wurde abgegeben:

Grundsätzlich widerspricht jede bauliche Änderung, die eine Vermehrung des Kfz-Verkehrs nach sich zieht / ziehen kann, den verkehrspolitischen Zielen für das Berggebiet.

Im vorliegenden Fall handelt es sich um eine schleichende (bau-ordnungsrechtlich nicht relevante) Änderung der Nutzung bzw. des Verkehrsverhaltens der Nutzer, die sich bereits in den vergangenen Jahren vollzogen hat. Der Bau des Parkplatzes ist lediglich das Ergebnis

der bereits vollzogenen Verhaltens- und Nutzungsänderungen, um die negativen Auswirkungen auf das Grundstück und dessen Umfeld zu beseitigen. Es handelt sich hier nicht um eine Einrichtung mit hohem Nutzerumschlag. Insoweit sind aus der Maßnahme keine großen verkehrlichen Mehrbelastungen zu befürchten. Da das Anwesen relativ gut an die B 22 angebunden ist, keine größere Verkehrsmenge erzeugende Nutzung aufweist und  auch mit dem aktuellen Nutzerverhalten verkehrlich bisher unauffällig war, werden die eingangs genannten Bedenken zurückgestellt.

 

Bauordnungsrechtliche Beurteilung – BayBO:

 

              Nachbarzustimmung:              ja:    nein:

 

 

              Kfz – Stellplätze:        Nicht erforderlich

 

              Kinderspielplatz:

              nachgewiesen               nicht erforderlich               abzulösen

 

              Barrierefreiheit:              nicht erforderlich               nachgewiesen


              Bußgeldverfahren wurde eingeleitet                 ja       nein

 

              Besonderheiten:

Es liegt ein Freiflächengestaltungsplan vor, der von Seiten des Naturschutzes befürwortet wurde. Bezüglich des Immissionsschutzes sind die Immissionsrichtwerte einzuhalten. Die geplanten Zu- und Abfahrtszeiten des neuen Parkplatzes beschränken sich in der Regel auf die Zeit zwischen 7:00 bis 22:00 Uhr, so dass mit Beeinträchtigungen für die Nachbarn während der Nachtzeit nicht zu rechnen ist.

             

 

 

Denkmalpflegerische Beurteilung – DSchG:

 

              Stadtdenkmal:               ja               nein

              Einzeldenkmal:               ja               nein

              Zustimmung der örtl. Denkmalpflege: ja nein nicht erforderlich

              BLfD:                             ja nein nicht erforderlich

             

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II. Beschlussvorschlag

Sitzungsantrag:

Der Senat stimmt der baurechtlichen Genehmigung zu.

 

 

 

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