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Inhalt
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/2022/5342-80

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Beratungsfolge

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I. Sitzungsvortrag:

 

Frau Döll, die langjährige Betreiberin des Supermarkts im Haingebiet, wird zum 30. April 2022 den Laden schließen. Die ursprünglich vorgesehene Nachfolgerin hat u.a. aufgrund des hohen Investitionsbedarfs leider abgesagt, so dass nach aktuellem Stand ab Mai 2022 eine Nahversorgung im Hain in bisheriger Form wohl nicht mehr angeboten wird.

 

Vor einer ähnlichen Situation stand der betreffende Nahversorgungsladen schon einmal im Jahr 2006.  Die Wirtschaftsförderung der Stadt Bamberg hat damals den Kontakt zu EDEKA hergestellt und sich dafür eingesetzt, hier das Ladenkonzept "nah & gut" umzusetzen. Dies ist damals erfreulicherweise gut gelungen, nicht Zuletzt weil Frau Döll als Betreiberin hier selbst viel Engagement eingebracht hat.

 

Aktuell sind jedoch am Standort im Hain neben der vergleichsweise kleinen Ladenfläche und dem ungünstigen Zuschnitt des Marktes auch der bestehende Investitionsstau eine enorme Herausforderung. Diese Faktoren sind der wesentliche Grund, weshalb derzeit für einen Weiterbetrieb des Marktes im Bestand keine Nachfolge gefunden werden kann.    

 

Um dennoch auch künftig eine Nahversorgung im Hain aufrecht zu erhalten, stand die Wirtschaftsförderung bereits seit Bekanntwerden der Geschäftsaufgabe durch Frau Döll im engen Austausch mit EDEKA und einem potentiellen Betreiber. Diese würden jedoch nur unter der Voraussetzung, dass entsprechende Erweiterungen und Umbaumaßnahmen durchgeführt werden, den Supermarkt im Hain zur Fortführung übernehmen. Dies vor dem Hintergrund, dass ein nachhaltig wirtschaftlicher Betrieb eines Lebensmitteleinzelhandelsgeschäfts gewisse Mindeststandards und Verkaufssflächen voraussetzt. Aktuell beträgt die Größe des Marktes - inklusive Lagerflächen - weniger als 500 m². Benötigt wird jedoch eine Verkaufsfläche von mindestens 600 bis 800 m² (variiert je nach Ladenzuschnitt), die nur durch entsprechend umfangreiche Bau- und Erweiterungsmaßnahmen im Bestand erreicht werden könnte. Hinzu kommen notwendige Investitionen des Betreibers in die technische Ausstattung (z.B. Kühltechnik etc.) und Möblierung.

 


Mit einem Umbau zur Erweiterung der Geschäftsräume wären auch der Wegfall der Durchfahrt aus der Ottostraße in den Innenhof sowie der dort befindlichen Kundenparkplätze und die notwendige Verlegung einer Innentreppe zum Keller und den weiteren Wohn und Gewerbeeinheiten im Haus verbunden. Ein solcher Umbau wäre daher nur in einem engen Austausch und im Einvernehmen mit Anwohnern, Eigentümern, Betreiber umsetzbar. Zudem wären eine Reihe von noch offenen planungs- und bauordnungsrechtlichen Fragen zu klären. Hierzu gab es bereits mehrere Gespräche des Vermieters bei der Bauberatung der Stadt Bamberg.

 

Über den Stand hierzu wird ergänzend mündlich in der Sitzung berichtet.

 

Auf Basis der Vorgespräche mit der Bauberatung und der Abstimmung mit dem potentiellen Betreiber hat der Vermieter die mögliche bauliche Erweiterung der Geschäftsräume in der Eigentümerversammlung des Anwesens Ottostraße 18/18a vorgestellt. Im Ergebnis haben sich jedoch die anwesenden Eigentümer gegen eine bauliche Erweiterung des Supermarktes ausgesprochen.

 

Vor diesem Hintergrund hat die Wirtschaftsförderung in Abstimmung mit dem Vermieter nun noch einmal alle anderen potentiellen Betreiber für einen Nahversorger angeschrieben, ob nicht doch Interesse an einem Weiterbetrieb des Supermarktes im Bestand ohne größere Umbaumaßnahmen besteht. Über die Ergebnisse und Rückmeldungen hierzu wird ebenfalls mündlich in der Sitzung berichtet.

 

 

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II. Beschlussvorschlag

II. Beschlussvorschlag:

 

Vom Bericht der Verwaltung wird Kenntnis genommen.

 

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III. Finanzielle Auswirkungen:

 

Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht

 

X

1.

keine Kosten

 

2.

Kosten in Höhe von  für die Deckung im laufenden Haushaltsjahr bzw. im geltenden Finanzplan  gegeben ist

 

3.

Kosten in Höhe von  für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungsvorschlag gemacht:

 

4.

Kosten in künftigen Haushaltsjahren:  Personalkosten:  Sachkosten:

 

Falls Alternative 3. und/oder 4. vorliegt:

 

In das Finanzreferat zur Stellungnahme.

 

Stellungnahme des Finanzreferates:

 

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