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Inhalt
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/2010/1240-61

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Beratungsfolge

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-              Sachstandsbericht über den bisherigen Verlauf des Projektes

-              Bericht über die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB

-              Bericht über die Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB

-              Billigung der Planung

-              Beschluss über die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB

-              Beschluss über die Einholung der Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB

 

 

Anlage: Behandlung der eingegangenen Stellungnahmen

 

 

I.              S I T Z U N G S V O R T R A G

 

1.         Anlass der Planung

 

Der im rechtskräftigen Bebauungsplan Nr. 105 A für die Fl. Nr. 760 vorgesehene Schulstandort in der Pfeuferstraße wird auf lange Sicht aufgrund der rückläufigen Schülerzahlen der Stadt Bamberg nicht mehr benötigt. Die für die Tabakscheune im Bebauungsplan Nr. 105 C vorgesehene Nutzung als Ersatzstandort für den Container-Kindergarten in der Don-Bosco-Straße ist mit dem Entschluss für einen Neubau im Erdgeschoss eines Wohngebäudes an der Don-Bosco-Straße ebenfalls überholt. Es wird deshalb vorgeschlagen die städtischen Grundstücke an der Pfeuferstraße mit den Fl. Nrn. 760, 760/10 und 760/11 in Anpassung an die Umgebung mit Wohnungen zu bebauen und die Tabakscheune zu sanieren und einer neuen Nutzung zuzuführen.

Mit dem Bebauungsplan sollen Maßnahmen der Innenentwicklung vorbereitet werden, der Bebauungsplan kann daher gemäß § 13a BauGB als Bebauungsplan der Innenentwicklung aufgestellt werden.

In den neuen Bebauungsplan Nr. 105 D wird ein Grünordnungsplan integriert.

 

 

2.         Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB

 

Gemäß dem Beschluss des Stadtentwicklungssenates vom 21.04.2010 wurde die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und die Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange durchgeführt. Das Bebauungsplankonzept Nr. 105 D in der Fassung vom 21.04.2010 lag nach fristgemäßer Bekanntmachung in der Zeit von 10.05.2010 bis 31.05.2010 gemäß § 3 Abs. 1 BauGB zur öffentlichen Einsichtnahme aus.

 

 

3.         Behandlung der Anregungen

 

Im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gingen die nachfolgenden Schreiben ein.

3.1              Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange

3.1.1               Regierung von Oberfranken                                          mit Schreiben vom 01.06.2010

3.1.2               Deutsche Telekom Netzproduktion GmbH              mit Schreiben vom 26.05.2010

3.1.3               Kabel Deutschland Vertrieb und Service GmbH und Co KG             

mit Schreiben vom 19.03.2010

3.1.4               PLEdoc GmbH                                                                      mit Schreiben vom 25.05.2010

3.1.5               E.ON Bayern AG, Kundencenter Bamberg              mit Schreiben vom 11.05.2010

3.1.6               E.ON Netz GmbH, Betriebszentrum Bbg.              mit Schreiben vom 19.05.2010

3.1.7               Bayrisches Landesamt für Denkmalpflege              mit Schreiben vom 10.05.2010

3.1.8               Hochbauamt, Abt. Denkmalpflege                            mit Schreiben vom 18.05.2010

3.1.9               Amt für Wirtschaft                                                         mit Schreiben vom 25.05.2010

3.1.10               Amt für Gebäudewirtschaft                                           mit Schreiben vom 17.05.2010

3.1.11               Amt für Umwelt-, Brand- und Katastrophenschutz

                                                                                                                mit Schreiben vom 04.06.2010

3.1.12               Kulturamt                                                                       mit Schreiben vom 12.05.2010

3.1.13               FB 6 A-E                                                                             mit Schreiben vom 25.05.2010

3.1.14               Stadtwerke Bamberg Energie- und Wasserversorgungs GmbH                                                                                                                                                           mit Schreiben vom 26.05.2010

3.1.15              Entsorgungs- und Baubetrieb                                          mit Schreiben vom 01.06.2010

3.1.16               Fernwärme Bamberg GmbH                                          mit Schreiben vom 12.05.2010

3.1.17              Zweckverband für Rettungsdienst und Feuerwehralarmierung Bbg./ Forchheim

mit Schreiben vom 27.05.2010

3.1.18               Schutzgemeinschaft Alt Bamberg                            mit Schreiben vom 15.06.2010

3.1.19              Berufsverband Bildender Künstler und Künstlerinnen Oberfranken e.V.

mit Schreiben vom 27.05.2010

3.1.20               Kunstverein Bamberg e.V.                                          mit Schreiben vom 28.05.2010

 

3.2              Öffentlichkeit

3.2.1               Margareta Eichner                                                        mit Schreiben vom 17.05.2010

3.2.2               Petra Harzer-Stiglmayer                                                        mit Schreiben vom 25.05.2010

3.2.3              Brigitte und Rudolf Herold                                          mit Schreiben vom 27.05.2010

3.2.4               Bernd und Renate Kugenbuch                                          mit Schreiben vom 26.05.2010

3.2.5               Christiane Toewe                                                        mit Schreiben vom 30.05.2010

3.2.6              Adelbert Heil                                                                      mit Schreiben vom 06.06.2010

3.2.7              Hans Dotter                                                                      mit Schreiben vom 20.06.2010

 

Die eingegangenen Stellungnahmen werden in der Anlage tabellarisch behandelt.

 

 

4.         Änderungen und Ergänzungen zum Konzept des Bebauungsplanes Nr. 105 D vom 21.04.2010

 

Bedingt durch die Anregungen aus der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Unterrichtung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange ergeben sich geringfügige Änderungen und Ergänzungen in der Planung. An den Grundzügen der Planung wurde festgehalten.

 

- Um die  Sanierung der leerstehenden Scheune auf Fl. Nr. 749 (Weide 16) durch eine private Grundstücksbesitzerin zu unterstützen, wurde die nördlich an die Scheune angrenzende Fl. Nr. 760/11 als allgemeines Wohngebiet festgesetzt. Die Ausweisung schafft einen Abstand zum öffentlichen Straßenraum (Fußweg) und ermöglicht der Besitzerin den Einbau von Fenstern und Türen an der Nordfassade. Da die Fläche keinen Baurahmen aufweist kann sie lediglich als private Freifläche (Garten) genutzt werden. Innerhalb der Fläche ist ein Pflanzgebot für einen Baum festgesetzt.

- Zugunsten einer sparsamen Erschließung wurde die öffentliche Verkehrsfläche leicht modifiziert. Die Dimensionierung der Wendeanlage und der Parkplätze wurde auf das erforderliche Maß reduziert.

- Der vorhandene Baumbestand an der nördlichen Grenze des Geltungsbereichs wurde ergänzt.

- Auf Hinweis vom Hochbauamt/ Denkmalpflege wurde die Grenze des Stadtdenkmalbereichs korrigiert. Der Geltungsbereich liegt vollständig außerhalb des Stadtdenkmals.

 

 

5.              Beschluss über die Behandlung der eingegangenen Stellungnahmen und Beschluss über die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB

 

Es wird beantragt, die Behandlung der Stellungnahmen zu beschließen und für den Bebauungsplan-Entwurf Nr. 105 D vom 22.09.2010 den nächsten Verfahrensschritt einzuleiten und die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und die Einholung der Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.

 

 

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II. Beschlussvorschlag

II.              A N T R A G

 

1.      Der Stadtentwicklungssenat nimmt den Bericht des Baureferates zur Kenntnis.

2.              Der Stadtentwicklungssenat billigt die im Sitzungsvortrag vorgeschlagene Behandlung der Anregungen aus der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB

3.              Der Stadtentwicklungssenat billigt die im Sitzungsvortrag vorgeschlagene Behandlung der Anregungen aus der Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB

4.              Der Stadtentwicklungssenat beauftragt das Baureferat den Bebauungsplan-Entwurf Nr. 105 D vom 22.09.2010 sowie den Entwurf der Begründung vom 22.09.2010 gemäß § 3 Abs. 2  BauGB öffentlich auszulegen.

5.              Der Stadtentwicklungssenat beauftragt das Baureferat, zum Bebauungsplan-Entwurf Nr. 105 D vom 22.09.2010 sowie den Entwurf der Begründung vom 22.09.2010 die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB einzuholen.

 

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III. Finanzielle Auswirkungen:

 

Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht

 

X

1.

keine Kosten

 

2.

Kosten in Höhe von  für die Deckung im laufenden Haushaltsjahr bzw. im geltenden Finanzplan  gegeben ist

 

3.

Kosten in Höhe von  für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungsvorschlag gemacht:

 

4.

Kosten in künftigen Haushaltsjahren:  Personalkosten:  Sachkosten:

 

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