Beschlussvorlage - VO/2010/1243-61
Grunddaten
- Betreff:
-
FLÄCHENNUTZUNGSPLAN-ÄNDERUNGSVERFAHREN für das Gebiet zwischen Pfeuferstraße und Nebingerhof (ehemalige Tabakscheune)
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 61 Stadtplanungsamt
- Beteiligt:
- 6 Baureferat
- Referent:in:
- Zistl-Schlingmann Hans
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Stadtentwicklungssenat
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Entscheidung
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22.09.2010
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- Bericht über die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB
- Bericht über die Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB
- Billigung der Planung
- Beschluss über die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB
- Beschluss über die Einholung der Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB
Anlage: Behandlung der eingegangenen Stellungnahmen
I. S I T Z U N G S V O R T R A G
1. Anlass der Flächennutzungsplan-Änderung
Anlass für die Änderung des Flächennutzungsplanes in diesem Bereich ist die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 105 D, der auf dem städtischen Grundstück mit der Fl. Nr. 760 Wohnbebauung vorsieht, da der bisher hier geplante Schulstandort aufgrund rückläufiger Schülerzahlen nicht mehr benötigt wird. Der vorgesehene Standort eines Kindergartens in der denkmalgeschützten Tabakscheune wird ebenfalls nicht mehr weiterverfolgt, da der Kindergarten in das Erdgeschoss eines Neubaus in der Don-Bosco-Straße integriert wird.
Bisherige Darstellung im Flächennutzungsplan
Bisher ist die Fläche des Grundstückes Fl. Nr. 760 im Flächennutzungsplan als Fläche für den Gemeinbedarf - Schule sowie im Westen für Gemeinbedarf - Kindergarten dargestellt. Die Grundstücke mit der Fl. Nr. 760/10 und 760/11 sind als Grünfläche mit der Zweckbestimmung Spielplatz ausgewiesen.
Beabsichtigte Darstellung der Flächennutzungsplan-Änderung
In der vorliegenden Flächennutzungsplan-Änderung werden die Grundstücke mit den Fl. Nr. 760, 760/10 und 760/11 in Anpassung an die umliegende Bebauung als Wohnbaufläche ausgewiesen. Die Grünfläche mit Zweckbestimmung Spielplatz entfällt zukünftig, da sich bereits zwei Spielplätze in der nahen Umgebung des Geltungsbereichs befinden. Teile der benachbarten privaten Grundstücke mit der Fl. Nr. 754 und 758, die im Zuge der Flächennutzungsplan-Aufstellung vom 06.12.1996 für das Wohngebiet zwischen Weidendamm und Mußstraße der Fläche für Gemeinbedarf - Schule zugeschlagen wurden, werden wieder als Wohnbaufläche umgewidmet.
Gemäß Landschaftsplan (2002) handelt es sich bei dem Geltungsbereich um ein Gebiet mit erforderlichem Grünordnungsplan. Die Festsetzung wird in den Teilplan Landschaftsplan übernommen.
Die Durchführung einer Umweltprüfung ist gemäß § 13a Abs. 2 nicht erforderlich.
2. Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB
Gemäß dem Beschluss des Stadtentwicklungssenates vom 21.04.2010 wurde die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und die Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange durchgeführt. Die Flächenutzungsplanänderung für das Gebiet zwischen Pfeuferstraße und Nebingerhof in der Fassung vom 21.04.2010 lag nach fristgemäßer Bekanntmachung in der Zeit von 10.05.2010 bis 31.05.2010 gemäß § 3 Abs. 1 BauGB zur öffentlichen Einsichtnahme aus.
3. Behandlung der Anregungen
Im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gingen die nachfolgenden Schreiben ein. Die Stellungnahmen beziehen sich sowohl auf die vorbereitende als auch auf die verbindliche Bauleitplanung. Die Behandlung der eingegangenen Anregungen (siehe Anlage) erfolgt daher für beide parallel durchgeführte Verfahren (Flächennutzungsplan-Änderung und Bebauungsplanverfahren Nr. 50 J) gleichermaßen.
3.1 Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange
3.1.1 Regierung von Oberfranken mit Schreiben vom 01.06.2010
3.1.2 Deutsche Telekom Netzproduktion GmbH mit Schreiben vom 26.05.2010
3.1.3 Kabel Deutschland Vertrieb und Service GmbH und Co KG
mit Schreiben vom 19.03.2010
3.1.4 PLEdoc GmbH mit Schreiben vom 25.05.2010
3.1.5 E.ON Bayern AG, Kundencenter Bamberg mit Schreiben vom 11.05.2010
3.1.6 E.ON Netz GmbH, Betriebszentrum Bbg. mit Schreiben vom 19.05.2010
3.1.7 Bayrisches Landesamt für Denkmalpflege mit Schreiben vom 10.05.2010
3.1.8 Hochbauamt, Abt. Denkmalpflege mit Schreiben vom 18.05.2010
3.1.9 Amt für Wirtschaft mit Schreiben vom 25.05.2010
3.1.10 Amt für Gebäudewirtschaft mit Schreiben vom 17.05.2010
3.1.11 Amt für Umwelt-, Brand- und Katastrophenschutz
mit Schreiben vom 04.06.2010
3.1.12 Kulturamt mit Schreiben vom 12.05.2010
3.1.13 FB 6 A-E mit Schreiben vom 25.05.2010
3.1.14 Stadtwerke Bamberg Energie- und Wasserversorgungs GmbH mit Schreiben vom 26.05.2010
3.1.15 Entsorgungs- und Baubetrieb mit Schreiben vom 01.06.2010
3.1.16 Fernwärme Bamberg GmbH mit Schreiben vom 12.05.2010
3.1.17 Zweckverband für Rettungsdienst und Feuerwehralarmierung Bbg./ Forchheim
mit Schreiben vom 27.05.2010
3.1.18 Schutzgemeinschaft Alt Bamberg mit Schreiben vom 15.06.2010
3.1.19 Berufsverband Bildender Künstler und Künstlerinnen Oberfranken e.V.
mit Schreiben vom 27.05.2010
3.1.20 Kunstverein Bamberg e.V. mit Schreiben vom 28.05.2010
3.2 Öffentlichkeit
3.2.1 Margareta Eichner mit Schreiben vom 17.05.2010
3.2.2 Petra Harzer-Stiglmayer mit Schreiben vom 25.05.2010
3.2.3 Brigitte und Rudolf Herold mit Schreiben vom 27.05.2010
3.2.4 Bernd und Renate Kugenbuch mit Schreiben vom 26.05.2010
3.2.5 Christiane Toewe mit Schreiben vom 30.05.2010
3.2.6 Adelbert Heil mit Schreiben vom 06.06.2010
3.2.7 Hans Dotter mit Schreiben vom 20.06.2010
Die eingegangenen Stellungnahmen werden in der Anlage tabellarisch behandelt.
4. Änderungen und Ergänzungen zum Konzept der Flächennutzungsplan-Änderung vom 21.04.2010
Bedingt durch die Anregungen aus der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Unterrichtung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange ergeben sich geringfügige Änderungen.
Auf Hinweis vom Hochbauamt/ Denkmalpflege wurde die Grenze des Stadtdenkmalbereichs korrigiert. Der Geltungsbereich der FNP-Änderung liegt vollständig außerhalb des Denkmalschutzbereichs.
5. Beschluss über die Behandlung der eingegangenen Stellungnahmen und Beschluss über die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB
Es wird beantragt, die Behandlung der Stellungnahmen zu beschließen und für die Flächennutzungsplan-Änderung für das Gebiet zwischen Pfeuferstraße und Nebingerhof (Entwurf vom 22.09.2010) den nächsten Verfahrensschritt einzuleiten und die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und die Einholung der Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.
II. Beschlussvorschlag
II. A N T R A G
1. Der Stadtentwicklungssenat nimmt den Bericht des Baureferates zur Kenntnis.
2. Der Stadtentwicklungssenat billigt die im Sitzungsvortrag vorgeschlagene Behandlung der Anregungen aus der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB
3. Der Stadtentwicklungssenat billigt die im Sitzungsvortrag vorgeschlagene Behandlung der Anregungen aus der Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB
4. Der Stadtentwicklungssenat beauftragt das Baureferat den Entwurf der Flächennutzungsplan-Änderung für das Gebiet zwischen Pfeuferstraße und Nebingerhof vom 22.09.2010 sowie den Entwurf der Begründung vom 22.09.2010 gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen.
5. Der Stadtentwicklungssenat beauftragt das Baureferat, zum Entwurf der Flächennutzungsplan-Änderung für das Gebiet zwischen Pfeuferstraße und Nebingerhof vom 22.09.2010 sowie den Entwurf der Begründung vom 22.09.2010 die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB einzuholen.
III. Finanzielle Auswirkungen:
Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht
X | 1. | keine Kosten |
| 2. | Kosten in Höhe von für die Deckung im laufenden Haushaltsjahr bzw. im geltenden Finanzplan gegeben ist |
| 3. | Kosten in Höhe von für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungsvorschlag gemacht: |
| 4. | Kosten in künftigen Haushaltsjahren: Personalkosten: Sachkosten: |