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Inhalt
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/2022/5473-51

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Beratungsfolge

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I. Sitzungsvortrag:

 

Die Katholische Kirchenstiftung Unsere Liebe Frau beantragte mit Schreiben vom 12.04.2022 einen freiwilligen Investitionszuschuss der Stadt Bamberg zu Reparatur- und Sicherungsarbeiten der Grundstücksumfassungsmauer des Kindergartens St. Johannes.

 

Der Betrieb des Kindergartens findet derzeit noch im Ausweichquartier, Laurenzistraße 20 in Bamberg, statt. Das eigentliche Kindergartengebäude auf dem Grundstück Oberer Stephansberg 7 in Bamberg musste für einen Ersatzneubau mit Erweiterung abgerissen werden. Der noch im Bau befindliche Ersatzneubau wird nach aktuellem Stand zum 01.11.2022 in Betrieb genommen und durch die Erweiterung um 2 Krippengruppen dann Betreuungsplätze für 24 Krippen- und 50 Kindergartenkinder bieten.

 

Zuletzt zeigte sich, dass sich auf der Krone der Umfassungsmauer Ziegel gelockert haben und einzelne Ziegel bereits heruntergefallen sind. Zudem weist die Mauer schadhafte Stellen am Putz auf. Putzteile drohen ebenfalls herunter zu brechen. Die marode Bausubstanz stellt nach Inbetriebnahme des neuen Gebäudes, bei bestimmungsgemäßer Nutzung der Außenfläche als Spielbereich, eine Gefahr für die spielenden Kinder dar.

 

Die veranschlagten Gesamtkosten für die notwendigen Reparatur- und Sicherungsarbeiten an der Grundstücksumfassungsmauer belaufen sich laut Kostenvoranschlag auf 52.494,47 €.

 

Bei Gesamtkosten von über 30.000,00 € ist ein Beschluss des Stadtrates nach Vorbehandlung im Jugendhilfeausschuss erforderlich. Der Zuschuss beträgt 50 % der veranschlagten Kosten, hier also 26.248,00 €. Die zwingende Notwendigkeit der Durchführung dieser Sanierungsmaßnahmen wird seitens des Stadtjugendamtes anerkannt.

 

Die Verwaltung schlägt deshalb vor, der Katholischen Kirchenstiftung des Kindergartens St. Johannes einen Zuschuss in Höhe von 50 % der zuwendungsfähigen Kosten, also insgesamt maximal     26.248,00 € zu gewähren.

 

Die Bewilligung der Maßnahmen wird dem Grunde nach ausgesprochen. Allerdings erfolgt die Auszahlung des Zuschusses unter Umständen in mehreren Tranchen, verteilt auf das laufende und/oder künftige Haushaltsjahre. Die Zahlungen in den künftigen Haushaltsjahren stehen unter dem Vorbehalt der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel, die jährlich durch den Stadtrat im Rahmen der Haushaltsberatungen beschlossen werden.

 

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II. Beschlussvorschlag

II. Beschlussvorschlag:

 

1. Der Jugendhilfeausschuss nimmt vom Sitzungsvortrag Kenntnis.

2. Der Jugendhilfeausschuss empfiehlt dem Stadtrat:

2.1 Der Katholischen Kirchenstiftung Unsere Liebe Frau für die erforderlichen Reparatur- und Sanierungsarbeiten der Grundstücksumfassungsmauer des Kindergartens St. Johannes Bamberg, einen freiwilligen Investitionszuschuss in Höhe von 50 % der zuwendungsfähigen Kosten, maximal bis zu einem Betrag von 26.248,00 € zu gewähren.

2.2 Die Auszahlung des Zuschusses erfolgt im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel.

 

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III. Finanzielle Auswirkungen:

 

Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht

 

 

1.

keine Kosten

X

2.

Kosten in Höhe von 26.248,00 €, für die Deckung im laufenden Haushaltsjahr bzw. im geltenden Finanzplan gegeben ist

 

3.

Kosten in Höhe von  für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungsvorschlag gemacht:

 

4.

Kosten in künftigen Haushaltsjahren:  Personalkosten:  Sachkosten:

 

Falls Alternative 3. und/oder 4. vorliegt:

 

In das Finanzreferat zur Stellungnahme.

 

Stellungnahme des Finanzreferates:

 

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