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Inhalt
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/2010/1249-61

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Beratungsfolge

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I.              Sitzungsvortrag:

1.              Anlass der Planung

Anlass für die Änderung des Flächennutzungsplanes (Teilplan Art der Nutzung und Teilplan Landschaftsplan) in diesem Bereich ist die Aufstellung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 54 H, mit dem die rechtliche Grundlage zur Erweiterung des Nahversorgungszentrums an der Würzburger Straße geschaffen werden soll.

2.              Bisherige Darstellung im Flächennutzungs- und Landschaftsplan

Die Darstellung im wirksamen Flächennutzungsplan sieht bisher eine Sonderbaufläche mit "Geschäfts-, Büro- und Verwaltungsnutzung" vor. Der Landschaftsplan enthält folgende Darstellungen: Wohnsiedlungsbereich und Bereich mit zu erhaltender Grünausstattung.

3.              Beabsichtigte Darstellung im Flächennutzungs- und Landschaftsplan

Der Flächennutzungsplan wird im so genannten Parallelverfahren geändert: Zukünftig wird hier eine Sonderbaufläche "Großflächiger Einzelhandel" (GEH) dargestellt mit einer Größe von ca. 0,46 ha. Der Landschaftsplan ist entsprechend der geänderten Nutzungsart anzupassen; die zu erhaltende Grünausstattung wird im Rahmen der Realisierung berücksichtigt.

4.              Parallelverfahren / Umweltbericht

Im Parallelverfahren zur Änderung Flächennutzungs- und Landschaftsplan läuft das Bebauungsplanverfahren Nr. 54 H. In der dortigen Begründung ist der Umweltbericht enthalten, der dem Umweltbericht zur o. a. Planänderung entspricht.

 

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II. Beschlussvorschlag

II.              ANTRAG

1.              Der Stadtentwicklungssenat nimmt den Bericht des Baureferates zur Kenntnis.

2.              Der Stadtentwicklungssenat beschließt gemäß § 2 Abs. 1 BauGB die Änderung des Flächennutzungsplanes für das im Plan des Stadtplanungsamtes vom 22.09.2010 abgegrenzte Gebiet.

3.              Der Stadtentwicklungssenat billigt das Plankonzept der Flächennutzungsplan-Änderung vom 22.09.2010.

4.              Der Stadtentwicklungssenat beauftragt das Baureferat, die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB im Rahmen eines 3-wöchigen Aushanges (Unterrichtung) mit Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung durchzuführen.

5.              Der Stadtentwicklungssenat beauftragt das Baureferat, die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB zu unterrichten.

 

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III. Finanzielle Auswirkungen:

 

Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht

 

x

1.

keine Kosten

 

2.

Kosten in Höhe von  für die Deckung im laufenden Haushaltsjahr bzw. im geltenden Finanzplan  gegeben ist

 

3.

Kosten in Höhe von  für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungsvorschlag gemacht:

 

4.

Kosten in künftigen Haushaltsjahren:  Personalkosten:  Sachkosten:

 

Falls Alternative 3. und/oder 4. vorliegt:

 

In das Finanzreferat zur Stellungnahme.

 

Stellungnahme des Finanzreferates:

 

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