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Inhalt
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/2022/5506-51

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Beratungsfolge

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I. Sitzungsvortrag:

 

  1. Maßnahme:

 

Die KiTa-Neubaumaßnahme der Lebenshilfe Bamberg e.V. wurde vom Jugendhilfeausschuss (11.11.2021) und Stadtrat (24.11.2021) bereits beschlossen. Für das Projekt kann in Kürze ein Förderantrag bei der Regierung von Oberfranken gestellt werden. Die Richtlinien zum Finanzausgleichsgesetz (FAZ-R) wurden mit Wirkung zum 01.03.2022 geändert und der hierin festgelegte Kostenrichtwert für Kinderbetreuungseinrichtungen von 5.010 €/qm auf 5.636 €/qm angehoben. Hierdurch errechnen sich für die Maßnahme höhere förderfähige Kosten und somit eine höhere staatliche Beteiligung.

 

  1. Kosten und Finanzierung:

    Für die KiTa-Neubaumaßnahme der Lebenshilfe Bamberg e.V. ergibt sich aus der Änderung des Kostenrichtwertes folgende Berechnung:

 

 

Stand Beschlussfassung 24.11.2021

neu

Gesamtkosten laut Kostenschätzung

3.217.926,18 €

3.217.926,18 €

Förderfähige Kosten (städtischer Bruttobetrag)

2.050.092,00 €

2.306.251,20 €

FAG-Förderung 62,5 %

1.281.307,50 €

1.441.000,00 €

Städtischer Nettoanteil

768.784,50 €

865.251,20 €

Nicht förderfähige Kosten (Anteil Träger)

1.167.834,18 €

911.674,98 €

 

Für die Stadt Bamberg ergibt sich hieraus ein um 96.466,70 € höherer Nettoanteil.

 

Die erforderlichen Haushaltsmittel werden, wie vereinbart, nach Eingang der staatlichen Mittel und Verfügbarkeit von kommunalen Finanzmitteln an den Träger ausbezahlt. Die Nettobelastung der Stadt Bamberg beträgt durch die Anpassung an den aktuellen Kostenrichtwert wie oben dargestellt für die KiTa-Neubaumaßnahme der Lebenshilfe Bamberg e.V. 865.251,20 €. Dieser Betrag wird in den nächsten Jahren im Rahmen der im jeweiligen Haushalt zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel abfinanziert.

 

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II. Beschlussvorschlag

II. Beschlussvorschlag:

 

Der Jugendhilfeausschuss empfiehlt dem Finanzsenat dem Stadtrat zu empfehlen:

 

  1. Dem Bauträger der Maßnahme Neubau einer Kindertagesstätte Lebenshilfe Bamberg, der Lebenshilfe Bamberg e.V., wird unter dem Vorbehalt einer staatlichen Finanzhilfe in Höhe von 62,5 % ein Investitionskostenzuschuss gewährt. Die Stadt Bamberg beteiligt sich hierbei an den förderfähigen Kosten mit 100%, somit

insgesamt bis zu einem Betrag von maximal  2.306.251,20

und beantragt hierzu eine staatliche Finanzhilfe in Höhe von 62,5 %.

  1. Die Bereitstellung der Zuschussmittel erfolgt gemäß Vereinbarung im Rahmen der im jeweiligen Haushalt zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel.

 

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III. Finanzielle Auswirkungen:

 

Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht

 

 

1.

keine Kosten

X

2.

Kosten in Höhe 2.306.251,20 für die Deckung im laufenden Haushaltsjahr in Form einer Verpflichtungsermächtigung gegeben ist.

 

3.

Kosten in Höhe von  für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungsvorschlag gemacht:

 

4.

Kosten in künftigen Haushaltsjahren:  Personalkosten:  Sachkosten:

 

Falls Alternative 3. und/oder 4. vorliegt:

 

In das Finanzreferat zur Stellungnahme.

 

Stellungnahme des Finanzreferates:

 

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