"Vorlesen" ist eine Funktion von Drittanbietern.

Mehr dazu in unserer Datenschutzerklärung.

Inhalt
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/2022/5518-R4

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

I. Sitzungsvortrag:

 

Die Stadtbücherei Bamberg mit ihren drei Stadtteilbüchereien Maria Hilf, St. Heinrich und St. Kunigund ist im bayerischen Vergleich von Bibliotheken der Größenklasse über 60.000 Einwohner:innen die einzige katholisch öffentliche Bücherei in Bayern, die von einer Stadt und einer Erzdiözese gemeinsam getragen wird. Die Bücherei ist wichtige und unmittelbare Partnerin im Informations- und Bildungswettbewerb vor Ort. Sie bietet nahen, niederschwelligen, kostengünstigen und konsumfreien Zugang zu Medien, stärkt Informations-, Kommunikations- und Medienkompetenz und stellt einen sicheren Austausch- und Begegnungsort für alle Bevölkerungsschichten vor Ort bereit. Sie trägt elementar zu einer inklusiven Gesellschaft bei. Eröffnet wurde die Stadtbücherei im Jahr 1961 in der Trägerschaft des Landesverbandes des St. Michaelsbundes, Fachverband für das katholische öffentliche Büchereiwesen in Bayern und der Stadt Bamberg als "Bamberger Volksbücherei" im Gebäude Deutsches Haus in der Oberen Königstraße. Der Zuspruch war von Anfang an riesig und schon Ende 1963 wurde eine Zweigstelle in Bamberg-Ost im Freizeitwerk St. Heinrich eröffnet. Zum 1. Januar 1970 erfolgte die Umbenennung in "Stadtbücherei Bamberg". In den Folgejahren wurden die Pfarrbüchereien von St. Kunigund in der Gartenstadt und Maria Hilf in der Wunderburg als neue Zweigstellen in die Stadtbücherei integriert. Am 1. Januar 1981 ging die Trägerschaft des St. Michaelsbundes auf das Erzbistum Bamberg über. Seit diesem Zeitpunkt befindet sich die Stadtbücherei in gemeinsamer Trägerschaft von Erzdiözese Bamberg und Stadt Bamberg. Die Grundlage der gemeinsamen Zusammenarbeit bildet derzeit ein Vertrag vom 16. März 1998.

 

Dort sind die für den Betrieb der Stadtbücherei wesentlichen Grundlagen zwischen Erzdiözese und Stadt Bamberg geregelt. Die Kostenverteilung erfolgt seit dem Jahr 2000 im Verhältnis Stadt Bamberg 75 % : Erzdiözese Bamberg 25 %. Stadt und Erzdiözese leisten diesen Beitrag im Form eines jährlichen Betriebskostenzuschusses an die Stadtbücherei. Im Jahr 2022 beläuft sich das Budget der Stadtbücherei auf 1.122.000 €. Die Stadt Bamberg leistet 2022 einen Betriebskostenzuschuss in Höhe von 841.500 €, die Diözese in Höhe von 280.500 €.

 

Durch die Einführung des § 2b Umsatzsteuergesetz (UStG) ist eine Neustrukturierung der Trägerschaft für die Stadtbücherei Bamberg dringend notwendig. Um im Zuge der Neuordnung der Trägerschaft auch weiterhin ein möglichst bürgernahes und ortsfestes Angebot für die Stadt Bamberg zu verwirklichen, soll die Stadtbücherei Bamberg zukünftig als öffentliche und gemeinnützige Bücherei in Trägerschaft der Stadt Bamberg geführt werden. Dies sowie der Übergang des Personals der Stadtbücherei von der Erzdiözese zur Stadt Bamberg im Sinne des § 613a BGB wurden ausführlich in der gemeinsamen Sitzung von Kultursenat und Personalsenat am 05.04.22 dargestellt (Sitzungsvortrag und Beschluss liegt als Anlage 1 bei).

 

 

Neuordnung der Trägerschaft der Stadtbücherei

 

Die Vertragspartner ordnen ihre Kooperation neu, indem die bisherige gemeinsame Trägerschaft der Stadtbücherei ab 01.01.2023 in eine alleinige Trägerschaft der Stadt Bamberg übergeht und der Kooperationspartner Erzdiözese finanziell und ideell unterstützende Aufgaben übernimmt. Dafür soll zwischen den Vertragspartnern Erzdiözese und Stadt Bamberg eine öffentlich-rechtliche Vereinbarung geschlossen werden (siehe Entwurf - Anlage 2). Der Entwurf wurde gemeinsam mit der Rechtsabteilung der Stadt Bamberg und der Erzdiözese entwickelt und abgestimmt.

 

Der Träger führt die Bücherei in eigenem Namen und auf eigene Rechnung unter Wahrnehmung aller Rechte und Pflichten und ist insbesondere für die Geschäftsführung, die Finanzverwaltung (einschließlich Rechnungsprüfung) sowie die Anstellung von haupt- und nebenamtlichem Personal verantwortlich. Über die Fragen der finanziellen Ausstattung und die Benutzungsordnung der Stadtbücherei, in dienstrechtlichen und personellen Fragen sowie über alle weiterreichenden Sachfragen entscheidet der Träger. Verantwortliche Leitung ist und bleibt die Büchereileitung, Frau Diplom-Bibliothekarin Christiane Weiß.

 

Die Stadtbücherei kann nach einer alleinigen Übernahme der Trägerschaft im Haushalt der Stadt als gemeinnütziger steuerbefreiter Betrieb gewerblicher Art geführt werden, was durch eine entsprechende Satzung im Sinne von § 60 Abgabenordnung sichergestellt werden kann. Sie wird als kulturelle Einrichtung (budgetiertes Amt, wie ETA Hoffmann Theater, Städtische Musikschule, Volkshochschule Bamberg Stadt) im Kulturreferat geführt.

 

Das Erzbistum Bamberg überträgt mit Unterzeichnung der Vereinbarung seinen Anteil an den übergehenden Betriebsmitteln der Stadtbücherei dankenswerterweise unentgeltlich auf die Stadt Bamberg. Zu diesen Betriebsmitteln zählen neben der Einrichtung insbesondere der Medienbestand der Stadtbücherei zu den übernommenen Vertragsverhältnissen gehören u.a. laufende Mietverträge.


 

Weitere bestehende Verträge und Erläuterungen zum Anpassungsbedarf


§ 1 Abs. 4 der zu schließenden Vereinbarung zwischen Stadt und Erzbistum sieht grundsätzlich vor, dass der neue Träger im Wege der Vertragsübernahme in bestehende Verträge eintritt. Zwei vor Jahrzehnten geschlossene Mietverträge werden in der gegenständlichen Vereinbarung vom Übergang jedoch ausgenommen. Sie sind u.a. aufgrund zwischenzeitlicher Mietrechtsreformen und Rechtsprechung umfassend und dringend aktualisierungsbedürftig. Aufgrund des Änderungsumfangs und der Zustimmungsbedürftigkeit eines Mieterwechsels wird ein Neuabschluss zum 01.01.2023 als effizienterer Weg avisiert und mit den Rechtsnachfolgern der Vermieterseite in Verhandlungen eingetreten.

Es handelt sich dabei um:

 

a) Mietvertrag Maria Hilf vom 26.04.1999: Mieterin ist laut Vertrag von 1999 die Stadtbücherei, vertreten durch die Erzdiözese (DBW der Erzdiözese) als einem der Träger. Auf Vermieterseite sind durch Rechtsnachfolge bereits Änderungen eingetreten. Der Vertrag läuft unbefristet mit einer Kündigungsfrist von 3 Monaten zum Ablauf des Kalenderjahres.


b) Mietvertrag St. Kunigund vom 22.07.1983: Hier wurde vor 40 Jahren tatsächlich ein unbefristeter Vertrag via Wohnraummietvertragsmuster geschlossen, dessen Regelungen sich überwiegend nicht für die Nutzung des Mietobjekts als Bücherei eignen.


c) Eine Überleitung des Vertrags im Rahmen des Betriebsübergangs der Stadtbücherei auf die Stadt ist nicht ohne weiteres möglich, u.a. weil die Stadtbücherei nicht Mieterin ist, sondern die Erzdiözese.

Die übrigen Mietvertragsverhältnisse werden grundsätzlich von der Stadt übernommen, teilweise, wo einzelne Änderungen dringend erforderlich sind, werden diese noch im Laufe des Jahres mit dem Vermieter verhandelt werden (andere nach Übergang). Zu den im Laufe dieses Jahres zu verhandelnden Änderungen gehört u.a. die Laufzeitverlängerung mit Kündigungsfrist des Vertrags über das Deutsche Haus, welche sinnvollerweise auf die Laufzeitverlängerung und Kündigungsfrist der gegenständlichen Vereinbarung angepasst werden sollte. Im Übrigen sind Dauerschuldverhältnisse mit langen Laufzeiten regelmäßig auf Überarbeitungsbedarf aufgrund von Gesetzes- und Rechtsprechungsänderungen zu prüfen und ggf. entsprechend Vertragsanpassungen mit dem Vermieter zu verhandeln. Die Möglichkeit, Aktualisierungen zu verhandeln, geht nach Vertragsübergang genauso wenig verloren, wie ordentliche, fristgebundene oder außerordentlich Kündigungsmöglichkeiten.

 

d) Mietvertrag Deutsches Haus v. 29.09.2003: Als Mieterin ist hier die Stadtbücherei selbst angegeben, vertreten durch die beiden bisherigen Träger. Vermieter ist das Erzbistum. Der Mietvertrag kann grundsätzlich (unter o.g. Anpassung) im Rahmen des Betriebsübergangs auf die Stadt Bamberg übergehen. Der bisherige Mietvertrag läuft noch bis zum 31.12.2027 und verlängert sich um jeweils drei Jahre, wenn nicht mindestens zwei Jahre vor Ablauf der Geltungsdauer gekündigt wird.

 

e) Garagenmietvertrag Deutsches Haus vom 29.09.2003: Die Stadtbücherei, vertreten durch beide Träger, hat beim Erzbistum zwei Tiefgaragenstellplätze angemietet. Diese Vereinbarung wurde unbefristet abgeschlossen mit Kündigungsfrist bis zum 3. Werktag zum Ablauf des übernächsten Kalendermonats. Sie kann problemlos im Rahmen des Betriebsübergangs auf die Stadt übergehen, ohne dass es einer Regelung bedarf.

 

f) Mietvertrag St. Heinrich v. 14.02.2005: Vermieterin ist laut Vertrag das Deutsche Erwachsenen- Bildungswerk e.V., Mieterin die Stadtbücherei, vertreten durch beide Träger. Das Mietverhältnis ist unbefristet und mit Acht-Wochen-Frist zum Monatsende kündbar. Grundsätzlich kann man den Vertrag im Rahmen des Betriebsübergangs übernehmen.

 

Darüber hinaus kooperiert die Stadtbücherei mit Schulen im Rahmen der Bildung. Soweit diese vom Zweckverband getragen werden, gehen die Vereinbarungen mit dem Betriebsübergang auf die Stadt über. Soweit diese von der Stadt getragen werden, wandelt sich das Vertragsverhältnis zum 01.01.2023 mit dem Betriebsübergang in eine verwaltungsinterne Angelegenheit.


Mit dem Betriebsübergang gehen sämtliche Leihverhältnisse über Medien, die zum 01.01.2023 zwischen der Stadtbücherei und den Nutzer:innen bestehen (werden), ebenfalls auf den neuen Träger über.

 


 


Haushalt der Stadtbücherei für 2023

 

Seit dem Jahr 2000 wurde der Zuschussbedarf der Stadtbücherei (= Jahresergebnis, d.h. Gesamtausgaben abzüglich Gesamteinnahmen) im Verhältnis Stadt Bamberg 75 % und Erzdiözese Bamberg 25 % aufgeteilt. Die neue Vereinbarung sieht unter § 4 eine Unterstützung durch die Diözese in Form der Vermietung der Räumlichkeiten in der Oberen Königstraße (Hauptstelle der Stadtbücherei) sowie die Gewährung von echten Zuschüssen aus strukturpolitischen Gründen zur Förderung der Arbeit der Stadtbücherei vorerst bis 31. Dezember 2027 vor. Die Höhe dieser Zuschüsse soll jährlich grundsätzlich 25 % der nicht durch Einnahmen der Stadtbücherei (ohne Zuschüsse der Vertragspartner) gedeckten Aufwendungen finanzieren. Hier ist eine enge Zusammenarbeit mit der Erzdiözese vorgesehen, um die Leistungen der Bücherei und die Verwendung der gewährten Mittel nachzuweisen und durch die Diözese prüfbar zu machen.

 

Bei Übernahme der Trägerschaft durch die Stadt Bamberg wird die Stadtbücherei im Haushaltsplan der Stadt mit einem eigenen Unterabschnitt und Haushaltsstellen nach den Grundsätzen der kommunalen Haushaltssystematik geführt. Dies soll in Abstimmung mit der Büchereileitung demnächst mit dem Kämmereiamt erarbeitet werden.

 

Bereits jetzt wird als Anlage 4 der Haushaltsentwurf der Stadtbücherei für das Jahr 2023 vorgestellt, der im Rahmen der Haushaltsberatungen 2023 dann vorgelegt und genehmigt werden soll.

 

Die Hochrechnung für das Jahr 2023 ergibt Gesamtausgaben von 1.296.400 € (Entwurf 2022: 1.251.000 €). Die Erhöhung ergibt sich vor allem durch eine tarifbedingte Steigerung der Personalkosten sowie die zu erwartenden höheren Betriebs- und Energiekosten. Der Medienetat wurde wieder mit 100.000 € angesetzt – wie auch bereits bei den Haushaltsberatungen 2022 beschlossen. Die Gesamteinnahmen liegen 2023 bei 426.100 € (inkl. dem voraussichtlichen Zuschuss der Erzdiözese Bamberg, der 2022 290.100 € betrug).
 

Das errechnete Budget der Stadtbücherei beträgt im kommenden Jahr damit 870.300 € (Betriebskostenzuschuss der Stadt Bamberg 2022: 841.500 €). Inklusive des erhöhten Zuschusses der Erzdiözese Bamberg ergibt sich so eine Budgetsteigerung in Höhe von 3,42 % (38.400 €) auf einen Gesamtzuschussbedarf in 2023 in Höhe von 1.160.400 € (870.300 € (Stadt) plus 290.100 € (Diözese))

 

 

Reduzieren

II. Beschlussvorschlag

II. Beschlussvorschlag:

Der Kultursenat empfiehlt dem Finanzsenat und dem Stadtrat folgende Beschlussfassung:

 

  1. Der Sitzungsvortrag hat zur Kenntnis gedient.
  2. Der Übernahme der alleinigen Trägerschaft für die Stadtbücherei durch die Stadt Bamberg wird unter dem Vorbehalt des positiven Abschlusses der erforderlichen Mietverträge für die Zweigstellen Maria Hilf und St. Kunigund sowie der Laufzeitanpassung des Mietverhältnisses im Deutschen Haus zugestimmt.
  3. Die Verwaltung wird beauftragt, bezüglich der notwendigen Neufassung der Mietverträge für die Zweigstellen Maria Hilf und St. Kunigund und der Laufzeitanpassung des Mietverhältnisses Deutsches Haus in Verhandlung zu treten sowie den Betriebsübergang der Stadtbücherei auf  die Stadt Bamberg zum 01.01.2023 vorzubereiten und ggf. umzusetzen.
  4. Der dem Sitzungsvortrag als Anlage 2 beigefügten Vereinbarung zwischen der Stadt Bamberg und dem Erzbistum Bamberg über die Neuordnung der Trägerschaft wird unter Beachtung der Vorbehalte nach Punkt 2 des Beschlusses zugestimmt.

 

 

Reduzieren


III. Finanzielle Auswirkungen:

 

Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht

 

 

1.

keine Kosten

 

2.

Kosten in Höhe von  für die Deckung im laufenden Haushaltsjahr bzw. im geltenden Finanzplan  gegeben ist

 

3.

Kosten in Höhe von  für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungsvorschlag gemacht:

X

4.

Kosten in künftigen Haushaltsjahren: Budget von 870.300 € im Jahr 2023 sowie evtl.

notwendige tarifbedingte Steigerungen der Personalkosten und der Betriebskosten in den

Folgejahren

 

Falls Alternative 3. und/oder 4. vorliegt:

 

In das Finanzreferat zur Stellungnahme.

 

Stellungnahme des Finanzreferates:

 

Hinsichtlich der geplanten Vorgehensweise bestehen von Seiten des Finanzreferates keine Einwände. Die Bereitstellung der benötigten Haushaltsmittel in künftigen Jahren trifft der Stadtrat im Rahmen der Haushaltsberatungen.

 

Das Finanzreferat gibt allerdings zu bedenken, dass nach Ablauf des Vertrages zum 31.12.2027 die Gefahr besteht, dass die Erzdiözese die Finanzierungsbeteiligung einstellen könnte. Dann würde die Stadt Bamberg das Finanzierungsrisiko zu 100 % selbst tragen müssen.

 

Reduzieren

Anlagen

Loading...