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Inhalt
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/2022/5593-51

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Beratungsfolge

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I. Sitzungsvortrag:

 

Die gemeinsame Erziehungsberatungsstelle für die Stadt und den Landkreis Bamberg hat die Aufgabe Kinder, Jugendliche und Eltern beratend im Rahmen einer Einzelfallarbeit oder bei Gruppengesprächen entsprechend zur Seite zu stehen und Lösungen für ihre Situation zu finden. Vor allem bei folgenden Problemen:

 

  • Fragen zur Erziehung und Entwicklung
  • Auffälligkeiten im emotionalen und sozialen Verhalten
  • Beziehungskonflikte oder Gewalt in der Familie
  • Probleme im Kindergarten, Schule oder Ausbildung
  • Seelische Probleme
  • Probleme in der Partnerschaft
  • Trennung und Scheidung
  • Konflikte bei Sorgen und umgangsrechtlichen Fragen
  • Individuelle Lebensprobleme junger Menschen

Mit Vertrag vom 28.11.1996 zwischen dem Caritasverband für die Erzdiözese Bamberg e.V., dem Landkreis Bamberg und der Stadt Bamberg wurde die Aufgaben übertragen und die Abrechnungsmodalitäten festgelegt. Durch Änderungen innerhalb der unterschiedlichen Caritasvereine ist nunmehr der Caritasverband für die Stadt Bamberg und den Landkreis Forchheim e.V. als Rechtsnachfolger Vertragspartner in o.g. Vertrag. Bei den übertragenen Aufgaben handelt sich um eine Pflichtaufgabe gem. § 2 Abs. 2 Nrm. 2 und 4 i.V.m. §§ 16 und 28 SGB VIII. Die Kommunen können die Leistung selbst erfüllen oder anerkannte Träger der freien Jugendhilfe fördern. Sofern Erziehungsberatung von letzteren betrieben wird oder werden kann, soll die öffentliche Jugendhilfe von eigenen Maßnahmen absehen und die Träger unter Beachtung der §§ 74 ff SGB VIII fördern. Von den rund 180 multidisziplinär ausgestattete Erziehungsberatungsstellen (einschließlich Nebenstellen und Außensprechstunden) in Bayern sind die weit überwiegende Zahl an Träger übertragen.

Der Caritasverband beantragte in den letzten Jahren mehrmals eine höhere Sachkostenbeteiligung, wie in dem zugrundeliegenden Vertrag vereinbart. Aufgrund der Tatsache, dass die geforderte Erhöhung der Sachkosten einen mittleren 5-stelligen Betrag pro Jahr bedeutet und es sich um eine reine Dienstleistung handelt, die auch von anderen Trägern ausgeführt werden könnte, muss neu ausgeschrieben werden. Dies wurde in einem ersten Spitzengespräch mit dem Caritasverband und dem Landkreis am 29.04.2021 ausführlich erörtert. Da die beantragte Änderung der Finanzierung weiter aufrechterhalten wurde, was eine signifikante Anpassung des Vertrages erforderlich machen würde, wurde in einem weiteren gemeinsamen Gespräch am 13.07.2021 seitens Stadt und Landkreis Bamberg erklärt, den bestehenden Vertrag mit dem Träger der Beratungsstelle kündigen zu wollen. Die Kündigung des bestehenden Vertrages durch Stadt und Landkreis Bamberg erfolgte fristgerecht zum Ablauf des 31.12.2023. Im Spitzengespräch wurde vereinbart, dass zur Verringerung der Eigenbeteiligung des Trägers die Beteiligung an den Sachkosten in den Kalenderjahren 2022 und 2023 von 50 % auf 70 % angehoben werden soll. Der Kreistag hat dieser Regelung bereits zugestimmt.

 

Derzeit befinden sich Stadt und Landkreis in einer konzeptionellen Absprache. Zudem müssen die Ausschreibungsmodalitäten vorbereitet werden. Mit dem Landkreis Bamberg hat man sich dahingehend auf eine Markterkundung geeinigt, um den potentiellen Träger zu finden. Eine Markterforschung ist zeitnah erforderlich, obwohl die Vertragslaufzeit erst zum 31.12.2023 endet, da eine größere Vorlaufzeit auch bezüglich Räumlichkeiten bei einem möglichen Trägerwechsel anzunehmen ist.

 

Die finanziellen/personellen Rahmenbedingungen sehen wie folgt aus:

 

  • Zuständigkeit der Erziehungsberatungsstelle für die Stadt und den Landkreis Bamberg (unverändert im Vergleich zum bisherigen Vertrag)
  • 7,0 Stellen für pädagogisches Personal in einem multiprofessionellen Team gem. der Förderrichtlinie des Freistaates Bayern (unverändert im Vergleich zum bisherigen Vertrag)
  • 0,5 Stelle für die aufsuchende Arbeit (z.B. in Stadtteilzentren, Familienstützpunkten etc.) gem. der Förderrichtlinie des Freistaates Bayern (neu im Vergleich zum bisherigen Vertrag)
  • Deckelung der Kosten für Sachaufwand und nicht-förderfähigem Personal
  • Eigenanteil des Träges (mind. 10 %)

 

 

 

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II. Beschlussvorschlag

II. Beschlussvorschlag:

 

Der Jugendhilfeausschuss empfiehlt dem Finanzsenat dem Stadtrat zu empfehlen:

 

  1. Der Stadtrat nimmt vom Bericht der Verwaltung Kenntnis.

 

  1. Der Stadtrat stimmt der Anhebung der Beteiligung an den Sachkosten von 50 % auf 70 % für die Kalenderjahre 2022 und 2023 zu. Das entspricht einem Betrag von ca. 15.000,00 € p.a.

 

  1. Der Stadtrat beauftragt die Verwaltung alle dafür notwendigen Maßnahmen zu ergreifen um einen potentiellen Träger zum 01.01.2024 zu finden.

 

  1. Der Stadtrat stimmt unter den Voraussetzungen zu, dass sich der Vertragszeitraum von 2024 bis 2027 erstreckt und beauftragt die Verwaltung die Haushaltsmittel im Rahmen des Globalbetrages Jugend zur Verfügung zu stellen.

 

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III. Finanzielle Auswirkungen:

 

Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht

 

 

1.

keine Kosten

X

2.

Kosten in Höhe von 195.000,00 € incl. Erhöhung, für die Deckung im Rahmen des Globalbetrages gegeben ist.

 

3.

Kosten in Höhe von  für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungsvorschlag gemacht:

X

4.

Kosten in künftigen Haushaltsjahren: Sachkosten: 2023: ca. 195.000,00 € (Globalbetrag)

 

Falls Alternative 3. und/oder 4. vorliegt:

 

In das Finanzreferat zur Stellungnahme.

 

Stellungnahme des Finanzreferates:

 

Grundsätzlich handelt es sich um eine freiwillige Leistung. Der Beschlussvorschlag verstößt gegen die Auflage der Regierung von Oberfranken aus dem Genehmigungsschreiben 2022, die Gewährung von freiwilligen Leistungen deutlich zu senken. Die Finanzierung über den Globalbetrag Jugend muss zu Lasten anderer Projekte erfolgen.

 

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