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Inhalt
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/2010/1265-20

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Beratungsfolge

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I.              Sitzungsvortrag:

 

Mit Wirkung zum 01.01.1999 wurden dem Entsorgungs- und Baubetrieb der Stadt Bamberg (EBB) durch Betriebssatzung u. a. folgende Aufgaben übertragen:

·                die schadlose Ableitung und Behandlung von Abwässern einschl. der Klärschlammverwertung und -beseitigung und alle den Betriebszweck fördernden Maßnahmen sowie Entsorgungsaufgaben, die dem EBB aufgrund vertraglicher Vereinbarungen obliegen, ferner hoheitliche Aufgaben i. R. der städtischen Satzungen, insbesondere der Vollzug der Entwässerungssatzung, der Grubenräumungssatzung, der Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung und zur Fäkalabfallbeseitigungssatzung;

·                die Reinigung der öffentlichen Verkehrsflächen, soweit sie in der Anlage zur Straßenreinigungssatzung aufgeführt sind, ferner hoheitliche Tätigkeiten i. R. der städtischen Satzungen, insbesondere der Vollzug der Straßenreinigungssatzung und der dazugehörigen Gebührensatzung;

·                der Neubau und Unterhalt der dem öffentlichen Verkehr gewidmeten Straßen, Wege und Plätze nach Maßgabe des Bayerischen Straßen- und Wegegesetzes sowie die Aufgabe, diese öffentlichen Straßen innerhalb der geschlossenen Ortslage zu räumen und zu streuen (Þ Winterdienst).

 

Für die Abgeltung der Leistungen des EBB entrichtet die Stadt Bamberg innerhalb des Budgetringes 650 folgende Zahlungen, die jährlich i. R. der Wirtschafts- und Haushaltsplanung vereinbart werden:

·                Gemeindeanteile an den Entwässerungs- und Straßenreinigungsgebühren bei Gr. 6402

·                Dienstleistungsentgelte bei Gr. 6369

 

In der Praxis erhält der EBB monatliche Abschlagszahlungen für die auf öffentlichen Grund entfallenden Straßenreinigungs- und Entwässerungsgebühren sowie u. a. für die Kosten des Winterdienstes.

Nach Ablauf eines Jahres (Þ Winterdienst) bzw. nach Ablauf von drei Jahren (Þ Straßenreinigung und Entwässerung) erfolgt eine Spitzabrechnung der i. R. der Aufgabenerfüllung entstandenen Kosten mit den geleisteten Abschlägen; entstehende Differenzen sind auszugleichen (vgl. auch Anlage 2).

 

Ausweislich der vorliegenden Spitzabrechnung (vgl. Anlage 1) beläuft sich die Unterfinanzierung bei den Dienstleistungsentgelten für Winterdienst im Jahr 2009 sowie den Gebühren für Straßenreinigung und Entwässerung in den Jahren 2007 mit 2009 auf insgesamt 1.307.393,68 €. Der Betrag ist nachvollziehbar begründet und setzt sich folgendermaßen zusammen:

·                Straßenreinigungsgebühren öffentlicher Grund von 2007 mit 2009                66.137,00 €

·                Entwässerungsgebühren öffentlicher Grund von 2007 mit 2009              991.087,05 €

·                Dienstleistungsentgelt Winterdienst für 2009              250.169,63 €

 

Die Restmittel der allgemeinen Deckungsreserve (HSt. 91800.85000) reichen bei weitem nicht aus, um die vorerwähnten Verpflichtungen gegenüber dem EBB finanziell aufzufangen. Vor diesem Hintergrund wird vorgeschlagen, zur Deckung der Mehrausgaben auf Mehreinnahmen bei den Schlüsselzuweisungen zurückzugreifen (HSt. 90100.04100).

 

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II. Beschlussvorschlag

II.              Beschlussantrag:

 

              Der Finanzsenat empfiehlt dem Stadtrat folgende Beschlussfassung:

 

 

1.              Auf Antrag des Entsorgungs- und Baubetriebes werden außerplanmäßig bereitgestellt:

 

Haushaltsstelle

namentliche Bezeichnung

Veränderung

neuer Ansatz

63000.64010

„Hausgebühren“ öff. Straßengrund

- Abrechnung für Vorjahre -

(UA Gemeindestraßen)

1.057.230 €

1.057.230 €

67510.63680

Dienstleistungsentgelt

- Abrechnung für Vorjahre –

(UA Winterdienst)

250.170 €

250.170 €

Summe:

 

+ 1.307.400 €

 

 

              Die Anordnungsbefugnis für diese Haushaltsstelle wird beim Amt 20 angesiedelt.

 

 

2.              Deckung erfolgt durch Mehreinnahmen bei

 

Haushaltsstelle

namentliche Bezeichnung

Veränderung

neuer Ansatz

90100.04100

Allgemeine Zuweisungen

- Schlüsselzuweisungen -

+ 1.307.400 €

15.552.785 €

 

 

3.              Mittelfreigabe

 

Haushaltsstelle

Freibetrag

Anteil

63000.64010

1.057.230 €

100 %

67510.63680

250.170 €

100 %

 

 

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III.              Finanzielle Auswirkungen:

 

Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht

 

 

1.

keine Kosten

 

2.

Kosten in Höhe von                , für die Deckung im Haushaltsplan 2010 bzw. im geltenden Finanzplan gegeben ist

X

3.

Kosten in Höhe von 1.307.400 € bei HSt. 63000.64010 und HSt. 67510.63680, für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist.

Mangels Alternativen wird vorgeschlagen, vorhandene Mehreinnahmen bei den

Schlüsselzuweisungen in Anspruch zu nehmen (HSt. 90100.04100).

 

4.

Kosten in künftigen Haushaltsjahren:  Personalkosten:  Sachkosten:

 

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