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Inhalt
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/2022/5624-41

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Beratungsfolge

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I. Sitzungsvortrag:

 

Mit Beschluss des Stadtrates vom 28.07.2021 wurde das Kuratorium der VHS Bamberg Stadt auf die Dauer von drei Jahren bis zum 31.07.2024 berufen.

 

Der bisherige Vertreter der Medien und stellvertretende Vorsitzende, Herr Michael Memmel, scheidet durch seinen Wechsel zur Stadt Bamberg aus dem Kuratorium aus.

 

Für seine Nachfolge als Vertreter der Medien bittet das Kuratorium gemäß einstimmigem Beschluss der Sitzung vom 13.07.2022 um die Berufung von

 

Herrn Mischa Salzmann, Geschäftsführer.

 

Als stellvertretende Vorsitzende hat das Kuratorium aus seiner Mitte

 

Frau Dr. Bettina Wagner, Bibliotheksdirektorin,

 

einstimmig gewählt.

 

In der Versammlung der Kursleitungen am 29.04.2022 wurde

 

Frau Anke Lang

 

als Vertreterin der Kursleitungen bestätigt, sowie

 

Herr Dr. Dr. habil. Matthias Scherbaum

 

als Nachfolger für den zum 31.07.2021 ausgeschiedenen zweiten Vertreter der Kursleitungen, Herrn Marc Olivier Talabardon, gewählt.


Gemäß § 8 Abs. 5 der Satzung der Volkshochschule Bamberg Stadt vom 10.08.1976, zuletzt geändert durch Satzung vom 24. Juli 2020, ist der Lehrplan (Programmvorschlag) dem Stadtrat zur Genehmigung vorzulegen, nachdem das Kuratorium gem. §4 Abs. 5 Buchstabe a) der Satzung der Volkshochschule Bamberg Stadt dazu gutachterlich gehört wurde.

 

In seiner Sitzung vom 13.07.2022 hat das Kuratorium dem Programmvorschlag für das Herbst-/Wintersemester 2022/2023 einstimmig zugestimmt. An dieser Sitzung haben auch Vertreterinnen und Vertreter der Fraktionen teilgenommen.

 

 

 

 

 

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II. Beschlussvorschlag

II. Beschlussvorschlag:

 

Der Kultursenat empfiehlt der Vollsitzung folgende Beschlussfassung:

 

  1. Vom Sitzungsvortrag der Verwaltung wird Kenntnis genommen.
  2. Herr Mischa Salzmann, Geschäftsführer, wird mit sofortiger Wirkung als stimmberechtigtes Mitglied in das Kuratorium der Volkshochschule Bamberg Stadt berufen.
  3. Dem Programmvorschlag der Volkshochschule für das Herbst-/Wintersemester 2022/2023 wird zugestimmt.

 

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III. Finanzielle Auswirkungen:

 

Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht

 

X

1.

keine Kosten

 

2.

Kosten in Höhe von  für die Deckung im laufenden Haushaltsjahr bzw. im geltenden Finanzplan  gegeben ist

 

3.

Kosten in Höhe von  für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungsvorschlag gemacht:

 

4.

Kosten in künftigen Haushaltsjahren:  Personalkosten:  Sachkosten:

 

Falls Alternative 3. und/oder 4. vorliegt:

 

In das Finanzreferat zur Stellungnahme.

 

Stellungnahme des Finanzreferates:

 

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Anlagen

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