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Inhalt
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/2022/5715-49

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Beratungsfolge

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I. Sitzungsvortrag:

 

Seit einigen Jahren wird der Unterabschnitt 55100 – Allgemeine Sportpflege und -förderung – mit einem Globalbetrag für sachlich zusammenhängende freiwillige Ausgaben ausgestattet.

 

 Im Haushaltsplan 2022 sind hierfür bei Haushaltsstelle 55100.70000

 

 

200.000,- Euro

 

 

veranschlagt.

 

 

Dem Senat für Bildung, Kultur und Sport ist es als Fachsenat vorbehalten, über die endgültige Aufteilung zu beschließen.

 

 Die Verwaltung schlägt daher vor, den Globalbetrag wie folgt zu verteilen:

 

 

 

 

 

 

 

 

 


 

Haushaltsstelle

 

 

Betrag 2022/21

(in Euro)

 

Erläuterungen

 

 

55100.70000

 

Zuschuss an Sportvereine zur Jugendförderung

 

 

55100.70010

 

Zuschuss an Sportvereine für besondere Veranstaltungen

 

 

55100.70020

 

Zuschuss an Sportvereine für besondere Veranstaltungen 2

 

 

55100.70500

 

Zuschuss an Stadtverband für Sport

für die Durchführung der Stadtmeisterschaften

 

 

55100.70510

 

Zuschuss an die Bamberger Turn- und Sportvereine

 

a) sog. „Allgemeiner Zuschuss“ - nach Mitgliederzahlen und Jugendanteil

(gem. Ziff. 2 der Sportförderrichtlinien)

 

b) Zuschuss an Spiel- und Sportgemeinschaften

(gem. Ziff. 10 der Sportförderrichtlinien)

 

 

55100.70520

 

Zuschüsse an Sportvereine für Pachtermäßigung (Postsportverein Bamberg)

 

 

 

 

 

 

55100.70530

 

Zuschüsse für Übungsleiter/innen

 

a) gem. Ziff. 3 der Sportförderrichtlinien

b) für DLRG Ortsverband Bamberg-Gaustadt

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

55100.70540

 

Jubiläumsgaben an Turn- und Sportvereine

 

 

 

55100.70590

 

Zuschuss für sportliche Jugendarbeit an Bayerischer Landes-Sportverband (BLSV) – Kreis Bamberg

 

 

 

55100.70610

 

Zuschuss an Turn- und Sportvereine für Wettkämpfe im Bambados

 

 

55100.70630

 

Zuschuss an SKC Viktoria Bamberg e.V.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

55100.70640

 

Zuschuss an Sportvereine für Fahrtkosten

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

55100.70650

 

Zuschuss an Sektion Bamberg des Deutschen Alpenvereins e.V.

 

 

 

 

 

 

55100.70660

 

Zuschuss an Schachclub Bamberg e.V.

 

 

 

 

 

55100.70670

 

Zuschuss an TTL Basketball Bamberg e.V. zum Sportbetrieb der Rollstuhlbasketballer

 

 

55100.70690

 

Zuschuss an den Ski-Club Bamberg e.V.

 

 

55100.70710

 

Zuschuss für die Nachwuchsarbeit im Basketball

 

 

 

 

 

 

55100.70720

 

Zuschuss für die Nachwuchsarbeit im DFB-Stützpunkt Bamberg

 

 

 

Summe

 

 

 

 

 

7.000,-/7.000,-

 

 

 

 

 

Zuschuss an Bamberger Sportvereine für Zwecke der Jugendförderung.

 

 

 

1.421,45/1.500,-

 

 

 

 

 

500,-/500,-

 

 

 

 

 

0,-/0,-

 

 

 

 

 

 

 

 

 

23.349,02/33.612,14

 

 

 

 

 

2.220,-/2.220,-

 

 

 

 

 

 

 

300,-/300,-

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

147.825,04/142.429,73

 

 

 

1.082,-/1.082,-

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

1.000,-/375,-

 

 

 

 

 

 

2.677,-/2.677,-

 

 

 

 

 

 

 

0,-/0,-

 

 

 

 

 

2.500,-/2.500,-

 

Zuschuss an Bamberger Sportvereine für besondere Veranstaltungen wie z.B. Austragung einer Bayer. oder Deutschen Meisterschaft.

 

 

 

 

 

 

 

In diesem Jahr coronabedingt kein Bedarf.

 

 

 

 

 

 

 

 

(gem. Ziffer 3.1 der Sportförderrichtlinien).

 

 

 

 

(gem. Ziffer 3.1 der Sportförderrichtlinien)

 

 

 

 

 

 

Zuschuss als Ausgleich für die unentgeltliche Nutzung der Sportanlagen durch Bamberger Schulen

 

 

 

 

 

 

 

 

Seit 01.01.2006 hat der Freistaat Bayern seine Sportförderung auf eine pauschale Vereinsförderung umgestellt. Aus den Mitgliederzahlen und der Anzahl der eingesetzten Übungsleiterlizenzen wird eine Mitgliedereinheit errechnet, für die der Freistaat einen Punktwert zur Verfügung stellt. Die Auszahlung erfolgt über die Kreisverwaltungsbehörden bzw. kreisfreien Städte, im Falle der DLRG direkt über den DLRG-Landesverband.

Entsprechend Ziff. 3.2 der Sportförderrichtlinien wird vorgeschlagen, den Betrag in derselben Höhe zusätzlich durch die Stadt Bamberg zur Verfügung zu stellen.

 

 

Zuschuss aufgrund folgender Vereinsjubiläen gem. Ziff. 3.6 Sportförderrichtlinien:

75 Jahre SKC Viktoria

125 Jahre ASG Hofer

 

 

Aufgrund von Beschlüssen des Senats für Bildung, Kultur und Sport und des Stadtrats erhält die Bayer. Sportjugend im BLSV - Kreis Bamberg - seit Jahren diesen Zuschuss für Sportveranstaltungen.

 

In diesem Jahr coronabedingt kein Bedarf.

 

 

 

 

Aufgrund von Beschlüssen des Senats für Bildung, Kultur und Sport und des Stadtrats wird dieser Zuschuss seit Jahren – außerhalb der Sportförderrichtlinien – zu den jährlich anfallenden Pacht- und Betriebskosten für die Spielstätte im Volkspark gewährt.

 

 

 

 

 

 

 

 

6.415,49/2.094,13

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

2.677,-/2.677,-

 

 

 

 

 

 

 

 

 

671,-/671,-

 

 

 

 

 

 

 

 

262,-/262,-

 

 

 

 

 

 

100,-/100,-

 

 

 

 

 

0,-/0,-

 

 

 

 

 

 

 

 

 

0,-/0,-

 

 

 

 

200.000 Euro

 

 

 

 

 

 

 

 

Die Fahrtkostenzuschüsse fallen teilweise schon zu Beginn bzw. im Laufe des Jahres an. Sie sind ein sog. „Geschäft der laufenden Verwaltung“. Mit Beschluss des Kultursenats vom 07.03.2013 wurden deshalb bereits Mittel in Höhe von 17.000 Euro vorab aus dem Globalansatz bereitgestellt und zwischenzeitlich in Höhe von 6086,09,- Euro an berechtigte Vereine ausgezahlt.

(gem. Ziffer 3.3 der Sportförderrichtlinien)

 

 

Aufgrund einer Empfehlung des Senats für Bildung, Kultur und Sport beschloss der Stadtrat, dem Verein - außerhalb der Sportförderrichtlinien - diesen Zuschuss zu den jährlichen Mietkosten für den Kletterraum im Anwesen Fabrikbau 1 zu gewähren.

 

 

Aufgrund von Beschlüssen des Senats für Bildung, Kultur und Sport und des Stadtrats wird dieser Zuschuss seit Jahren - außerhalb der Sportförderrichtlinien - zu den jährlich anfallenden Mietkosten für das Spiellokal gewährt.

 

 

Zuschuss entsprechend dem Beschluss des Senats für Bildung, Kultur und Sport vom 18.07.2002.

 

 

 

 

Zuschuss zu den Betriebskosten für das Vereinsgelände in Bug

 

 

 

 

In diesem Jahr coronabedingt kein Bedarf.

 

 

 

 

 

 

 

 

In diesem Jahr coronabedingt kein Bedarf

 

 

 

 

 

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II. Beschlussvorschlag

II. Beschlussvorschlag:

 

1. Vom Bericht der Verwaltung wird Kenntnis genommen.

 

2. Der Senat für Bildung, Kultur und Sport stimmt der vorgeschlagenen Verteilung des

Globalbetrags zu.

 

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III. Finanzielle Auswirkungen:

 

Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht

 

 

1.

keine Kosten

X

2.

Kosten in Höhe von 200.000 €, für die Deckung im laufenden Haushaltsjahr bzw. im geltenden Finanzplan gegeben ist

 

3.

Kosten in Höhe von  für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungsvorschlag gemacht:

 

4.

Kosten in künftigen Haushaltsjahren:  Personalkosten:  Sachkosten:

 

Falls Alternative 3. und/oder 4. vorliegt:

 

In das Finanzreferat zur Stellungnahme.

 

Stellungnahme des Finanzreferates:

 

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