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Inhalt
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/2010/1276-38

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Beratungsfolge

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I.              Sitzungsvortrag:

 

Die Baumschutzverordnung der Stadt Bamberg besteht seit dem Jahr 1993. Im Jahr 2001 stellte die GAL-Fraktion im Bamberger Stadtrat den Antrag, dass die Verwaltung unaufgefordert über den Vollzug berichten solle.

 

Im Jahr 2003 wurde der Geltungsbereich der Baumschutzverordnung den städtebaulichen Entwicklungen angepasst und das vereinfachte Genehmigungsverfahren für Nadel- und Obstbäume eingeführt. Mit einem Antrag auf Fällung von Nadel- oder Obstbäumen (außer Walnuss) verpflichtet sich der Antragsteller nunmehr einen Ersatzbaum in entsprechender Größe zu pflanzen und kann dadurch mit einer beschleunigten und weniger aufwändigen Bearbeitung rechnen. Damit wurde der Tatsache Rechnung getragen, dass ein Großteil der Antragsteller durchaus bereit ist, für einen gefällten Baum Ersatz zu pflanzen. Mit der Einführung des vereinfachten Genehmigungsverfahrens hat die Akzeptanz der Baumschutzverordnung aus Sicht des Amtes für Umwelt, Brand- und Katastrophenschutz zugenommen und Verstöße gegen die Baumschutzverordnung sind seltener geworden.

 

Beim Umweltamt der Stadt Bamberg gehen jährlich ca. 250 - 300 Anträge auf Genehmigung zum Fällen von Bäumen ein. Der Anteil der Anträge im Rahmen des vereinfachten Verfahrens beträgt ca. 30 - 40 %. Zusätzlich finden noch jährlich ca. 40 Beratungen durch das Garten- und das Umweltamt statt, die sich nicht als Anträge niederschlagen, da im Beratungsgespräch der Baumbesitzer für den Erhalt des Baumes gewonnen oder von der (unzureichenden Begründung) Aussichtslosigkeit seines Antrages überzeugt werden kann. Formal werden ca. 10 Anträge jährlich abgelehnt; nur bei formeller Ablehnung entstehen Verwaltungskosten für den Bescheid.

 

Im Jahr 2009 wurden 283 Fällanträge, davon 92 im vereinfachten Genehmigungsverfahren, für

503 Laubbäume

261 Nadelbäume und

77 Obstbäume

gestellt. 12 Anträge wurden abgelehnt bzw. es wurde nur ein Rückschnitt genehmigt.

 

Die heißen und trockenen Sommer zeigen ihre Auswirkungen. So wurden in den letzten Jahren vor allem für abgestorbene oder absterbende Birken und Fichten Anträge zum Fällen gestellt.

 

Das Gartenamt der Stadt Bamberg unterstützt das Umweltamt beim Vollzug der Baumschutzverordnung und gibt zu ca. 150 Anträgen jährlich eine fachliche Stellungnahme ab.

 

Für jeden gefällten Baum ist als Ersatz ein standortheimischer Laubbaum oder - falls dies aus Platzgründen nicht möglich ist - ein Solitärstrauch zu pflanzen oder eine Ausgleichszahlung zu leisten. Die Ausgleichszahlungen bewegen sich zwischen 150 und 500 Euro pro Baum, je nach Größe des gefällten Baumes. Die Ausgleichszahlungen werden zweckgebunden eingesetzt. Mit diesen soll z.B. jetzt im Herbst 2010 eine Obstbaumwiese für die Graf-Stauffenberg-Schulen finanziert werden. Auch das Programm „1000 Bäume für ein gutes Klima“ wird mit den Ausgleichszahlungen unterstützt.

 

Mit der Anzeigepflicht der Ersatzpflanzungen nehmen es die Bamberger Bürger allerdings nicht so genau. Ca. 1/3 der Antragsteller melden oder vollziehen die Ersatzpflanzungen erst nach wiederholten Anschreiben oder nach Androhung eines Bußgeldes.

 

Durch die Verpflichtung, für jeden gefällten Baum einen standortheimischen Laubbaum oder ein entsprechendes Äquivalent (Solitärsträucher oder Heckenpflanzen bei beengten Platzverhältnissen) zu pflanzen, wird ein Beitrag zur Verbesserung des Stadtklimas geleistet und die Durchgrünung des Stadtbildes erhalten. So verarbeitet eine 100 Jahre alte Buche etwa 18 kg Kohlendioxid an einem Sonnentag, und auch Feinstaub, Pilzsporen und andere schädliche Stoffe werden ausgefiltert.

 

 

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II. Beschlussvorschlag

II. Beschlussantrag:

 

Der Stadtentwicklungssenat nimmt den Bericht der Verwaltung zum Vollzug der Baumschutzverordnung zu Kenntnis.

 

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III. Finanzielle Auswirkungen:

 

Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht

 

x

1.

keine Kosten

 

2.

Kosten in Höhe von  für die Deckung im laufenden Haushaltsjahr bzw. im geltenden Finanzplan  gegeben ist

 

3.

Kosten in Höhe von  für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungsvorschlag gemacht:

 

4.

Kosten in künftigen Haushaltsjahren:  Personalkosten:  Sachkosten:

 

Falls Alternative 3. und/oder 4. vorliegt:

 

In das Finanzreferat zur Stellungnahme.

 

Stellungnahme des Finanzreferates:

 

 

 

 

 

 

 

 

IV.              In die Sitzung des Stadtentwicklungssenates am 13.10.2010

 

 

 

Bamberg, 22.09.2010

STADT BAMBERG

Referat 5

 

 

 

 

 

Haupt Ralf

Berufsm. Stadtrat                                                                                    Amt 38:              Herbert Schütz

 

 

 

                                                                                                                                            Norbert Schley

 

 

 

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