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Inhalt
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/2010/1277-61

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Beratungsfolge

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I.              Sitzungsvortrag:

 

1.              Der Senat für Bauwesen und Stadtentwicklung hat in seiner Sitzung am 19. Januar 2005 beschlossen, ein Gutachten als Leitlinie und Handlungskonzept für die künftige städtische Wohnungspolitik erstellen zu lassen. Der Senat für Bauwesen und Stadtentwicklung hat in seiner Sitzung am 08. Juni 2005 daraufhin beschlossen, das Gutachten „Kernstadt – Stadtentwicklungsplan Wohnen mit besonderer Berücksichtigung der möglichen militärischen  Konversion“ an das Eduard-Pestel-Institut zu vergeben. Das Gutachten wurde in nicht-öffentlicher Sitzung am 25. Oktober 2006 dem Stadtrat vorgestellt.

In gleicher Sitzung wurde dem Stadtrat ein Sitzungsvortrag mit dem Thema: „Strategie zur Erhaltung einer Einwohnerzahl von 70.000 Personen bis 2020 in Bamberg“ vorgelegt. Der Stadtrat hat mit Beschluss vom 25. Oktober 2006 die Verwaltung beauftragt, eine interfraktionelle Projektgruppe unter Federführung des Stadtplanungsamtes einzurichten, um die im o.g. Sitzungsvortrag genannten Strategien zum Erhalt von 70.000 Einwohnern weiter zu entwickeln.

Die erste Sitzung der interfraktionellen Arbeitsgruppe „Stadtentwicklungsplan Wohnen“ fand am 20. Dezember 2006 statt.

 

2.         Die von der GAL-Fraktion gestellten Fragen werden wie folgt beantwortet:

 

2.1     Welche Bevölkerungsentwicklung gab es in den letzten fünf Jahren, welchen Wohnraumbedarf und welches Wohnraumangebot? Wo besteht aus heutiger Sicht Handlungsbedarf?

Die amtliche Einwohnerzahl von Bamberg am Hauptort der Wohnung pendelt seit 5 Jahren um 70.000 Personen, jedoch mit abnehmender Tendenz. Um die Einwohnerzahl bei diesem Wert konstant zu halten müssen jährlich wenigstens 220 Wohneinheiten neu am Markt platziert werden. In den vergangenen fünf Jahren wurden im Durchschnitt 160 Wohneinheiten pro Jahr neu gebaut. Wenn die Einwohnerzahl weiterhin bei ca. 70.000 Personen gehalten werden soll, muss daher neben den jährlich notwendigen 220 Wohneinheiten das Delta der Vergangenheit geschlossen werden.

2.2     Inwieweit trafen die Prognosen für das erste Viertel des Prognose-Zeitaums, also 2006 bis 2010 zu? Hat sich aus heutiger Sicht der prognostizierte Handlungsbedarf verändert?

Prognosen sind Aussagen über die Entwicklung in der Zukunft unter angenommenen Rahmenbedingungen. Der Kernstadt-Entwicklungsplan Wohnen hat aufgezeigt, dass unter der Hauptvoraussetzung Neubau von 220 bis 250 Wohneinheiten pro Jahr die Einwohnerzahl von Bamberg bei 70.000 gehalten werden kann. Die Realität der letzten Jahre hat gezeigt, dass nicht alle der benötigten Wohneinheiten gebaut wurden, mit dem Ergebnis, dass tendenziell eine leichte Bevölkerungsabnahme festgestellt wird. Grundsätzlich hat sich aus heutiger Sicht am notwendigen Handlungsbedarf nur geändert, dass künftig die in der Vergangenheit nicht realisierten Wohneinheiten schnellstmöglich nachgeholt werden müssen, um die Einwohnerzahl bei 70.000 Personen zu stabilisieren. Dies ist aus Sicht der Verwaltung realistisch, da Bamberg in punkto Wohnraum enormes Potenzial hat.

2.3     Was folgt daraus für die Fortschreibung oder auch Modifizierung der Prognose?

Da die Prognosen des Stadtentwicklungsplanes Wohnen zutreffen, muss auch nicht nachjustiert werden. Der Zusammenhang Neubau von Wohneinheiten und Bevölkerungsentwicklung ist bei jedem Niveau des Neubaus bis 2020 in der Prognose enthalten.

2.4     Wie oft tagte die Projektgruppe und welche weiteren Arbeitsschritte sind geplant?

Die Projektgruppe hat bisher sechsmal getagt. Zusätzlich fanden zu dem Thema auch zwei  Bauträgergespräche statt. Die von der Interfraktionellen Arbeitsgruppe beratenen Themen und entwickelten Strategien (s. auch Sitzungsvortrag zur Sitzung des Stadtrates am 27.07.2007), insbesondere die gefundenen Bereiche, die vordringlich einer Wohnbebauung zugeführt werden sollen, sind in das gesamtstädtische städtebauliche Entwicklungskonzept (SEK) eingeflossen. Da das SEK vom Stadtrat noch nicht behandelt wurde, können notwendige weitere Arbeitsschritte der Interfraktionellen Arbeitsgruppe erst nach Abschluss des SEK’s vereinbart werden. Dies war auch festgelegter Konsens im letzten Arbeitsgruppengespräch. Es zeichnen sich dabei grundsätzlich drei Schwerpunkte ab: Strategie einer Innenentwicklung , Schutz der gärtnerischen Flächen sowie qualitative Verbesserungen im Angebot im östlichen Bereich Bambergs. Nach Abschluss des SEK’s werden die dort vorgeschlagenen Strategien und Maßnahmen von der Interfraktionellen Arbeitsgruppe weiter präzisiert.

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II. Beschlussvorschlag

II. Beschlussantrag:

 

1.       Der Stadtentwicklungssenat nimmt den Bericht des Baureferates zur Kenntnis.

 

2.       Die Anfrage der GAL-Stadtratsfraktion vom 19.07.2010 ist damit geschäftsordnungsmäßig behandelt.

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III. Finanzielle Auswirkungen:

 

Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht

x

1.

keine Kosten

 

2.

Kosten in Höhe von  für die Deckung im laufenden Haushaltsjahr bzw. im geltenden Finanzplan  gegeben ist

 

3.

Kosten in Höhe von  für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungsvorschlag gemacht:

 

4.

Kosten in künftigen Haushaltsjahren:  Personalkosten:  Sachkosten:

 

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