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Inhalt
ALLRIS - Vorlage

Berichtsvorlage - VO/2022/5727-BSB

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Beratungsfolge

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I. Sitzungsvortrag:

A) Ausgangslage:

Letztmals wurde über die Maßnahme im Bau- und Werksenat am 3. Dezember 2019, VO/2019/2632-65 berichtet. Beschlossen wurde, dass am Projektzeitplan zur Realisierung der Franz-Fischer-Brücke festgehalten werden soll und die erforderlichen Haushaltsmittel bzw. eine entsprechende Verpflichtungsermächtigung zur Sicherstellung der Gesamtfinanzierung im Haushalt bereit zu stellen ist.

Die geplante Veröffentlichung der Baumaßnahmen ab dem 20. März 2020 im EU-Amtsblatt wurde allerdings aufgrund der Coronakrise, und der in diesem Zusammenhang stehenden künftigen finanziellen Situation der Stadt Bamberg, verworfen.

B) Sachstand:
 

  1. Baulicher Umfang:

Die Gesamtbaumaßnahme umfasst den Neubau der Franz-Fische-Brücke über die Regnitz, ca. 14 m stromabwärts neben der bestehenden Brücke, den Abbruch der bestehenden Franz-Fischer-Brücke, die Erneuerung der Hans-Schmitt-Straße mit Herstellung von Geh- und Radwegen sowie die Herstellung des Straßenanschlusses nördlich des Brückenbauwerkes an die Straße Galgenfuhr einschließlich erforderlicher Geh- und Radweganschlüsse.

Projektgegenständlich sind in diesem Zusammenhang auch der erforderliche Grunderwerb sowie die landschaftspflegerischen Begleitmaßnahmen.


  1. Wasserrecht

Die Baugenehmigung liegt den BSB in Form der „Wasserrechtlichen Genehmigung“ mit Schreiben des Umweltamtes Bamberg vom 23.07.2019 vor.

In dem Bescheid sind zahlreiche wasserrechtliche sowie naturschutzrechtliche Belange formuliert, die es hinsichtlich der Gesamtmaßnahme (Brückenneubau, Abbruch der bestehenden Brücke sowie die Erneuerung der Straße Hans-Schmitt-Straße / Galgenfuhr) im Umfeld der vorhandenen Wasserschutzgebiete sowie des Überschwemmungsgebietes zu beachten gilt.

 

  1. Zuwendungsantrag nach BayGVFG sowie FAG

Die Maßnahme wurde von den BSB am 18.08.2022 bei der Regierung von Oberfranken als Baumaßnahme in der GVFG - / FAG-Förderung erneut nunmehr für das Jahr 2023 eingereicht. Mit Schreiben vom 30.08.2022 liegt die Zustimmung zum vorzeitigen Vorhabenbeginn der Regierung von Oberfranken den Bamberger Service Betrieben vor.

Im Zuwendungsantrag konnten die bislang ausstehenden Erkenntnisse aus Bodengutachten, Auflagen aus der wasserrechtlichen Genehmigung sowie aufgrund von technischen Richtlinienänderungen nun vollumfänglich eingearbeitet werden.

 

  1. Denkmalrecht

Die Grabungserlaubnis (Archäologie) liegt mit Schreiben vom 08.10.2019 und die Denkmalschutzrechtliche Erlaubnis mit Schreiben vom 25.11.2019 vor.

 

  1. Grunderwerb

Aufgrund des Wegfalls des nahezu gesamten nördlichen Streckenabschnittes der Galgenfuhr wird kein privater Grunderwerb mehr erforderlich. Es wird lediglich Grunderwerb von Flächen des Freistaates Bayern, vertreten durch das WWA Kronach, benötigt.

Eine Vereinbarung hinsichtlich des künftigen Grunderwerbs bzw. der während der Bauzeit in Anspruch genommenen Flächen des Freistaates wurde zwischen dem Wasserwirtschaftsamt Kronach und der Stadt Bamberg mit Stand vom 14.10.2019 geschlossen.

 

  1. Baugrundgutachten

Das seit 2012 vorliegende Baugrundgutachten musste aufgrund von Änderungen technischer Regelwerke nochmals überarbeitet werden. Dies betraf insbesondere die Bemessung der Bohrpfähle sowie der Erdbaumaßnahmen.

Das endgültige Baugrundgutachten liegt den BSB mit Stand vom 08.01.2020 vor, sodass die Erkenntnisse in den Ausschreibungsunterlagen berücksichtigt werden können.


  1. Landschaftspflegerische Begleitmaßnahmen

 

Im Zusammenhang mit der Umsetzung der Gesamtmaßnahme sind auch zahlreiche landschaftspflegerische Begleitmaßnahmen durchzuführen, die u.a. auch Voraussetzungen im Wasserrechtlichen Erlaubnisbescheid darstellen.

 

Mit der Umsetzung dieser Maßnahmen wurde das IB OPUS, Bayreuth beauftragt. Mit der Projektierung wurde bereits begonnen. Hier wurden im vorliegenden Zuwendungsantrag insbesondere die Kosten aktualisiert.

 

Alle erforderlichen Nistkästen für die Fledermäuse sowie für Vögel konnten bereits aufgehängt werden. Auch ein Eidechsenhabit konnte bereits realisiert werden.

 

Die vollständige Umsetzung aller landschaftspflegerischen Begleitmaßnahmen werden mit Abschluss der Gesamtbaumaßnahme der Franz-Fischer-Brücke erfolgen.

 

  1. Grundwassermonitoring

 

Da die Baumaßnahme z.T. innerhalb des Trinkwasserschutzgebietes FB Stadtwald / Hirschaider Büsche (W II sowie WSG III B) liegt, wurde als weitere Auflage im Wasserrechtlichen Bescheid eine qualitative und quantitative Beweissicherung der dort betriebenen Flachbrunnen (Grundwassermonitoring) auferlegt.

 

Hier wurden zwischen der künftigen Baumaßnahme der Franz-Fischer-Brücke und dem Wasserwerk der „Gereuther Wiesen“ bereits im September 2019 zwei Grundwassermessstellen errichtet. Mit den Probeentnahmen sowie den Analysen wurden die STW Bamberg beauftragt.

 

Mit der Durchführung des Grundwassermonitorings sollen während des Baus der Franz-Fischer-Brücke ggf. ins Grundwasser gelangende schädliche Substanzen frühzeitig erkannt werden, um auch Schutzmaßnahmen rechtzeitig zu ermöglichen.

 

  1. Kosten


Notwendigkeit der Maßnahme

 

Die seit Jahren marode Franz-Fischer-Brücke wurde zuletzt im Jahr 2020 einer Hauptprüfung der Prüfung nach der DIN 1076 unterzogen und mit der Zustandsnote 3,4 bewertet. Per Definition der Richtlinie RI-EBW-PRÜF 2017 liegt hier ein „nicht ausreichender Zustand“ vor. Weiter heißt es, dass „die Standsicherheit und/oder die Verkehrssicherheit des Bauwerks beeinträchtigt sind. Die Dauerhaftigkeit des Bauwerks ist nicht mehr gegeben.

 

In der Folge wurden „Maßnahmen zur Schadensbeseitigung oder Warnhinweise zur Aufrechterhaltung der Verkehrssicherheit oder Nutzungseinschränkungen (hier: Lichtsignalanlage mit Einbahnverkehr) umgehend erforderlich“.

 

Ab einer Zustandsnote von 3,5 liegt ein ungenügender Zustand vor.

In der Folge würden „Maßnahmen zur Sachschadensbeseitigung oder Warnhinweise zur Aufrechterhaltung der Verkehrssicherheit oder Nutzungseinschränkungen sofort erforderlich“ werden. Konkret kann dies bis zu einer sofortigen Vollsperrung der Franz-Fischer-Brücke führen.

 

Diese Ergebnisse machen deutlich: Es liegt unzweifelhaft aus technischen und sachlichen Gründen Handlungsbedarf vor.

 

Zuletzt wurden im Sommer 2021 von den BSB Unterhaltungsmaßnahmen am Bauwerk durchgeführt, um die Verkehrssicherheit sowie die Dauerhaftigkeit des Brückenbauwerks weiterhin zu gewährleisten. Vornehmlich wurden die Asphaltfugen, aber auch der schadhafte Asphaltbelag erneuert sowie Betonsanierungsarbeiten an den Kappen durchgeführt.

 

Bepreistes Leistungsverzeichnis (LV)

 

Die Gesamtprojektkosten wurden auf Grundlage eines bepreisten LV`s im August 2022 aktuell erneut berechnet.

 

Die Preise wurden vom Ingenieurbüro Oehmke + Herbert anhand von vergleichbaren Baumaßnahmen der letzten Jahre herangezogen und spiegeln somit die aktuelle Preissituation im Baugewerbe optimal wieder.

 

Gesamtprojektkosten

Die Gesamtprojektkosten belaufen sich inkl. der Baunebenkosten auf 17,33 Mio. € (brutto) zzgl. Sicherheitszuschlag.

Die Gesamtkosten wurden im Zuwendungsantrag vom 12.08.2022 vom beauftragen Ingenieurbüro mit 14,83 Mio. € veranschlagt. Die Summe setzt sich dabei aus den Baukosten in Höhe von 13,27 Mio. € und den Baunebenkosten in Höhe von 1,56 Mio. € zusammen und entspricht 12 % der Baukosten.

Der Ansatz der Baunebenkosten in Höhe von 12 % ergibt sich aus den derzeitigen Förderrichtlichen der RZStra (Richtlinien für Zuwendungen des Freistaates Bayern zu Straßen- und Brückenbauvorhaben kommunaler Baulastträger). Für die tatsächlichen Gesamkosten ist ein Ansatz für die Baunebenkosten von 30 % zugrundegelegt worden. Somit ergibt sich der o.a. Gesamtausgabebedarf von 17,33 Mio..

 

  1. Projektzeitplan
     

Mit Schreiben vom 30.08.2022 liegt die Zustimmung zum vorzeitigen Vorhabenbeginn der Regierung von Oberfranken vor.

11.11.2022 Veröffentlichung

19.12.2022 Submission

07.02.2023 Auftragsvergabe (BWS)

Rodungsarbeiten erfolgen im Winter 2022/2023

Beginn der Baumaßnahme am 10. Mai 2023

Fertigstellung geplant im Jahr 2025

Bezüglich des baulichen Realisierungszeitraumes ist zu berücksichtigten, dass sowohl Arbeiten im Fluss als auch Arbeiten an der Brückenoberfläche nur im Sommer ausgeführt werden können. Daraus ergeben sich die Rahmenbedingungen für das gesamte Projekt sowie eine angemessene Bauvorbereitungszeit aufgrund von zahlreichen spezialisierten Bautechnologien.


  1. Finanzierung

 

Der bisherige Gesamtausgabebedarf lag bei 12,9 Mio. €. Die Gesamtprojektkosten belaufen sich nunmehr auf 17,33 Mio. €. Da bereits ca. 650.000 € verausgabt wurden, besteht folglich noch eine Lücke in Höhe von 3,78 Mio. €. Um das Projekt noch in 2022 starten zu können, ist zur Sicherstellung der Gesamtfinanzierung daher in 2022 die Bereitstellung überplanmäßiger Haushaltsmittel bzw. Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von 3,78 Mio. € erforderlich.

 

  1. Förderung

 

Das Projekt ist grundsätzlich nach GVFG und FAG förderfähig. Die Höhe der Förderung ist abhängig von der Verfügbarkeit der Fördermittel bei der Regierung von Oberfranken und steht derzeit noch nicht fest.

 

Die Regierung von Oberfranken teilte im Schreiben vom 30.08.2022 mit, dass die Baumaßnahme als Anteilsfinanzierung erfolgt. Ferner werden bei der GVFG- sowie FAG-Förderung die Baunebenkosten mit pauschal 12 % der zuwendungsfähigen Bauausgaben gefördert.

 

  1. Verkehrsführung während der Baumaßnahme

Aufgrund der Tatsache, dass die alte Franz-Fischer-Brücke während der Bauarbeiten an der neuen Brücke weiterhin für den Verkehr nutzbar ist, kann der öffentliche Verkehr nahezu uneingeschränkt während der Brückenbauphase aufrechterhalten werden. In dieser Phase bleibt die Ampelregelung unverändert bestehen.

Für die Herstellung der Hans-Schmitt-Straße (geplante Umsetzung im Jahr 2024) ist eine Vollsperrung für den Fahrzeugverkehr unabdingbar. Von Osten kommend (Richtung Schleuse) ist für alle Verkehrsteilnehmer die Anbindung Richtung Schwimmverein über eine Ampelregelung gewährleistet. Von Westen kommend (Bug) ist die Anbindung über die alte Brücke lediglich für den Geh- und Radverkehr weitestgehend unberührt.

 

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II. Beschlussvorschlag

II. Beschlussvorschlag

 

  1. Der Bau- und Werksenat nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.

 

  1. Der Bau- und Werksenat empfiehlt dem Finanzsenat, der Vollsitzung folgende Beschlussfassung zu empfehlen:
    1. Vom Bericht der Verwaltung wird Kenntnis genommen.
    2. Die Verwaltung wird beauftragt, den Projektzeitplan zur Realisierung der Franz-Fischer-Brücke gemäß Ziffer 10 weiterzuverfolgen.
    3. Es werden folgende Haushaltsmittel überplanmäßig bereitgestellt:

Haushaltsstelle

namentliche Bezeichnung

Mehrung

neuer Ansatz

63000.96180

Franz-Fischer-Brücke

1.980.000 €

1.980.000

  1. Die Deckung erfolgt zu Lasten von Minderausgaben:

Haushaltsstelle

namentliche Bezeichnung

Minderung

neuer Ansatz

61520.95060

Lagarde – Abbruch- und Recyclingmanagement - Ausführung

1.380.000 €

120.000

61520.96000

Globalbetrag Investitionsmaßnahmen Konversion

600.000 €

980.416 €

  1. Es wird folgende Verpflichtungsermächtigung überplanmäßig bereitgestellt:

Haushaltsstelle

namentliche Bezeichnung

Mehrung VE

neuer Stand VE

63000.96180

Franz-Fischer-Brücke

1.800.000 €

12.600.000

  1. Die Deckung erfolgt zu Lasten folgender Verpflichtungsermächtigung:

Haushaltsstelle

namentliche Bezeichnung

Minderung VE

neuer Stand VE

61520.96000

Globalbetrag Investitionsmaßnahmen Konversion

1.800.000 €

82.939

  1. Die Haushaltsmittel und die Verpflichtungsermächtigung werden sofort freigegeben.

 

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III. Finanzielle Auswirkungen:

 

Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht

 

 

1.

keine Kosten

X

2.

Kosten in Höhe von 17,33 Mio. €, für die teilweise Deckung im laufenden Haushaltsjahr bzw. im geltenden Finanzplan gegeben ist.

X

3.

Kosten in Höhe von 3,78 Mio. €, für keine Deckung im Haushalt vorhanden ist. Vom Antrag stellenden Amt wird folgender Deckungsvorschlag gemacht: siehe Beschlussvorschlag

 

4.

Kosten in künftigen Haushaltsjahren:  Personalkosten:  Sachkosten:

 

Falls Alternative 3. und/oder 4. vorliegt:

 

In das Finanzreferat zur Stellungnahme.

 

Stellungnahme des Finanzreferates: 

 

Aufgrund der aktuellen Zustandsnote von 3,4 ist die Dringlichkeit für den Neubau der Brücke gegeben. Von Seiten des Finanzreferats bestehen daher gegen die geplante Vorgehensweise keine Einwände.

 

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