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Inhalt
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/2010/1278-61

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Beratungsfolge

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-          Bericht über die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB

-          Bericht über die Einholung der Stellungnahmen der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB

-          Beschluss über die Behandlung der eingegangenen Stellungnahmen

-          Satzungsbeschluss gemäß § 10 BauGB

 

I.              Sitzungsvortrag:

 

1.              Beteiligung der Öffentlichkeit, Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange

 

Gemäß Beschluss des Stadtentwicklungssenates wurde der Bebauungsplan-Entwurf Nr. 62 P vom 12.05.2010 gemäß § 3 Abs. 2 BauGB nach fristgerechter Bekanntmachung in der Zeit vom 12.07.2010 bis einschließlich 13.08.2010 öffentlich ausgelegt, die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden gehört.

Während der Beteiligung der Öffentlichkeit, Behörden und Träger öffentlicher Belange gingen die nachfolgend aufgeführten Schreiben ein, die jedoch keine Änderung der Planung bewirken.
Somit wird diese Planung zum Satzungsbeschluss vorgelegt.

2.              Behandlung der Anregungen

Es gingen folgende Schreiben ein:

2.1              Seitens der Öffentlichkeit

2.1.1              Dr. jur. Christian Rudolph
Dr.-von-Schmitt-Straße 8
96050 Bamberg

mit Schreiben vom 16.07.2010 (Ihr Zeichen 10/10R15m)

2.2              Seitens der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange

2.2.1              Bürgerverein am Bruderwald
Vorsitzender Herr Anton Hepple
Bauchwitzstraße 5
96049 Bamberg

mit Schreiben vom 28.07.2010

2.2.2              E.ON Bayern AG
Hallstadter Straße 119
96052 Bamberg

mit Schreiben vom 03.07.2010

2.2.3              Zweckverband für Rettungsdienst und Feuerwehralarmierung Bamberg – Forchheim
Paradiesweg 1
96049 Bamberg

mit Schreiben vom 05.08.2010

2.2.4              Stadtwerke Bamberg
Energie- und Wasserversorgungs GmbH
Margaretendamm 28
96052 Bamberg

mit Schreiben vom 26.07.2010 (Ihr Zeichen: 512-be)

2.2.5              Regierung von Oberfranken
Postfach 110165
95420 Bayreuth

mit Schreiben vom 21.07.2010 (Ihr Zeichen: 24-8291k)

2.2.6              Fachbereich Baurecht
Abt. Erschließung
Stadt Bamberg

mit Schreiben vom 13.08.2010

2.2.7              Entsorgungs- und Baubetrieb
Stadt Bamberg

mit Schreiben vom 12.07.2010

2.2.8              Amt für Umwelt-, Brand- und Katastrophenschutz
(Immissionsschutz)
Stadt Bamberg

mit Schreiben vom 29.07.2010

2.2.9              Amt für Wirtschaft
Stadt Bamberg

mit Schreiben vom 14.07.2010

Die Behandlung der eingegangenen Anregungen erfolgt in tabellarischer Form im Anhang (s. Anlage).

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II. Beschlussvorschlag

Antrag

1.              Der Stadtentwicklungssenat nimmt den Bericht des Baureferates zur Kenntnis.

2.              Der Stadtentwicklungssenat beschließt die Behandlung der während der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB eingegangenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit sowie die Behandlung der von den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange gemäß § 4
Abs. 2 BauGB eingeholten Stellungnahmen mit den sich daraus ergebenden rechtlichen und planerischen Konsequenzen in der im Sitzungsvortrag genannten Form.

3.              Der Stadtentwicklungssenat beschließt aufgrund

a)              des Art. 23 der Gemeindeordnung (GO) für den Freistaat Bayern (BayRS 2020-1-1-l) in der Fassung der Bekanntmachung vom 22.08.1998 (GVBl. S. 796) in der zuletzt geänderten Fassung sowie

b)              der §§ 2 Abs. 1 und 10 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. L. S. 2414), in der zuletzt geänderten Fassung,

c)              der Artikel 6 Abs. 5 und 81 Abs. 2 der Bayerischen Bauordnung (BayBO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.08.2007 (GVBl. S. 588) in der zuletzt geänderten Fassung

den Bebauungsplan Nr. 62 P vom 12.05.2010, bestehend aus Planzeichnung und Text, als Satzung sowie die Begründung vom 12.05.2010.

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III. Finanzielle Auswirkungen:

 

Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht

x

1.

keine Kosten

 

2.

Kosten in Höhe von  für die Deckung im laufenden Haushaltsjahr bzw. im geltenden Finanzplan  gegeben ist

 

3.

Kosten in Höhe von  für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungsvorschlag gemacht:

 

4.

Kosten in künftigen Haushaltsjahren:  Personalkosten:  Sachkosten:

 

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