Beschlussvorlage - VO/2010/1281-40
Grunddaten
- Betreff:
-
Zuschüsse an Spiel- und Sportgemeinschaften; Förderungswürdigkeit im Rechnungsjahr 2010
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 40 Schulverwaltungs- und Sportamt
- Beteiligt:
- 4 Referat für Kultur, Welterbe und Tourismus
- Referent:in:
- Hipelius Werner
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Geplant
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Kultursenat
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Entscheidung
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28.10.2010
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I. Sitzungsvortrag:
Nach den Richtlinien der Stadt Bamberg zur Förderung der Bamberger Turn- und Sportvereine erhalten Spiel- und Sportgemeinschaften, die sich durch Zusammenschluss von Abteilungen oder Spitzensportlern von Bamberger Vereinen bilden, jährlich auf Antrag einen gesonderten Zuschuss. Seit der Kürzung des Globalbetrages im Jahre 2003 wird für Spiel- und Sportgemeinschaften ein jährlicher Förderbetrag von 222 Euro je angeschlossener Abteilung eines Bamberger Sportvereins gewährt.
Vor Auszahlung dieses Zuschusses ist die Förderungswürdigkeit vom Senat für Bildung, Kultur und Sport für das jeweilige Rechnungsjahr anzuerkennen.
Das Schulverwaltungs- und Sportamt schlägt vor, folgende Spiel- und Sportgemeinschaften als förderwürdig anzuerkennen:
a) die Volleyballgemeinschaft (VG) Bamberg, die sich aus den Volleyballabteilungen des MTV und des Post-SV zusammensetzt (die Abteilungen des VC Franken und des 1. FC Eintracht sind aufgrund der Insolvenz der beiden Vereine weggefallen), mit einem Förderungsbetrag in Höhe von
2 x 222 Euro = 444 Euro
b) die Leichtathletik-Gemeinschaft (LG) Bamberg, bestehend aus den Leichtathletikabteilungen des MTV, des Post-SV und der TSG 2005 (die Abteilung des 1. FC Eintracht ist aufgrund der Insolvenz des Vereins weggefallen), mit einem Förderungsbetrag in Höhe von
3 x 222 Euro = 666 Euro
c) den Handballclub (HC) 03 Bamberg, der aus den Handballabteilungen des MTV, der TSG 2005 und des 1. FC Bischberg besteht (die Abteilung des 1. FC Eintracht ist aufgrund der Insolvenz des Vereins weggefallen), mit einem Förderungsbetrag in Höhe von
2 x 222 Euro = 444 Euro
d) die Startgemeinschaft (SG) Bamberg, zu der sich die beiden Bamberger Vereine WSV Neptun und Schwimmverein im Jahr 1999 für Wettkämpfe zusammengeschlossen haben, mit einem Förderungsbetrag in Höhe von
2 x 222 Euro = 444 Euro
II. Beschlussvorschlag
II. Beschlussvorschlag:
Folgende Spiel- und Sportgemeinschaften werden im Rechnungsjahr 2010 als förderwürdig anerkannt:
a) Volleyballgemeinschaft (VG)
mit einem Förderungsbetrag von 444 Euro
b) Leichtathletikgemeinschaft (LG)
mit einem Förderungsbetrag von 666 Euro
c) Handballclub (HC) 03
mit einem Förderungsbetrag von 444 Euro
d) Startgemeinschaft (SG)
mit einem Förderungsbetrag von 444 Euro
III. Finanzielle Auswirkungen:
Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht
| 1. | keine Kosten |
X | 2. | Kosten in Höhe von 1.998 Euro für die Deckung im laufenden Haushaltsjahr bzw. im geltenden Finanzplan gegeben ist |
| 3. | Kosten in Höhe von für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungsvorschlag gemacht: |
| 4. | Kosten in künftigen Haushaltsjahren: Personalkosten: Sachkosten: |
Bamberg, 28.09.2010
Kultur- und Schulreferat Schulverwaltungs- und Sportamt
Werner Hipelius Anita Schmidt
Bürgermeister stellv. Amtsleiterin