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Inhalt
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/2010/1281-40

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Beratungsfolge

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I.              Sitzungsvortrag:

 

Nach den Richtlinien der Stadt Bamberg zur Förderung der Bamberger Turn- und Sportvereine erhalten Spiel- und Sportgemeinschaften, die sich durch Zusammenschluss von Abteilungen oder Spitzensportlern von Bamberger Vereinen bilden, jährlich auf Antrag einen gesonderten Zuschuss. Seit der Kürzung des Globalbetrages im Jahre 2003 wird für Spiel- und Sportgemeinschaften ein jährlicher Förderbetrag von 222 Euro je angeschlossener Abteilung eines Bamberger Sportvereins gewährt.

 

Vor Auszahlung dieses Zuschusses ist die Förderungswürdigkeit vom Senat für Bildung, Kultur und Sport für das jeweilige Rechnungsjahr anzuerkennen.

 

              Das Schulverwaltungs- und Sportamt schlägt vor, folgende Spiel- und Sportgemeinschaften als förderwürdig anzuerkennen:

 

 

a)              die Volleyballgemeinschaft (VG) Bamberg, die sich aus den Volleyballabteilungen des MTV und des Post-SV zusammensetzt (die Abteilungen des VC Franken und des 1. FC Eintracht sind aufgrund der Insolvenz der beiden Vereine weggefallen), mit einem Förderungsbetrag in Höhe von

 

2 x 222 Euro =                                             444 Euro

             

 

b)              die Leichtathletik-Gemeinschaft (LG) Bamberg, bestehend aus den Leichtathletikabteilungen des MTV, des Post-SV und der TSG 2005 (die Abteilung des 1. FC Eintracht ist aufgrund der Insolvenz des Vereins weggefallen), mit einem Förderungsbetrag in Höhe von

 

3 x 222 Euro =                                          666 Euro

 

c)              den Handballclub (HC) 03 Bamberg, der aus den Handballabteilungen des MTV, der TSG 2005 und des 1. FC Bischberg besteht (die Abteilung des 1. FC Eintracht ist aufgrund der Insolvenz des Vereins weggefallen), mit einem Förderungsbetrag in Höhe von

 

2 x 222 Euro =                                          444 Euro

 

d)              die Startgemeinschaft (SG) Bamberg, zu der sich die beiden Bamberger Vereine WSV Neptun und Schwimmverein im Jahr 1999 für Wettkämpfe zusammengeschlossen haben, mit einem Förderungsbetrag in Höhe von

 

2 x 222 Euro =                                          444 Euro

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II. Beschlussvorschlag

II. Beschlussvorschlag:

 

Folgende Spiel- und Sportgemeinschaften werden im Rechnungsjahr 2010 als förderwürdig anerkannt:

 

              a)              Volleyballgemeinschaft (VG)

                            mit einem Förderungsbetrag von                                                                      444 Euro

 

              b)              Leichtathletikgemeinschaft (LG)

                            mit einem Förderungsbetrag von                                                                      666 Euro

 

              c)              Handballclub (HC) 03

                            mit einem Förderungsbetrag von                                                                      444 Euro

 

              d)              Startgemeinschaft (SG)

                            mit einem Förderungsbetrag von                                                                      444 Euro

 

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III. Finanzielle Auswirkungen:

 

Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht

 

 

1.

keine Kosten

X

2.

Kosten in Höhe von 1.998 Euro für die Deckung im laufenden Haushaltsjahr bzw. im geltenden Finanzplan  gegeben ist

 

3.

Kosten in Höhe von  für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungsvorschlag gemacht:

 

4.

Kosten in künftigen Haushaltsjahren:  Personalkosten:  Sachkosten:

 

Bamberg, 28.09.2010

Kultur- und Schulreferat                                          Schulverwaltungs- und Sportamt

 

 

 

 

 

 

Werner Hipelius                                                        Anita Schmidt

Bürgermeister                                                        stellv. Amtsleiterin

 

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