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Inhalt
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/2022/5765-61

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Beratungsfolge

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I. Sitzungsvortrag:

 

1. Neuberufung von Mitgliedern

 

In der Geschäftsordnung für den Stadtgestaltungsbeirat (SGB) ist geregelt, dass turnusmäßig ein Wechsel der Mitgliedschaft stattfinden soll. Der gewollte Wechsel wird nach dem Rotationsprinzip durchgeführt und soll die Wahrung der fachlichen Kompetenz und auch die Unabhängigkeit des Stadtgestaltungsbeirates unterstreichen.

 

Grundsätzlich beträgt die Wahlperiode drei Jahre. Diese kann einmalig um drei Jahre verlängert werden.

 

Nach nunmehr sechs Jahren ist turnusgemäß das Mitglied Herr. Dipl. - Ing. Landschaftsarchitekt Thomas Wirth zum 31.08.2022 aus dem SGB ausgeschieden. Die offizielle Verabschiedung fand in der Beratung des SGB am 15.09.2022 statt.

 

Vorgeschlagen wird als Nachfolger des ausgeschiedenen Fachmitglieds und mit Wirkung zum 01.11.2022:

 

 

- Herr Dipl. - Ing. Roberto Kaiser, Landschaftsarchitekt, Ulm

 

 

Der vorgesehenen Nachfolger hat sich dem Stadtgestaltungsbeirat am 15.09.2021 persönlich vorgestellt. Die Vita des neuen Mitglieds ist als Anhang beigefügt.

 

Für die Berufung der externen fachlichen Mitglieder des Stadtgestaltungbeirates ist gemäß Geschäftsordnung der Stadtrat zuständig.

 

Die Amtsperiode des neuen Fachmitglieds beginnt am 01.11.2022 und endet am 31.10.2025.

 

 

 

2. Geplante Sitzungstermine des Stadtgestaltungsbeirates 2023

 

Vorgesehen sind für das Jahr 2023 nachfolgende Termine:

 

 

Donnerstag, 30. März 2023

 

Donnerstag, 29. Juni 2023

 

Donnerstag, 28. September 2023

 

Donnerstag, 30. November 2023

 

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II. Beschlussvorschlag

II. Beschlussvorschlag:

 

1.  Der Bau- und Werksenat nimmt den Bericht des Baureferates zur Kenntnis.

 

2.  Der Bau- und Werksenat empfiehlt dem Stadtrat wie folgt zu beschließen:

 

2.1.  Der Stadtrat nimmt dem Bericht des Baureferates zur Kenntnis.

 

2.2.  Der Stadtrat beschließt, Herrn Dipl. - Ing. Roberto Kaiser zum 01.11.2022 als neues Mitglied des Stadtgestaltungsbeirates zu berufen.

 

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III. Finanzielle Auswirkungen:

 

Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht

 

 

1.

keine Kosten

x

2.

bei jeweiliger Durchführung einer Sitzung des Stadtgestaltungsbeirats entsprechende Honorarkosten in vom Stadtrat beschlossener Höhe (VO/2018/1568-61) für die eine Deckung auf der budgetierten HH-Stelle 01.60000.40200 im geltenden Finanzplan gegeben ist.

 

3.

Kosten in Höhe von  für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungsvorschlag gemacht:

 

4.

Kosten in künftigen Haushaltsjahren:  Personalkosten:  Sachkosten:

 

Falls Alternative 3. und/oder 4. vorliegt:

 

In das Finanzreferat zur Stellungnahme.

 

Stellungnahme des Finanzreferates:

 

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Anlagen

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