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Inhalt
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/2022/5779-11

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Beratungsfolge

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I. Sitzungsvortrag:

 

1. Vorbemerkungen

 

Der Stadtrat soll in seiner Sitzung am 26.10.2022 die Geschäftsverteilung für die Bereiche des Zweiten Bürgermeisters, des derzeitigen Personalreferenten, des Baureferenten und die sonstige Stadtverwaltung neu festlegen. Dieser Sitzungsvortrag enthält im Folgenden eine Zusammenstellung der geplanten Änderungen.

 

Es wird vorgeschlagen einzelne Zuständigkeiten mit Wirkung vom 01.11.2022 neu festzulegen, um Synergien gewinnen zu können und die Aufgabenverteilung innerhalb der Stadtverwaltung zu optimieren.

Deshalb soll das Amt 11 (Personal- und Organisationsamt) aus dem Referat 1 herausgelöst und in das Referat 5 transferiert werden.

Zudem soll das Amt 31 (Straßenverkehrsamt) sowie der Fachbereich 6A (Zentrale Beschaffungs- und Vergabestelle) grundsätzlich dem Referat 1 zugeordnet werden. Dabei finden im Detail noch Abstimmungsgespräche auf Referatsebene statt, ob ggf. einzelne Fachthemen sinnvoll fachspezifisch und synergetisch noch zugeordnet werden müssen.

Die Aufgaben des Amtes 68 (Amt für Verkehrsplanung) werden aus dem Referat 5 herausgelöst und in das Referat 6 als Sachgebiet des Amtes 61 (Stadtplanungsamt) eingegliedert.

Die Empfehlungen des Kultursenates vom 21.07.2022 sowie des Finanzsenates vom 26.07.2022 zur Vereinbarung zwischen der Stadt Bamberg und dem Erzbistum Bamberg r eine Neuordnung der Kooperation zur Stadtbücherei und dem Übergang in eine alleinige Trägerschaft der Stadt Bamberg wurden am 27.07.2022 vom Stadtrat zum Beschluss erhoben:

Unter Vorbehalt des positiven Abschlusses der erforderlichen Mietverträge wird die alleinige Trägerschaft für die Stadtbücherei daher mit Wirkung vom 01.01.2023 durch die Stadt Bamberg übernommen.

Das Organigramm wird nach der Beschlussfassung neu erstellt werden.

 

 

2. Organisatorische Änderungen innerhalb der Stadtverwaltung

Im Zuge der genannten organisatorischen Änderungen sind einzelne Bezeichnungen anzupassen.

Das Referat 1 erhält aufgrund der neuen Aufgaben die Bezeichnung Referat für öffentliche Sicherheit, Recht und Ordnung“.

Demgemäß erhält das Referat 5 die neue Bezeichnung Referat für Klima, Personal und Soziales“.

Das Amt für Verkehrsplanung wird dem Stadtplanungsamt als neues Sachgebiet zugeordnet und erhält daher die Bezeichnung „Sachgebiet Verkehrsplanung“. Damit einhergehend sind die Stellenplannummern der neuen organisatorischen Verortung anzupassen.

 

Die Stellenwertigkeiten und die Stellenumfänge bleiben unverändert.

 

 

Die Aufgabenbereiche der Referate stellen sich ab 01.11.2022 wie folgt dar:

 

Referat 1 (Referat für öffentliche Sicherheit, Recht und Ordnung)

 

  • Rechtsabteilung (Stabstellenbereich)
  • Fachbereich 6A Zentrale Beschaffungs- und Vergabestelle (Stabstellenbereich)
  • Amt 30 (Ordnungsamt)
  • Amt 31 (Straßenverkehrsamt)
  • Amt 33 (Standesamt)
  • Amt 37 (Amt für Brand- und Katastrophenschutz)

 

Referat 2 (Finanzreferat)

r das Finanzreferat ergeben sich keine Änderungen.

  • Amt 20 (Kämmereiamt)
  • Amt 23 (Immobilienmanagement)
  • Amt 26 (Forstamt)

 

Referat 3 (Referat für Wirtschaft und Digitalisierung)

r das Referat für Wirtschaft und Digitalisierung ergeben sich keine Änderungen.

  • Beteiligungscontrolling (Stabstellenbereich)
  • Programm Smart City (Stabstellenbereich)
  • Amt 10 (Amt für zentrale Dienste)
  • Amt 12 (Amt für Informationstechnik und Digitalisierung)
  • Amt 80 (Amt für Wirtschaft)

 

Referat 4 (Referat für Kultur, Welterbe und Tourismus)

r das Referat für Kultur, Welterbe und Tourismus ergeben sich zum 01.11.2022 keine Änderungen.

  • Zentrum Welterbe Bamberg
  • Amt 17 (Tourismus und Kongress Service)
  • Amt 40 (Musikschule)
  • Amt 41 (Volkshochschule Bamberg Stadt)
  • Amt 44 (Museen der Stadt Bamberg)
  • Amt 45 (Kulturamt)
  • Amt 46 (Stadtarchiv)
  • Amt 48 (ETA-Hoffmann-Theater)

 

Folgende Änderung ergibt sich mit Wirkung vom 01.01.2023:

Unter Vorbehalt des positiven Abschlusses der erforderlichen Mietverträge wird die alleinige Trägerschaft für die Stadtbücherei durch die Stadt Bamberg übernommen und als eigenes Amt 47 dem Referat 4 zugeordnet.

Bei der Neuzuordnung des Amtes 31 sowie des FB6A erfolgen derzeit noch Detailabstimmung hinsichtlich einzelner Fachaufgaben. Insofern wird über eine fachspezifische Aufgabenzuweisung im Detail noch durch Organisationsverfügungen zu entscheiden sein. Dies berührt aber nicht die wesentlichen Kernaufgaben der Referate und fällt daher in die Zuständigkeit des Oberbürgermeisters.

Referat 5 (Referat für Klima, Personal und Soziales)

  • Bereich für Soziales mit dem
    • Amt 50 (Amt für soziale Angelegenheiten)
    • Amt 51 (Stadtjugendamt)
    • Amt 52 (Amt für Inklusion)
  • Amt 11 (Personal- und Organisationsamt)
  • Amt 38 (Klima- und Umweltamt)

 

Referat 6 (Baureferat)

  • Amt 15 (Amt für strategische Entwicklung und Konversion)
  • Amt 61 (Stadtplanungsamt mit dem Sachgebiet Verkehrsplanung)
  • Amt 62 (Bauordnungsamt)

 

Referat 7 (Referat für Bildung, Schulen und Sport)

r das Referat für Bildung, Schulen und Sport ergeben sich zum 01.11.2022 keine Änderungen.

  • Bildungsbüro (Stabstellenbereich)
  • Amt 42 (Eichendorff-Gymnasium)
  • Amt 431 (Graf-Stauffenberg-Wirtschaftsschule)
  • Amt 432 (Graf-Stauffenberg-Realschule)
  • Amt 49 (Amt für Bildung, Schulen und Sport)

 

 

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II. Beschlussvorschlag

II. Beschlussvorschlag:

 

1. Der Stadtrat nimmt den Vortrag der Verwaltung zur Kenntnis.

 

2. Der Stadtrat stimmt der unter Nr. 2 vorgeschlagenen Geschäftsverteilung zu.

 

 

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III. Finanzielle Auswirkungen:

 

Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht

 

X

1.

keine Kosten

 

2.

Kosten in Höhe von  für die Deckung im laufenden Haushaltsjahr bzw. im geltenden Finanzplan  gegeben ist

 

3.

Kosten in Höhe von  für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungsvorschlag gemacht:

 

4.

Kosten in künftigen Haushaltsjahren:  Personalkosten:  Sachkosten:

 

Falls Alternative 3. und/oder 4. vorliegt:

 

In das Finanzreferat zur Stellungnahme.

 

Stellungnahme des Finanzreferates:

 

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