Beschlussvorlage - VO/2010/1288-61
Grunddaten
- Betreff:
-
FLÄCHENNUTZUNGSPLAN-ÄNDERUNGSVERFAHREN für das Gebiet zwischen Nördlich der Starkenfeldstraße, westlich des Berliner Rings und südlich der Pödeldorfer Straße
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 61 Stadtplanungsamt
- Referent:in:
- Lang Harald (stv.)
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Stadtentwicklungssenat
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Entscheidung
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13.10.2010
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- Bericht über die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB
- Bericht über die Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB
- Billigung der Planung
- Beschluss über die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB
- Beschluss über die Einholung der Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß 4 Abs. 2 BauGB
I. Sitzungsvortrag:
1. Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB
Gemäß dem Beschluss des Stadtentwicklungssenates vom 21.04.2010 wurde die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und die Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange durchgeführt. Die Flächennutzungsplan-änderung für das Gebiet zwischen Nördlich der Starkenfeldstraße, westlich des Berliner Rings und südlich der Pödeldorfer Straße in der Fassung vom 21.04.2010 lag nach fristgemäßer Bekanntmachung in der Zeit von 10.05.2010 bis 31.05.2010 gemäß § 3 Abs. 1 BauGB zur öffentlichen Einsichtnahme mit Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung aus. Parallel hierzu werden die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB beteiligt.
2. Behandlung der Anregungen
Im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gingen die nachfolgenden Schreiben ein. Die Stellungnahmen beziehen sich sowohl auf die vorbereitende als auch auf die verbindliche Bauleitplanung.
1. Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange
o Regierung von Oberfranken mit dem Schreiben vom 25.05.10
o EON-Netz GmbH mit dem Schreiben vom 19.05.10
o EON Bayern AG mit dem Schreiben vom 07.05.10
o PLEdoc mit dem Schreiben vom 25.05.10
o Deutsche Telekom Netzproduktion GmbH mit der Email vom 27.05.10
o Kabel Deutschland GmbH mit der Email vom 20.05.10
o Industrie- und Handelskammer für Oberfranken, Bayreuth mit dem Schreiben vom 28.05.10
o Stadtwerke Bamberg Energie- und Wasserversorgungs GmbH mit dem Schreiben vom 26.05.10
o Zweckverband für Rettungsdienst und Feuerwehralarmierung Bamberg/ Forchheim ZRF mit dem Schreiben vom 27.05. 10
o FB 6A/E mit dem Schreiben vom 25.05.10
o EBB mit dem Schreiben vom 01.06.10
o Umweltamt der Stadt Bamberg mit dem Schreiben vom 04.06.10
o Bayerisches Landesamt für Denkmalpflege mit Schreiben vom 10.05.2010
2. Öffentlichkeit
o Edwin Stadter mit dem Schreiben vom 26.05.10
Die eingegangenen Stellungnahmen werden in der Anlage tabellarisch behandelt.
3. Änderungen und Ergänzungen zum Konzept der Flächennutzungsplan-Änderung vom 21.04.2010
Bedingt durch die Anregungen aus der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Unterrichtung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange ergab sich eine geringfügige Ergänzung in der Begründung. An den Grundzügen der Planung wurde festgehalten.
In die Begründung wurden ergänzende Angaben über die vorbereitenden Untersuchungen zur Sozialen Stadt bzw. zum Einzelhandelskonzept aufgenommen:
Mit der Erweiterung von Sonderbauflächen für großflächigen Einzelhandel ist die Verbesserung des Nahversorgungsangebots vorgesehen. Diese planerischen Ziele der Stadt decken sich mit den Zielformulierungen der Vorbereitenden Untersuchungen zur Sozialen Stadt Bereich Star-kenfeldstraße sowie mit den Kernaussagen des Einzelhandelskonzeptes der Stadt vom Juli 2008, erarbeitet von der GMA München zum Zentrenpass 3: B-Zentrum Berliner Ring/Pödeldorfer Straße. Nähere Ausführungen sind der Begründung zum Bebauungsplan Nr. 330 C zu entnehmen.
4. Beschluss über die Behandlung der eingegangenen Stellungnahmen
Beschluss über die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB
Beschluss über die Einholung der Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß 4 Abs. 2 BauGB
Es wird beantragt, die Behandlung der Stellungnahmen zu beschließen und den Planentwurf mit Begründung vom 13.10.2010 zu billigen. Es wird beantragt die Flächennutzungsplan-Änderung für das Gebiet zwischen Nördlich der Starkenfeldstraße, westlich des Berliner Rings und südlich der Pödeldorfer Straße (Entwurf vom 13.10.2010) den nächsten Verfahrensschritt einzuleiten und die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und die Einholung der Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.
II. Beschlussvorschlag
II. Beschlussvorschlag:
1. Der Stadtentwicklungssenat nimmt den Bericht des Baureferates zur Kenntnis.
2. Der Stadtentwicklungssenat billigt die im Sitzungsvortrag vorgeschlagene Behandlung der Anregungen aus der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB
3. Der Stadtentwicklungssenat billigt die im Sitzungsvortrag vorgeschlagene Behandlung der Anregungen aus der Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB
4. Der Stadtentwicklungssenat beauftragt das Baureferat den Entwurf der Flächennutzungsplan-Änderung für das Gebiet zwischen Nördlich der Starkenfeldstraße, westlich des Berliner Rings und südlich der Pödeldorfer Straße vom 13.10.2010 sowie den Entwurf der Begründung vom 13.10.2010 gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen.
5. Der Stadtentwicklungssenat beauftragt das Baureferat, zum Entwurf der Flächennutzungsplan-Änderung für das Gebiet zwischen Nördlich der Starkenfeldstraße, westlich des Berliner Rings und südlich der Pödeldorfer Straße vom 13.10.2010 sowie den Entwurf der Begründung vom 13.10.2010 die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB einzuholen.
III. Finanzielle Auswirkungen:
Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht
X | 1. | keine Kosten |
| 2. | Kosten in Höhe von für die Deckung im laufenden Haushaltsjahr bzw. im geltenden Finanzplan gegeben ist |
| 3. | Kosten in Höhe von für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungsvorschlag gemacht: |
| 4. | Kosten in künftigen Haushaltsjahren: Personalkosten: Sachkosten: |
Bamberg, 10.2010
Baureferat
(Harald Lang) Stadtplanungsamt: .............................
stv. Baureferent (Harald Lang)
......................
(Mirko Raedlein)