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Inhalt
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - VO/2010/1290-38

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Beratungsfolge

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I.              Sitzungsvortrag:

 

Die Problematik der Feinstaubemissionen durch den Betrieb von Einzelfeuerungsanlagen, insbesondere in Bamberg Süd-West wurde letztmals in der Sitzung des Stadtentwicklungssenates vom 20.01.2010 beraten. Dabei wurde beschlossen, dass die bisherige strenge Einzelfallprüfung im Bebauungsplangebiet Bamberg-Süd-West weiterhin durchzuführen ist und dass nach Fertigstellung des Emissionskatasters und der Modellierung die Ergebnisse durch das LfU dem Stadtentwicklungssenat vorzulegen sind. Leider verzögert sich aus personellen Gründen die Fertigstellung dieses Katasters bis Anfang 2011. Die Ergebnisse werden, nach derzeitigen Absprachen, dann voraussichtlich im I. Quartal von einem Vertreter des Bayerischen Landesamtes für Umwelt dem Stadtentwicklungssenat vorgestellt.

 

Der GAL-Antrag zielt im Wesentlichen auf eine Intensivierung der Öffentlichkeitsarbeit ab. Hierzu nimmt die Verwaltung wie folgt Stellung:

 

 

Zu Punkt 1. und 2.: Öffentlichkeitsarbeit der Verwaltung und der Kaminkehrer, Beratungsangebot

 

Im Verlauf des Jahres 2010 wurde die Öffentlichkeit unter anderem auch aufgrund von Bürgerbeschwerden über Beeinträchtigungen durch den Betrieb von privaten Einzelfeuerungsanlagen durch einen Presseartikel informiert, der am 23.04.2010 im Rathaus Journal erschien. Darin wurde insbesondere über den richtigen Umgang und Betrieb von Kleinfeuerungsanlagen (z.B. Kachelofen, Kaminofen, Beistellherd) aufgeklärt, da der Hauptgrund für die Rauchbelästigungen mit hohen Feinstaubemissionen häufig auf falsche Benutzung des Ofens (ungeeignetes Brennmaterial, falsche Handhabung) zurückzuführen ist. Hingewiesen wurde dabei auch auf die Beachtung erhöhter Qualitätsanforderungen der novellierten Verordnung über kleine und mittlere Feuerungsanlagen (1. BImSchV) an Kaminöfen und Heizkessel.

 

Grundsätzlich wird bei der Abnahme einer installierten Einzelfeuerstätte seitens der Kaminkehrer der Betreiber bezüglich des korrekten Betriebs beraten und informiert. Hier besteht grundsätzlich eine Beratungspflicht, die von den zuständigen Kaminkehrern wahrgenommen wird. Neben verschiedenen bereits erhältlichen Informationsbroschüren (z.B. „Heizen mit Holz“, Umweltbundesamt) wird demchst eine neue Beratungsbroschüre herausgegeben, die in das Informationsangebot des Umweltamtes aufgenommen und auch von den Kaminkehrern an Betreiber von Kleinfeuerungsanlagen ausgehändigt wird.

 

Derzeit wird seitens des Umweltamtes in Zusammenarbeit mit den Bezirkskaminkehrern eine Informationsveranstaltung im Stadtgebiet Babenberger Viertel vorbereitet, wo es in den vergangenen Jahren zu verstärktem Betrieb von Kleinfeuerungsanlagen und dadurch zu gehäuften Beschwerden von Anwohnern gekommen ist. Der Zeitpunkt für den geplanten Infoabend, zu dem gezielt Anwohner des betreffenden Stadtteils eingeladen werden, wurde bewusst auf den Herbst gelegt, also zu Beginn der Heizperiode, um größtmöglichstes Interesse an einer solchen Veranstaltung zu wecken und auszunutzen.

 

 

Zu Punkt 3.: Fördermöglichkeiten für die Sanierung von bestehenden Anlagen

 

Zur Zeit gibt es keine Fördermöglichkeiten für die Sanierung von bestehenden Einzelfeuerungsanlagen, da noch keine für eine Förderung zugelassenen Schadstofffilter auf dem Markt sind. Allerdings ist die Entwicklung geeigneter Filtertechnologie derzeit im Gange. Problematisch werden in diesem Zusammenhang die sehr kurzen Reinigungsintervalle von 3 bis 4 Wochen solcher Filteranlagen gesehen. Eine Übersicht über die derzeitigen Emissionsbegrenzungen nach der 1. BImSchV – Feuerungsanlagenverordnung finden Sie in der Anlage.

 

r den Austausch von Einzelfeuerstätten selbst gibt es nach derzeitigen Recherchen keine Fördermöglichkeiten.

 

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II. Beschlussvorschlag

II. Beschlussvorschlag:

 

1.              Der Sitzungsvortrag dient zu Kenntnis.

2.              Der Antrag der GAL-Fraktion ist damit geschäftsordnungsmäßig behandelt.

3.              Die Verwaltung wird beauftragt ihre Öffentlichkeitsarbeit im Vollzug der 1. BImSchV –

              Feuerungsanlagenverordnung fortzuführen.

 

 

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III. Finanzielle Auswirkungen:

 

Der unter II. empfohlene Beschlussantrag verursacht

 

x

1.

keine Kosten

 

2.

Kosten in Höhe von  für die Deckung im laufenden Haushaltsjahr bzw. im geltenden Finanzplan  gegeben ist

 

3.

Kosten in Höhe von  für die keine Deckung im Haushalt gegeben ist. Im Rahmen der vom Antrag stellenden Amt/Referat zu bewirtschaftenden Mittel wird folgender Deckungsvorschlag gemacht:

 

4.

Kosten in künftigen Haushaltsjahren:  Personalkosten:  Sachkosten:

 

Falls Alternative 3. und/oder 4. vorliegt:

 

In das Finanzreferat zur Stellungnahme.

 

Stellungnahme des Finanzreferates:

 

 

 

 

 

IV.              In die Sitzung des Stadtentwicklungssenates am 13.10.2010

 

 

 

Bamberg, 28.09.2010

STADT BAMBERG

Referat 5

 

 

 

 

 

Haupt Ralf

Berufsm. Stadtrat                                                                                    Amt 38:              Herbert Schütz

 

 

 

                                                                                                                Amt 381/2T:              Bernd Hemmer

 

 

 

                                                                                                                Amt 381/3:              Marianne Gebert

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